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Satzungsänderung Außenvertretung

 
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dadreamer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 21:20    Titel: Satzungsänderung Außenvertretung Antworten mit Zitat

Schönen Abend zusammen,

wir beabsichtigen eine Satzungsänderung um die Außenvertretung unseres 1. Vorstandes einzuschränken.
Zur Zeit ist es so geregelt, dass unser 1. Vorstand allein Vertretungsberechtigt ist.

Um die ganzen Geschäfte transparenter zu machen möchten wir eine Satzungsänderung beantragen.
Habe dem restlichen Vorstand diese Erklärt und sie sind einverstanden.


Probleme gibt es noch bei der Formulierung.

Unser Entwurf:
Code:
1. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2 Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Sie bilden den Vorstand gemäß §26 BGB.

Damit der 1. Vorstand nicht immer den 2. wegen kleineren Geschäften benötigt, gibt es noch einen zweiten Absatz (z.B. Vermietung der Vereinsanlage):
Code:
2. Zur Vertretung des Vereins sind der 1. und 2. Vorsitzende im Bezug auf Geschäftsvorfälle, die einen Betrag von 500,- EUR nicht überschreiten, jeweils auch allein berechtigt.

Nun wollen wir aber noch einen 3. Absatz einfügen, in dem alle Verträge die den Verein länger binden (z.B. Pachtvertrag, etc) nur der Gesamte Vorstand entscheiden darf (1. + 2. Vorstand + Kassier + Sportwart)

Leider ist es sehr schwer einen Betrag zu nennen. Sonst könnten wir evtl. folgendes schreiben:
Code:
3. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über einen Wert von mehr als 1000,- EUR die Einwilligung des gesamten Vorstands erforderlich ist.

oder ?


Vielen Dank
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 05:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
anstelle von:
Zitat:
... die Einwilligung des gesamten Vorstands erforderlich ist.

würde ich z.B. schreiben:
Zitat:
... ein Beschluss des Vorstandes erforderlich ist.

es sei denn, es wäre gewünscht, das nicht nur der Vorstand als Gesamtorgan, sondern wirklich jedes einzelne Vorstandsmitglied zustimmen muss. So könnte nämlich m. E. die vorgeschlagene Bestimmung auch ausgelegt werden.
Im Übrigen halte ich die angegebenen Bestimmungen für i.O.

JS
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dadreamer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo JS,

vielen Dank.
Auch für den Hinweis mit dem Beschluss. So war es auch gemeint.
Nun werde ich die Beträge klären.

Schönen Tag noch.
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo dadreamer,
ich glaube du bist einem Irrglauben aufgesessen.
Ich weiß zwar nicht was euere Satzung zusätzlich regelt, ob meine Gedanken sich also durch entsprechende Satzungsbestimmungen erledigen. Ich möchte jedoch auf folgendes hinweisen:
Der Vorstand nach § 26 BGB ist keineswegs „Chef“ der übrigen Vorstandsmitglieder und darf auch nicht allein (ohne Zustimmung der übrigen Vorstandsmitglieder) Verträge abschließen oder Anschaffungen tätigen. Wenn man Vorstand nach § 26 BGB ist, bedeutet dieses lediglich, dass man legitimiert ist Aufträge des Gesamtvorstandes gegenüber Dritten mit Wirkung für oder gegen den Verein auszuführen. Den Auftrag kann man sich aber nicht selbst geben, sondern dazu bedarf es eines Beschlusses des Gesamtvorstandes.
Es würde also genügen, wenn in einer Vorstandssitzung beschlossen wird, welche Dinge der Vorsitzende ohne vorherige Anhörung des Gesamtvorstandes nach eigenem Ermessen erledigen darf. Dies kann auch in einer „Geschäftsordnung“ erfolgen.

Wenn man die Satzung nach dem Vorschlag 1 ändert, bedeutet dieses allerdings dass der Verein nach außen nicht mehr handlungsfähig ist, wenn entweder der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende ausfällt.
Ferner muss künftig außer dem 1. Vorsitzenden immer auch der 2. Vorsitzende mit tätig werden. Briefe, Verträge, Aufträge, Abmachungen usw. müssen immer von beiden unterschrieben werden, um für den Verein/den Dritten Wirksamkeit auszulösen.
Ich würde daher vorschlagen dass sich der Vorstand eine Geschäftsordnung gibt, in welcher festgelegt wird, was der Vorsitzende allein darf und wofür er einen Beschluss des gesamten Vorstandes benötigt.
Spezi
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dadreamer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Spezi,

wir haben in unserem Verein das Problem, dass der 1. Vorstand alles so macht wie er es für richtig hält. Leider haben sehr viele Mitglieder nun einfach keine Lust mehr.

Ziel war es, einblick in die Geschäfte, Verträge usw. zu kommen. Dazu kommt noch die Tatsache, dass er in 3 Jahren aufhören möchte und niemand weiß was alles im Hintergrund abläuft und was in den Verträgen steht. Jedoch ist die Zeit der großen Veträge vorbeit (Bau des Vereinsheims ist abgeschlossen)

Es wurde schon in sehr vielen Vorstandssitzungen einblick in die Verträge beantragt, jedoch hatte er immer eine andere Ausrede, usw.

In unserer Satzung ist zu diesem Thema (Aussenvertretung) nichts weiteres geregelt.
Der Vorschlag mit der Geschäftsordnung hört sich gut an.
Könntest du mir bitte noch weitere Infos und Tipps geben?

Habe mir schon ein Buch zum Thema Verein gekauft (Harant/Köllner, Vereinspraxis), jedoch bin ich damit nicht ganz zufrieden. Was mich auch ein bischen stört ist die Tatsache, dass man nicht erkennt woher die Bestimmung stammt.
(Z.B. [...]Jjeder Vertretungshandlung muss ein ordnungsgemäßer Vorstandsbeschluss zugrunde liegen[...] Weiß leider nicht in welchem § das steht, usw.)


Vielen Dank + Gruß
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo dadreamer,
ich hoffe mal, dass JS noch mal antwortet, da ich leider keine Bibliothek zur Verfügung habe. In den Vereinsforen wird am meisten aus dem Kommentar von Stöver zitiert.
So wie du eueren Vorsitzenden schilderst, könnt die angedachte Lösung natürlich für eine Übergangszeit für euch passen.
Spezi
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