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erstattung von Schäden am fliegengitter in ferienwohnung

 
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kissel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 20:29    Titel: erstattung von Schäden am fliegengitter in ferienwohnung Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Kind hat in einer durch uns angemieteten Ferienwohnung ein 120x220cm Fliegengitter zerstört, welches auf einem bauernhof notwendig ist.
Ist dieser Schaden durch uns zu ersetzen oder gehört dies doch in den Bereich "Gebrauchschäden"?

Ich will es - wenn möglich mit allen Mitteln - nicht, da wir in der Ferienwohnung 14 Tage mit Kaltwasser duschen mussten, ohne dass Abhilfe geschaffen wurde. Es wurde nur gering der Preis reduziert (1 Tagessatz), da wir den Ausführungen der Vermieter Glauben schenkten und einwilligten: Wir hätten die Anlage mitzerstört (Gasthermostatregler ect....).
Zuhause angekommen, erläuterte uns ein Fachmann ganz simpel, dass dies so eben nicht stimmt und wir bewusst getäuscht wurden.

Nun im Nachhinein lange zu Klagen und eine weitere Minderung einzufordern. Wir lassen es lieber.

Stattdessen habe ich lieber keine Lust, dass unsere Versicherung das Fliegengitter erstattet und ich würde den Schaden einfach abtun bzw. zweifel, ob er erstattet werden muss.

Über eine Info würde ich mich freuen.

Gruss

K.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wie alt war das Kind zum Zeitpunkt des Schadens?
(Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig!)

Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt?
(Nur dann haften Eltern für Ihre Kinder!)

Selbst wenn das Kind über 7 Jahren sein sollte und/oder die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollten,
hilfsweise gegenüber dem Vermieter Aufrechnung mit dem Mietminderungsanspruch.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, daß man ersetzt, was man beschädigt hat Mit den Augen rollen
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