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Verdacht auf Unterschleif bei einer Prüfung // Was tun?

 
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Ggrey
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 19:04    Titel: Verdacht auf Unterschleif bei einer Prüfung // Was tun? Antworten mit Zitat

Hallo!

Hilfe bitte!

Während einer schriftlichen Diplomprüfung sind auf einer Toilette prüfungsrelevante Studienunterlagen eines Studenten X gefunden worden. Der Student bestätigte gegenüber dem Prüfungssekretariat, dass die Unterlagen sein Eigentum seien. Gleichzeitig beteuerte er aber, diese Unterlagen seien ihm vor einiger Zeit gestohlen worden.

Vom Prüfungssekretariat hieß es, es bestehe ein dringender Verdacht auf Unterschleif (die Folge wäre "nicht bestanden"). Nun müsste sich der Student schriftlich dazu äußern, die Sache geht dann an den Prüfungsausschuss, der soll dann eine Entscheidung treffen...

Wie ist die Beweis- bzw. Rechtslage? Wenn der Student darauf plädiert, die Unterlagen seien ihm vorher geklaut worden, darf ihm trotzdem unterstellt werden, dass er die Unterlagen auf der Toilette deponiert hätte und darf aufgrund dessen auf "nicht bestanden" entschieden werden?

Was ist ggf. bei dieser Stellungsnahme zu beachten, um zu vermeiden, dass der Prüfungsausschuss einen Unterschleif unterstellen und die Prüfung mit 5,0 bewerten kann?

Vielen Dank im Voraus!

P.S: den Verlust von Unterlagen hatte der Student nirgends gemeldet (wurde danach beim Prüfungssekretariat gefragt...- wäre 'ne Entlastung), außer dass es einpaar seiner Freunde mitgekriegt haben…
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Sieht halt schon recht eindeutig aus. Und auf so´ne Ausrede würde ja auch sonst jeder kommen, der wirklich seine Sachen da deponiert hätte.

Man muss eben versuchen, die eigene Version zu beweisen. Es wird doch noch ein paar Leute geben, die das Wegkommen mitgekriegt haben (möglichst nicht die besten Freunde). Mit welchen Unterlagen hat man sich denn stattdessen auf die Prüfungen vorbereitet? Gibt es einen Verdacht, wer das mit den Unterlagen wirklich war? War man selber überhaupt auf der Toilette?

Gruß
mc
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Ggrey
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort!

WIE soll man denn die Version mit dem Diebstahl beweisen?

hilft es was, wenn man noch folgendes berücksichtigt:

- einpaar seiner Freunde haben das mit dem Diebstahl mitbekommen...
- vor einigen Jahren war der Diebstahl von Studienunterlagen an dieser Uni ein bekanntes und verbreitetes Problem...
- der Verlust von Unterlagen hatte die Vorbereitung auf die Prüfung zwar erheblich beeinträchtigt, aber nicht unmöglich gemacht: die relevanten Fächer sind dafür bekannt, dass man auswendig lernen muss - aus den Skripten und/oder Büchern. Die Skripten wurden gestohlen, die Bücher waren ja noch da...Büchern. Die Skripten wurden gestohlen, die Bücher waren ja noch da...
- das Prüfungssekretariat hatte zwar ein Indiz, dass die Unterlagen dem X gehören könnten, eindeutig war es aber zunächst nicht (es handelte sich um Skripten - ohne Namensangabe, ohne Notizen; freilich waren darunter auch zwei handschriflich gefertigte Seiten - daher könnte man notfalls mit graphologischer Analyse alles nachweisen - beim blossen Vergleich der Handschrift auf diesen beiden Seiten mit der von der vom X geschriebenen Prüfungsklausur darf man so seinen Zweifel gehabt haben, da die Handschriften doch recht unterschiedlich wirkten). Der Student hat aber sofort zugegeben, dass es seine Unterlagen sind, und sprach vom Diebstahl, noch bevor mir der Verdacht auf Unterschleif erklärt wurde - also voll kooperiert, nichts abgestritten - was wohl zu erwarten wäre, wenn man die Unterlagen tatsächlich versteckt hätte und die Gefahr der Anschuldigungen vermutet hätte...


Auch wenn die Lage recht eindeutig ist, ist die Version mit dem Diebstahl doch auch vertretbar oder nicht? Auch wenn man dahinter sehr wohl eine Ausrede vermuten kann, ist so etwas doch nicht auszuschließen? Greift da deshalb die Vermutung der Unschuld? - sollte es nicht "im Zweifel für Angeklagten" heißen? - verstehe nicht so viel von rechtlichen Belangen, dachte aber es sollte eher sein...

Danke.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.08.05, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

"Im Zweifel für den Angeklagten"...Sorry, aber da muss ich echt lachen. Sehr glücklich

Würde man die Aussage nach deiner Vorstellung interpretieren, so würde das heissen, dass niemand verurteilt werden kann, wenn es keinen EINDEUTIGEN Beweis gäbe.

Eine Verurteilung, die auf Indizien beruht, wäre also ausgeschlossen. Das ist aber falsch. Es gibt sehr viele Verurteilungen, die auf Indizien beruhen. Im Übrigen entscheidet der Richter frei, d.h. wenn er der Meinung ist der Zeuge lügt, dann hat der Angeklagte Pech gehabt.

Zu deinem Fall kann ich nur folgendes sagen: Ich rate dir wirklich einen Anwalt aufzusuchen, denn alleine wirst du aus der Sache nicht rauskommen.

Deine Geschichte ist dermaßen unglaubwürdig, mal davon abgesehen gibt es einige Widersprüche. Und der Ausschuss wird dich damit festnageln.

Woher willst du wissen, dass die Unterlagen auf der Toilette deine waren, wenn gar keine Namensangabe oder Anschrift vorhanden war? Aus heiterem Himmel wusstest du, das waren die Unterlagen, die mir gestohlen wurden.. Zufällig wurde der Diebstahl nicht gemeldet. Im ernst: Glaubst du man wird dir das abkaufen?

Die Leute in diesen Ausschüssen sind nicht dumm, die haben Erfahrung mit solchen sachen. Und deine Unschkud zu beweisen wird sehr schwierig.

Mal davon abgesehen: denkst du wirklich, man wird deine Klausur mit 5,0 bewerten?

Du solltest froh sein, wenn man dir die Möglichkeit gibt, die Klausur neu zu schreiben.
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Poseidon hat folgendes geschrieben::
"
Woher willst du wissen, dass die Unterlagen auf der Toilette deine waren, wenn gar keine Namensangabe oder Anschrift vorhanden war? Aus heiterem Himmel wusstest du, das waren die Unterlagen, die mir gestohlen wurden.. Zufällig wurde der Diebstahl nicht gemeldet. Im ernst: Glaubst du man wird dir das abkaufen?


Genau das war auch mein Gedanke, als ich das gelesen habe.

Wieso hast du dir die Skripte nicht nach dem Diebstahl kopiert von Freunden oder neu besorgt? Das wäre normalerweise doch das erste gewesen, was man gemacht hätte.

Und zu dem "Im Zweifel für den Angeklagten"-Gelaber wurde ja auch schon was gesagt. Das kann man vergessen in so einem Fall. Es gibt bei der eindeutigen Indizien-Lage sozusagen keinen vernünftigen "Zweifel" mehr. Damit es diesen evtl. wieder gibt, muss der "Angeklagte" erstmal Gegen-Indizien vorbringen.

mc
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