Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.08.05, 16:16 Titel: einreichung eine klage
hallo zusammen,
ich habe eine auseinandersetzung mit einer privatperson. aufgrund meiner recherche bin ich mir sicher, dass diese person gegen geltendes recht verstossen hat. meine frage ist nun, ob ich auch ohne einen anwalt zu konsultieren, den fall vor gericht bringen kann. wie oder wo konkret muss ich den antrag stellen. eine anzeige wird wohl nicht ausreichen denke ich.
vielen dank für rückinfo
gruss
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.08.05, 16:24 Titel: Re: einreichung eine klage
justice10 hat folgendes geschrieben::
meine frage ist nun, ob ich auch ohne einen anwalt zu konsultieren, den fall vor gericht bringen kann.
Straf- oder zivilrechtlich?
justice10 hat folgendes geschrieben::
wie oder wo konkret muss ich den antrag stellen. eine anzeige wird wohl nicht ausreichen denke ich.
Eine Klageschrift für eine Zivilklage kann man auch ohne Anwalt einreichen (außer es ist wg. Streitwert das LG zuständig, dort Anwaltszwang). Aber wenn Sie so wenig Bescheid wissen, ist es relativ riskant, dies ohne Kenntnis des Justizsystems alleine zu unternehmen. Schon kleine Fehler könnten zu einer Klageabweisung führen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
es betrifft das strafrecht. danke für die antwort. wichtig ist, dass die anspruchsgrundlage richtig formuliert ist. Was Recht ist, wird auch immer Recht bleiben, mit oder ohne Anwalt. Aber ich gebe Ihnen völlig recht. Trotzallem wollte ich die Möglichkeiten prüfen.
es betrifft das strafrecht. danke für die antwort. wichtig ist, dass die anspruchsgrundlage richtig formuliert ist. Was Recht ist, wird auch immer Recht bleiben, mit oder ohne Anwalt. Aber ich gebe Ihnen völlig recht. Trotzallem wollte ich die Möglichkeiten prüfen.
Dann gehen Sie einfach in die nächstgelegene Polizeidienstställe und geben Sie dort das, was Sie sagen wollen, zu Protokoll.
es betrifft das strafrecht. danke für die antwort. wichtig ist, dass die anspruchsgrundlage richtig formuliert ist. Was Recht ist, wird auch immer Recht bleiben, mit oder ohne Anwalt. Aber ich gebe Ihnen völlig recht. Trotzallem wollte ich die Möglichkeiten prüfen.
Strafrecht kennt keine Anspruchsgrundlagen. Es betrifft das Verhältnis Staat - Bürger. Privatklagen sind absolute Ausnahmen und setzen eine Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden voraus. Will heißen: Strafanzeige stellen und das setzt ekine besondere Form voraus. Man teilt einfach Polizei oder STaatsanwaltschaft das tatsächliche Geschehen mit. Handelt es sich um ein Antragsdelikt muss man Strafantrag stellen. Das hat praktisch aber auch keine besonderen Antragserfordernisse. Man geht zur Polizei, sagt seine Sätzchen und unterschreibt am Ende. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.