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Verfasst am: 30.06.05, 16:25 Titel: Steuerprüfung wegen Nichtabgabe einer Bilanz
Liebe Forum Benutzer,
vielleicht hat jemand schon ähnliches erlebt.
Eine Steuerprüfung ist im Gange weil A aufgefordert wurde zu bilanzieren. Das hat A nicht gemacht , da die Grenzen im nächsten Jahr unterschritten wurden. A ist nun klar, dass er trotzdem der Aufforderung hätte nachkommen müssen.
Was könnte das für Auswirkungen haben ? Zumal A kein Kassenkonto geführt hat, sondern die Bar Ein- und Ausgaben über ein Verrechnungskonto gebucht wurden.
Jetzt leuchtet der Prüfer alles durch, den ganzen Geldtransit, auch das Privatkonto von A soll nun vorgelegt werden. A ist sich keiner Schuld bewusst und hat nichts zu verbergen. Eine Steuerverkürzung liegt nicht vor, nur die Grundsätze der Buchhaltung wurden nicht eingehalten.
Hat jemand Erfahrungen gemacht oder kennt sich damit aus ???
Vielen Dank für die antworten.
der prüfer wird anhand einer geldverkehrsrechnung das manko prüfen und mit sicherheitzuschlag das ergebnis der überschussrechnung korrigieren, sofern es mehr als ein bischen abweicht.
bsp.
gewinn 4/4-rng = 36.000 EUR
1. private gebundene ausgaben = miete, versicherungen und sonst. dauernd laufenden (dazu die kontoauszüge)
2. private ungebundene ausgaben = lebensmitteleinkäufe, klamotten etc. (schätzung)
3. übermässige barauszahlungen die mehr als 3. betragen
soweit 1-3 über dem angesetzten gewinn liegen, wird der gewinn so nicht akzeptiert.
weitere möglichkeit: der prüfer erstellt eine prüferbilanz und holt die bilanzierung sozusagen nach. durch geschätzte ansätze wird diese natuerlich abweichen von der eigentlichen bilanzierung.
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