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Verfasst am: 03.08.05, 14:03 Titel: Cash Pool Verträge/BGH-Urteil
Cash Pool Verträge, bei denen die Konten von Tochtergesellschaften eines Konzerns täglich abgeräumt und die Überschüsse auf das Zielkonto bei einer Konzernobergesellschaft transferiert werden, sind in der Wirtschaft weit verbreitet. Dieser Vorgang ist als Darlehensvergabe der Tochter- an die Muttergesellschaft zu sehen. Nunmehr hat der BGH zur allseitigen Überraschung mit Urteil vom 24.11.2003, II ZR 171/01 (BGHZ 157,72) für einen normalen Darlehensfall entschieden, das Darlehen einer GmbH an ihren Gesellschafter nur aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, nicht aus dem gebundenen Vermögen zulässig sind. Im Rahmen eines obiter dictum hat der BGH jedoch Kriterien genannt, unter denen möglicherweise eine Ausnahme von diesem Grundsatz gelten kann. In der zwischenzeitlich zu diesem Thema umfangreich erschienen Literatur wird überwiegend davon ausgegangen, dass bei Cash Pool Verhältnissen häufig diese Ausnahmekriterien vorliegen oder (z.B. durch Anpassung der Cash Pool Verträge) geschaffen werden können.
Kann mir jemand sagen, wo ich einen auf diese Rechtsprechung angepassten Mustervertrag oder Musterklauseln zur Ergänzung bestehender Verträge finde ? Helfen würde auch schon ein Hinweis auf oder eine Liste mit Regelungspunkten, die man in solche Verträge aufnehmen sollte.
Verfasst am: 03.08.05, 23:01 Titel: Re: Cash Pool Verträge/BGH-Urteil
Nik hat folgendes geschrieben::
Kann mir jemand sagen, wo ich einen auf diese Rechtsprechung angepassten Mustervertrag oder Musterklauseln zur Ergänzung bestehender Verträge finde ? Helfen würde auch schon ein Hinweis auf oder eine Liste mit Regelungspunkten, die man in solche Verträge aufnehmen sollte.
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