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Geldtransfer von GbR zur GmbH

 
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kc1441
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 07:57    Titel: Geldtransfer von GbR zur GmbH Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin froh das Forum gefunden zu haben, hier scheinen viele ja richtig Ahnung zu haben.
Ich habe 2005 meine GbR zu den Akten gelegt und eine GmbH gegründet. Jetzt würde ich gerne die Gelder, welche noch auf den Konten der GbR eingegangen sind, auf die Konten der GmbH transferieren. Ich könnte mir natürlich irgendwelche Dienstleistungsverträge von der GmbH mit der GbR ausdenken und Rechnungen stellen.

Habe bei solchen Sachen aber ein bißchen Bedenken, ob das Finanzamt sich nicht ein wenig wundert. Eigentlich kann es dem Finanzamt ja egal sein, weil ob das Geld nun von den Eignern der GbR oder von der GmbH versteuert wird ist ja ziemlich egal.

Was würdet Ihr mir vorschlagen.

Vielen Dank im Voraus
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die GbR-Gelder ist es die Einlage oder sind es Gewinne?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.07.05, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Die GbR-Gelder ist es die Einlage oder sind es Gewinne?

Was für einen Unterschied macht das?
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kc1441
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Es sind Gelder die durch Rechnungen bezahlt wurden. also keine direkten gewinne aber umsätze.
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Luckystar
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 3
Wohnort: kleiner Ort bei Hannover

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 22:59    Titel: Zum Erst mal eine Frage Antworten mit Zitat

Zuerst mal eine Frage!
Du warst alleingesellschafter einer GbR oder warst Du Einzelunternehmer?

Eine GbR ist normalerweise ein Fimierung die gewählt wird wen 2 oder mehr Gesellschafter eine Firma Gründen ohne dies als Kapitalgesellschaft laufen zu lassen.

Sollte es tatsächlich eine GbR gewesen sein mit mehreren Gesellschaftern muß es wohl ein Auflösungsvertrag bzw. ein Auflösungsurteil geben-- nach diesem müßtest Du dann das Geld aufteilen und jeder Gesellschafter müßte dies in seiner Steuererklärung angeben.
Als Einzelunternehmer gehören die Gelder zum Gewinn deiner Firma und gehen (um es einfach zu Formolieren) in Dein Privatvermögen über( Steuern zahlen nicht vergessen).

Geld aus Deinem Privatvermögen kannst Du Folgendermaßen in der GmbH einlegen.
Entweder stockst Du das Eigenkapital der Firma auf oder Du als Gesellschafter leihst der GmbH das Geld und läßt Dir hierfür Zinsen zahlen denke aber daran das die zinsen auch zu Deiner Privaten Einkommensteuererklärung gehören. Du mußt auch beachten wenn Du der GmbH das Geld leihst das die Firma nicht mehr als 50% des Stammkapitals schulden hat da Du sonst Künstlich den Konkurs herbeiführst. Also am Günstigten ist Stammkapital aufstocken daraus die Zinsen Kassieren und damit die mögkichkeit haben woanders Kredite zu bekommen.

Im übrigen geht es dem Finanzamt nicht am Hintern vorbei wen Du Rechnugen an die GbR schreibst. Erstmal die GbR ist geschlossen zweiten und das ist viel Schlimmer fälscht Du die Bilanzen der GmbH und dies wird Strafrechtlich verfolgt.
Zu GmbH fragen gibt es einige Verlage die sehr Interessante Fachbücher führen, vielleicht mal auf Kosten der GmbH kaufen!
_________________
Der Winkel aus dem wir eine Sache betrachten ist entscheident
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 23:05    Titel: Re: Zum Erst mal eine Frage Antworten mit Zitat

Luckystar hat folgendes geschrieben::
Du mußt auch beachten wenn Du der GmbH das Geld leihst das die Firma nicht mehr als 50% des Stammkapitals schulden hat da Du sonst Künstlich den Konkurs herbeiführst. !


Wo steht das ?

Kommt jetzt ein neuer Pleitetsunami ?
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Chris0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

@Luckystar: Also zunächst gibt es bei der GbR keinen Alleingesellschafter, da die BGB Gesellschaft zwingend aus zwei Gesellschaftern bestehen muss, ansonsten löst sie sich ipso iure auf.

Die Sache mit den nicht mehr als 50% des Stammkapitals Schulden stimmt ebenfalls nicht. Es darf kein Geld an Gesellschafter ausgeschüttet werden, wenn dies zur Folge hätte, dass das Stammkapital damit angetastet würde.

Wieviel Schulden eine GmbH hat, hat damit nicht unbedingt etwas zu tun.
Bsp: GmbH mit 50.000 EUR Stammkapital und Anlagevermögen 500.000 EUR hat Schulden von 50.000 EUR (=100% des Stammkapitals) zum Beispiel Bankverbindlichkeit. Es stellt sich gar kein Problem, die Gesellschaft ist keinesfalls insolvent!
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