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Hallo, habe ne Frage
Ein Freund von mir wurde gestern zusammen mit einerm anderen Freund, von 2 unbekannten, weiss gekleideten Tätern, auf offener Straße unter Waffengewalt überfallen (in Tateinheit mit Körperverletzung), haben insgesamt 270 € erbeutet und sind geflohen.
Über die genauen Umstände bin ich nicht informiert, aber es sieht ganz so aus, als würde bereits einen Tag darauf, der "Fall" der Bürokratie zum Opfer fallen, es wird jetzt angeblich zum "Gerichtshof" weitergeleitet etc.
Es wurden jedoch nicht mal im Ansatz irgendwelche Ermitllungen angestellt oder etwas in diese Richtung unternommen. Das die beiden Täter ja offenbar ein sehr hohes Potential an krimineller Energie haben und jederzeit wieder zuschlagen können, ist doch offensichtlich.
Ich kenn mich nicht so genau über die rechtlichen Grundlagen in Luxemburg aus, aber ich denke das es bezüglich der Strafverfolgung ähnlich ist wie in Deutschland oder Östereich...daher frage ich mich, ist es nicht rechtswidrig, den Fall so zu bagatellisieren, gerade mal die Anzeige aufzunehmen und dann zu den Akten zu legen?
Hier sollten doch zumindest Zeugen befragt werden, eventuell ein Phantombild erstellt und zur Fahndung (zumindest im Internet) herausgegeben werden...
Ich kenne mich auch nicht aus im Rechtssystem von Luxemburg, aber ich weiss dass in den Niederlanden und Belgien auch nicht viel mit dieser Anzeige geschehen würde und ich nehme mal an dass das in der ganzen Benelux gleich sein wird.
Deutsche sollten nicht davon ausgehen, dass das Rechtssystem überall so korrekt ist wie in Deutschland, ist nämlich absolut nicht der Fall. _________________ Snicole - "Alle Macht geht vom Volke aus - aber es bekommt sie nicht wieder zurück ..."
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