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Zum X'ten mal Abflug und Rückflug verschoben
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Wald
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 18:59    Titel: Zum X'ten mal Abflug und Rückflug verschoben Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
wir haben 7 Tage Türkei gebucht, 12.08. 10:30 ab und 14:50 an
19.08. 06:55 ab und 09:30 an

Flugzeiten wurden zwei Tage nach Zusendung der Reiseunterlagen wie folgt geändert.

12.08. 20:00 ab und 02:55 an gegen 5 oder 6 im Hotel
19.08. 16:30 ab und 18:50 an

Ich habe mir vorgestellt einen Tag und vom zweiten 30% geltend zu machen.

Ist meine Vorstellung realistisch??

mfg
Wald
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 19:04    Titel: Re: Zum X'ten mal Abflug und Rückflug verschoben Antworten mit Zitat

Wald hat folgendes geschrieben::
Ist meine Vorstellung realistisch??

Nein.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

die Vorstellungen sind falsch und das Thema uralt...

Flugzeiten können sich bei Charterflügen ändern - theoretisch praktisch auch noch während des Urlaubs. Im Zweifelsfall zählen die Nächte und nicht die Tage. Eine Nacht beginnt mit dem Check in um 14 Uhr und endet mit dem Check out spätestens um 12 Uhr am nächsten Tag.

Gruß
Peter
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Wald
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

@mosaik,

meine erste wirkliche Nacht ist vom 2. auf den 3. Tag.

mfg
Wald
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

das habe ich schon verstanden:

Bei Pauschalreisen zählen die Nächte.

Eine Nacht beginnt international gesehen um 14 Uhr mit der frühestens check-in-Möglichkeit und endet am nächsten Tag um 12 Uhr mit der spätestens check-out-Zeit.
Wann dazwischen das Zimmer tatsächlich bezogen wird, nicht nicht relevant, weil man die Nacht bezahlt hat (und es keine stundenweise Benützung von Hotelzimmern gibt, zumindest nicht im seriösen Bereich...).

Weiß man gar schon bei Buchung von den voraussichtlichen Flugzeiten, besteht überhaupt kein Anspruch auf irgendwelche Rückerstattungen.

Bucht man eine Kurzreise und erfährt erst mit Ticket von Nachflugzeiten und fand sich im Katalog kein Hinweis auf diese Möglichkeit, könnte man u. U. eine Minderung bekommen, wegen ungebührlicher Verkürzung. Aber die Urteile dazu sind bisher immer individuell auf die einzelne Klage gewesen. Es gibt hier keine pauschale Urteilsfindung.

Meist finden sich im Veranstalterkataloge entsprechende Hinweise, dass es zu Abend-Nachtflugzeiten kommen kann, die man dann erst an Hand der Tickets genau feststellen kann. Problematischer ist es für einen Reiseveranstalter, wenn er im Katalog feste Flugzeiten auspreist, womöglich diese sogar werblich noch besonders hervorstreicht - in diesem Fall wäre eine gravierende Zeitänderung ein Reisemangel.

Es ist auch nicht sinnvoll, lange im voraus bei Fluggesellschaften selbst Zeiten zu erfragen. Der Flugeinkauft mit voraussichtlichen Flugzeiten erfolgt beispielsweise für den Sommer2006 bereits im Juli oder August dieses Jahres. Nun kann sich dann bis 2006 zig mal der Einsatzplan der Maschinen ändern. Gleiches gilt, wenn beispielsweise jetzt nachgefragt wird für Mai. Ein Super-Frühlingswetter lässt dann die Nachfrage kurzfristig nach Flugreisen ansteigen und die Charterer sind gezwungen ihre Flugpläne neu zu gestalten, um die Auslastung der Maschine zu gewährleisten.

Wäre die Ankunft im Hotel am Tag 2 um 14:01 Uhr so sagt mir mein Rechtsverständnis, dass die erste Nacht zu vergüten wäre und ein Reisemangel vorläge. Richtig.

Gruß
Peter
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Wald
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Peter

was hälst du davon,

http://www.reiserecht-aktuell.de/urteil_07_01.html

Auzug von meinen Reisebedingungen:

3.2 Die angegebenen Abflugzeiten sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

gültigen, sind aber nicht garantiert und können sich nach Abschluss des Reisevertrages

aufgrund von nicht vom Veranstalter beeinflussbarer Faktoren ändern. Deshalb behält sich

XXXXX Touristik Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige

Wechsel von Fluggeräten oder -gesellschaften vor. Über die Änderungen der Abflugzeiten

des Hinfluges wird XXXX Touristik den Reisenden rechtzeitig informieren. Der Reisende

muss sich aber den Rückflug 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigen

lassen

mfg
wald
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wald,

die Problematik "Flugzeitenänderungen" füllt schon Bände... Gerade hat Dr. Führich, Reiserechtsexperte in Kempten, eine neue Liste, die Kemptener Liste, veröffentlicht. In dieser Liste führt er unter "Flugzeitänderungen" eine Reihe von ergangenen Urteilen an.

