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Verfasst am: 19.10.04, 11:29 Titel: § 833 - keine chance?
hallo,
ich ägere mich nun schon seit längerem mit einer sache rum.
beim radfahren wurde ich im wald von einem eingeleinten diensthund gebisssen.
angeleinter diensthund = erfüllte sorgfallspflicht = kein schadensersatz !!!!!
habe bis heute keinen cent bekommen. ärztliche bescheinigung des hundebisses liegt vor. kann man da gar nichts machen? können denn angeleinte diensthunde einfach wild in der gegend rumbeissen?
ausserdem ist noch fraglich ob das überhaupt ein richtiger diensthund ist. es ist nämlich ein privathund der zum dienst eingesetzt wird. der arbeitgeber hält nämlich keine diensthunde.
Ganz klar ein Schadensersatzfall nach BGB 823,1.
Ob Diensthund oder nicht (es gibt privatrechtlich, übrigens auch zwischen Polizisten und "normalen" Menschen, keinen Unterschied), es ist der Gesundheit widerrechtlich (also ohne Notwehr, Nothilfe oder Notstand) ein Schaden zugefügt worden.
Der Hund als solches nimmt übrigens überhaupt keine Rolle ein, da er nach 90a als Sache behandelt wird.
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