Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterhalt harz 4
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterhalt harz 4

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Harz 4
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 11:37    Titel: Unterhalt harz 4 Antworten mit Zitat

Trema Harz 4.

Mir und meiner Oma gehören zu je 50% haus und Grundstück.
(haus hat einen Eingang, ein bad, eine Küche)
Meine Mutter will ab Januar ALG2 beantragen.

In diversen Zeitungen und Ratgebern habe ich gelesen das, das einkommen / vermögen von Eltern und Kindern die über ein eigenes einkommen verfügen nicht zur Berechnung von ALG 2 verwendet wird. Bzw. das Eltern / Kinder nicht Unterhalts verpflichtet sind.

Wenn dem so ist warum muss ich bzw. meine Oma angaben über mein vermögen machen?
Warum droht mir das amt mit der Erzwingung notfalls über haft?

Ich bin jetzt 25Jahre und lasse meine Mutter gratis in meinem haus leben
Ich bin also der dumme wenn ich sie nicht rausschmeiße! (um es mall krass auszudrücken)
Ich geh davon aus das sie keinen Job mehr findet. Bedeutet also das ich bis zu Ihrer Rente für Sie aufkommen muss?


Wen ich wirklich meine angaben offen legen muss und ich zuviel habe wie errechnet sich der unterhalt den ich zahlen muss.
Da ich nächste Jahr ein neues Auto kaufen möchte und seit Jahren darauf gespart habe, habe ich ca. 10000Euro über den Freibeträgen auf der hohen kannte.

Für eine schnelle und kompetente antwort währe ich dankbar.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 20:04    Titel: Re: Unterhalt harz 4 Antworten mit Zitat

Hallo!
Ihre Mutter sollte sich eine kleine Wohnung (Einzimmerapartment) mieten, sich dort polizeilich melden, bei Ihnen abmelden. Dann hat sie den vom Gesetzgeber geforder´ten eigenen hausstand, Sie und Ihre Großmutter bilden dann mit Ihrer Mutter keine Sozialgemeinschaft mehr, in welcher einer für den anderen aufkommen muss, und müssen somit auch nicht Ihre Vermögensverhältnisse offenlegen (die Großmutter auch nicht). Ihre mutter erhält dann den zurechenbaren Regelsatz für den angemessenen Wohnraum (deshalb Einzimmerapartment) sowie den Regelsatz.
Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Mutter weiterhin zu unterstützen, sie wird weiterhin bei Ihnen übernachten können, ist aber offiziell nicht mehr in Ihrem Sozialbereich.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 19:54    Titel: Re: Unterhalt harz 4 Antworten mit Zitat

So falsch, wenn sich deine Mutter nur zum Schein ummeldet und die kommen dir Drauf, dann ist das Sozialbetrug. Es ist wurscht wo man sich meldet, maßgeblich ist, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 16:56    Titel: Sozialbetrug???????????????? Antworten mit Zitat

Ich würde es so machen wie in der ersten Antwort beschrieben. Dieser Staat zieht uns soviel Geld aus der Tasche, dass man da schon von Verbrechen sprechen kann. Ich halte es nicht für Sozialbetrug, wenn man in diesem Staat versucht irgentwie zu überleben. Und gerade Hartz IV wird viele in den Ruin treiben.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.