Diese gewährten von null bis 100 Prozent an Entschädigung, jeweils auf den Tagespreis bezogen (NICHT auf den gesamten Pauschalpreis!).

Die Begründungen sind so unterschiedlich wie es Fälle gibt. Gerade bei Flugzeitveränderungen muss man genau wissen:

... was stand im Katalog oder in der Werbebroschüre, die der Buchung zugrunde lag?
... was sagen die allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters?
... wie lange dauert die Reise?
... welche Wert hat die Reise?

Dein Auszug 3.2. ist gut, aber nur sinnvoll, wenn dieser Veranstalter im Katalog keine sonstigen Versprechungen macht: Tagflüge, mit Fluglinie XY, mit einer deutschen..., wobei ich den Punkt "Änderung der Streckenführung" schon für leicht problematisch halte. Schließlich will ja der Kunde von Düsseldorf nach Antalya nicht über Moskau fliegen... das wäre absolut ein Grund für einen kostenfreien Rücktritt (3.2. hin 3.2. her...).

Das mit den 48 Stunden hält schlichtweg nicht vor Gericht. Da gibt es schon Urteile: eine Fluggesellschaft, die die Beförderung von A nach B versprochen hat und sie bezahlt bekommen hat, hat Beförderungspflicht in dem Sinne, dass eine nicht getätigte Rückbestätigung noch keine Leistungsfreiheit für die Fluglinie begründet. Wohl muss sich der Passagier anrechnen lassen, dass, im Fall einer Flugzeitänderung er bei Versäumnis der Maschine einen Teil Eigenverantwortung sich zuschreiben wird lassen müssen.

Aber es gibt Klauseln, Vereinbarungen, die - obwohl sie der Kunde unterzeichnet hat - nicht rechtskräftig geworden sind, weil sie "wider den guten Sitten" sind. Sprich: sie benachteiligen den Kunden ungebührlich, wie es so schön heißt.

Die Problematik der Flugänderungen könnte man mit ein bisschen mehr Ehrlichkeit der Veranstalter entschärfen:

Sie fliegen am Sonntag nach X. Die Flugzeiten, die zum Zeitpunkt der Katalogerstellung noch nicht fixiert waren, erfahren Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Diese können jedoch zwischen 00.01 Uhr und 23.59 Uhr am ersten Reisetag liegen (...Analoges für den Rückflug, wobei der Rückflug bis 24 Uhr beendet sein muss!). Sie fliegen mit einer nach den deutschen Sicherheitsbestimmungen zugelassenen Fluggesellschaft. ... Bitte beachten Sie, dass Sie nicht Tage, sondern Nächte gebucht haben, wobei eine Nacht den Zeitraum von 14 Uhr bis 12 Uhr am nächsten Tag bezeichnet, unabhängig vom Zeitpunkt, ab dem Sie sich im Zimmer befinden...

Aber wer wird denn so oder ähnlich schreiben wollen? Da vertreibt man sich doch die Kundschaft, murmelt der Marketing-Boss. Da schreiben wir doch lieber mal: Fluglinie X bei schönen Tagflugzeiten (... doch was ist Tag? ...).

Ein weiteres Problem, ich nenne es Motivirrtum, ist, dass die Kunden beim Wort "Urlaub" irgendwo immer automatisch annehmen: um 9 Uhr am Strand am ersten Tag und am letzten Tag dusche ich um 18 Uhr zum letztem Mal im Zimmer und bin um 19 Uhr zur Tagesschau schon zu Hause. Um ein I-Tüpferl aufzusetzen: ... und die Stunden vorher und nachher werden auch schon verplant, mit noch arbeiten oder mit dem Besuch einer Veranstaltung am Urlaubsort.

Auch hier gäbe es die einfache Lösung: sich zu sagen: mein Urlaub beginnt im Zeitalter des Massentourismus mit dem Frühstück am 2. Tag und endet mit dem Abendessen am vorletzten Reisetag: macht bei siebentägigen Reisen fünf Erholungstage und bei vierzehntägigen 12 Erholungstage - so ist es eben nun einmal in der Zeit, in der Millionen Urlaubssuchende unterwegs sind.

