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Sonntag, 7.8. --> vier Tage zurück --> Donnerstag, 4.8. --> man muss auf jeden Fall den "gewöhnlichen Postlauf" abwarten und da kann man von 2 bis 4 Werktagen ausgehen.
Weiters ist es dann eine Beweissache beider Parteien, inwieweit der Reisevertrag rechtskräftig zustande gekommen ist. Ich habe schon mehrmals gehört, dass man sich bei telefonischen Buchungen heraus reden konnte. Gilt aber für beide Teile... was zum Vorteil des Konsumenten sein könnte, kann natürlich auch zum Vorteil eines Unternehmens werden...
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