Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.08.05, 20:29 Titel: erstattung von Schäden am fliegengitter in ferienwohnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Kind hat in einer durch uns angemieteten Ferienwohnung ein 120x220cm Fliegengitter zerstört, welches auf einem bauernhof notwendig ist.
Ist dieser Schaden durch uns zu ersetzen oder gehört dies doch in den Bereich "Gebrauchschäden"?
Ich will es - wenn möglich mit allen Mitteln - nicht, da wir in der Ferienwohnung 14 Tage mit Kaltwasser duschen mussten, ohne dass Abhilfe geschaffen wurde. Es wurde nur gering der Preis reduziert (1 Tagessatz), da wir den Ausführungen der Vermieter Glauben schenkten und einwilligten: Wir hätten die Anlage mitzerstört (Gasthermostatregler ect....).
Zuhause angekommen, erläuterte uns ein Fachmann ganz simpel, dass dies so eben nicht stimmt und wir bewusst getäuscht wurden.
Nun im Nachhinein lange zu Klagen und eine weitere Minderung einzufordern. Wir lassen es lieber.
Stattdessen habe ich lieber keine Lust, dass unsere Versicherung das Fliegengitter erstattet und ich würde den Schaden einfach abtun bzw. zweifel, ob er erstattet werden muss.
Wie alt war das Kind zum Zeitpunkt des Schadens?
(Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig!)
Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt?
(Nur dann haften Eltern für Ihre Kinder!)
Selbst wenn das Kind über 7 Jahren sein sollte und/oder die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollten,
hilfsweise gegenüber dem Vermieter Aufrechnung mit dem Mietminderungsanspruch.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.