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Verfasst am: 24.10.04, 19:56 Titel: PKH Verfahren- wer trägt bei Ablehnung kosten?
Hallo,
wenn A beim OLG PKH beantragt,diese aber abgelehnt wird, wer muß dann die Kosten des Anwalts B bezahlen? Das OLG forderte Anwalt B auf, Stellung zu nehmen. Müßte Anwalt B auch PKH für seinen armen Mandanten beantragen, auch wenn es nicht zu einer Verhandlung kommt? Darf Anwalt B seinem Mandanten 5/10 Honorar in Rechnung stellen und wenn nein, wie wehrt man sich dagegen?
Danke im voraus!
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