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ich bin neu hier und habe auch gleich mal eine Frage bezüglich des Vertriebs von kopierter Navigationssoftware.
Ich habe leider ohne groß darüber nachzudenken ein Navigationsgerät über Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft. Dazu habe ich "zu Testzwecken'" eine Sicherheitskopie der 2004 CD dazugelegt und nun habe ich von dem Anwalt des Herstellers der Software einen bösen Brief bekommen. Ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben, den Käufer angeben, Anzahl und Preise und eine Anwaltsgebühr in Höhe von ca.900Euro bezahlen. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und muss nun alleine dagegen halten.
Was kann ich tun? Er hat eine Vollmacht dazugelegt und eine Frist gesetzt.
ich bin neu hier und habe auch gleich mal eine Frage bezüglich des Vertriebs von kopierter Navigationssoftware.
Ich habe leider ohne groß darüber nachzudenken ein Navigationsgerät über Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft. Dazu habe ich "zu Testzwecken'" eine Sicherheitskopie der 2004 CD dazugelegt und nun habe ich von dem Anwalt des Herstellers der Software einen bösen Brief bekommen. Ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben, den Käufer angeben, Anzahl und Preise und eine Anwaltsgebühr in Höhe von ca.900Euro bezahlen. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und muss nun alleine dagegen halten.
Was kann ich tun? Er hat eine Vollmacht dazugelegt und eine Frist gesetzt.
hoffe ihr könnt mir helfen?!
mfg
DAX
Hattest Du ursprünglich ein Original der Software ? Wenn ja und Du das z. B. anhand einer Rechnung nachweisen kannst, musst Du nichts bezahlen. denn die Sicherheits-Kopie ist ja gerade dazu da, im falle eines Verlustes der Original-CD diese zu ersetzen. Diese darfst du dann auch verkaufen.
denn die Sicherheits-Kopie ist ja gerade dazu da, im falle eines Verlustes der Original-CD diese zu ersetzen. Diese darfst du dann auch verkaufen.
Quatsch, die darf er nicht verkaufen ... und da sie bei dem Navi dabei war wurde sie "verkauft".
Ob er die "Sicherheitskopie" überhaupt hätte anfertigen dürfen ist eine weitere Frage. Meines Erachtens hätte er das auch nicht tun dürfen. Muß man sich mal das Urhebrschutzgesetz durchlesen
Hier der Link zum UrhG
denn die Sicherheits-Kopie ist ja gerade dazu da, im falle eines Verlustes der Original-CD diese zu ersetzen. Diese darfst du dann auch verkaufen.
Quatsch, die darf er nicht verkaufen ... und da sie bei dem Navi dabei war wurde sie "verkauft".
Ob er die "Sicherheitskopie" überhaupt hätte anfertigen dürfen ist eine weitere Frage. Meines Erachtens hätte er das auch nicht tun dürfen. Muß man sich mal das Urhebrschutzgesetz durchlesen
Hier der Link zum UrhG
Lieber DAX, das war schon sehr, sehr ungeschickt.
Selbstverständlich darf er sie verkaufen. In der Tat sollte "man" sich das UrhG durchlesen. Fangen Sie bei § 69a an.
Selbstverständlich darf er sie verkaufen. In der Tat sollte "man" sich das UrhG durchlesen. Fangen Sie bei § 69a an.
Welcher der §§69a ff UrhG erlaubt denn den Verkauf einer Kopie, wenn man selbst das Original behält? Das erklären Sie mal bitte genauer. Insbes. §69c (1) UrhG. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Selbstverständlich darf er sie verkaufen. In der Tat sollte "man" sich das UrhG durchlesen. Fangen Sie bei § 69a an.
Welcher der §§69a ff UrhG erlaubt denn den Verkauf einer Kopie, wenn man selbst das Original behält? Das erklären Sie mal bitte genauer. Insbes. §69c (1) UrhG.
Bitte lies das betreffende Posting lesen bevor du einen Kommentar abgibst. Im Posting heisst es nämlich "Hattest Du ursprünglich ein Original der Software ?" Mit "ursprünglich" signalisiert der Antworter, dass er davon ausgeht, dass jetzt kein Original mehr vorhanden ist. Richtig gelesen brauchst du hoffentlich keine Erklärung mehr.
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