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Offenbarungseid bei Minderjährigen ???

 
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kira
Gast





BeitragVerfasst am: 22.10.04, 09:14    Titel: Offenbarungseid bei Minderjährigen ??? Antworten mit Zitat

Hallo,kann mir jemand sagen ob mein Sohn der 16 Jahre alt ist und noch 2 Jahre zur Schule geht , daher also auch kein eigenes Einkommen hat einen Offenbarungseid abgeben muss ? Er hat eine Forderung aus einem Unfall den der mal mit einem Motorroller hatte und ihn dabei beschädigte. Nun soll er einen Offenbarungseid abgeben ! Muss er ihn abgeben oder was kann man machen ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.10.04, 09:19    Titel: Re: Offenbarungseid bei Minderjährigen ??? Antworten mit Zitat

kira hat folgendes geschrieben::
Hallo,kann mir jemand sagen ob mein Sohn der 16 Jahre alt ist und noch 2 Jahre zur Schule geht , daher also auch kein eigenes Einkommen hat einen Offenbarungseid abgeben muss ? Er hat eine Forderung aus einem Unfall den der mal mit einem Motorroller hatte und ihn dabei beschädigte. Nun soll er einen Offenbarungseid abgeben ! Muss er ihn abgeben oder was kann man machen ?


Es heißt nicht Offenbarungseid, sondern eidesstattliche Versicherung. Wenn er die titulierte Forderung nicht zahlen kann muss er auf Antrag die EV abgeben. Da er minderjährig ist, muss der gesetzliche Vertreter dies für ihn tun (aber natürlich nur über das Vermögen des Kindes).
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kira
Gast





BeitragVerfasst am: 22.10.04, 17:29    Titel: EV Antworten mit Zitat

aber wenn ich es richtig versteh dann steht er mit seinen 16 jahren auch in der schufa ?auch wenn ich es für ihn mache ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.10.04, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die EV wird im Schuldnerregister des Amtsgericht vermerkt. Die Schufa gleicht diese Daten ab, also steht die EV auch in der Schufa.
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EV
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.04, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

und das mit 16 obwohl er kein einkommen hat und noch 2 jahre schüler ist! Kann man da nichts machen um um die ev herumzukommen ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

EV hat folgendes geschrieben::
und das mit 16 obwohl er kein einkommen hat und noch 2 jahre schüler ist! Kann man da nichts machen um um die ev herumzukommen ?


Die Schulden bezahlen.
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 24.10.04, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

EV hat folgendes geschrieben::
und das mit 16 obwohl er kein einkommen hat und noch 2 jahre schüler ist!


na wohl letztlich eher, weil er kein Einkommen hat. Sein Vermögen muss jetzt offengelegt werden (Sparbücher, Girokonto sofern vorhanden, ...)

EV hat folgendes geschrieben::
Kann man da nichts machen um um die ev herumzukommen ?


Bezahlen oder versuchen, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
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