Und abschließend zu diesem Thema noch der Hinweis: vor 15 Jahren kostete der Urlaub gleich viel wie jetzt - nur konnte man mit dem damaligen Preis eben mehr bieten... Sprich: der Wunsch: billig - billiger - am billigsten muss sich zwangsläufig auch auf die angebotenen Leistungen auswirken.

Gruß
Peter
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 18:09    Titel: Re: Zum X'ten mal Abflug und Rückflug verschoben Antworten mit Zitat

Wald hat folgendes geschrieben::
12.08. 20:00 ab und 02:55 an gegen 5 oder 6 im Hotel
19.08. 16:30 ab und 18:50 an

Abflug 20:00 in D und an in der Türkei um 2:55, is aber schon krass!
Macht Ihr noch nen Rundflug nach Ägypten?
Und dann schon um 5 im Hotel? da halte ich denn schon 6:30 für realistischer.
Ich habe mir gerde diverse Transferzeiten von dort angesehen: Entfernung Flughafen - Hotel 15 km, die Transferzeit wird mit 130 Minuten angegeben.
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::

(...Analoges für den Rückflug, wobei der Rückflug bis 24 Uhr beendet sein muss!).
Ist das Dein Wunsch, oder ist das so ??
Ich habe mal wieder für meine Schwägerin eine Türkeireise suchen sollen, da waren Abflugzeiten von 23:30 angegeben und Ankunft Hannover 4:30, - mit Pickup Stop in Leipzig.
Ich finde es immer noch merkwürdig, dass diese krasssen Flugzeitverschiebungen überwiegend Flüge in die Türkei betrifft.
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Soweitweg
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 02:55    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::

(...Analoges für den Rückflug, wobei der Rückflug bis 24 Uhr beendet sein muss!).


Was aber z.B. bei einem Rückflug aus Australien nur in den seltensten Fällen funktionieren dürfte ...
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Wald
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 05:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, peterO

ich habe mal ein bischen telefoniert, wir sammeln noch in Dresden und wenn ich die Zeit sehe, denke ich, auch noch in Wien oder so. (liegt ja Global gesehen auf der Strecke)

Fazit:

Der Mutterkozern sollte sich wieder mit verschicken von Socken befassen und anderen das Reisegeschäft überlassen.

Heute 20 Uhr gehts los, nah dann...

mfg
Wald Sehr glücklich Sehr glücklich
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

peterO hat folgendes geschrieben::
mosaik hat folgendes geschrieben::

(...Analoges für den Rückflug, wobei der Rückflug bis 24 Uhr beendet sein muss!).
Ist das Dein Wunsch, oder ist das so ??
Ich habe mal wieder für meine Schwägerin eine Türkeireise suchen sollen, da waren Abflugzeiten von 23:30 angegeben und Ankunft Hannover 4:30, - mit Pickup Stop in Leipzig..


... wie ich schrieb: die Reise muss vor Mitternacht zu Ende sein, sonst liegt ein Reisemangel vor --> dieser muss entschädigt werden --> dazu gibt es genügend Urteile.

peterO hat folgendes geschrieben::
Ich finde es immer noch merkwürdig, dass diese krasssen Flugzeitverschiebungen überwiegend Flüge in die Türkei betrifft..


Weil seit Jahren Türkei das meist gefragte Urlaubsland ist, somit dort ein erhöhtes Aufkommen ist und die Flugzeit relativ lang ist. Durch diese relativ lange Flugzeit kommt es bei Neuplanung von Rotationen (= Umlauf Deutschland - Türkei - Deutschland) gleich einmal zu massiven Veränderungen.

Gruß
Peter
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Soweitweg hat folgendes geschrieben::
mosaik hat folgendes geschrieben::

(...Analoges für den Rückflug, wobei der Rückflug bis 24 Uhr beendet sein muss!).


Was aber z.B. bei einem Rückflug aus Australien nur in den seltensten Fällen funktionieren dürfte ...


Die von mir in vorhergehenden Postings zitierten Bestimmungen gelten ausschließlich für Pauschalreisen. Sollte es sich bei Australien oder anderen Reisen ebenfalls um Pauschalreisen handelt gilt diese Vorschrift analog zu den Zeitverschiebungen!

Denn eine Fernreise, die planmässig laut Katalog am Sonntag den Beginn des Rückfluges ausschreibt, endet nach dem Reiserecht aufgrund der Zeitverschiebung um spätestens 24 Uhr des vorgesehenen LANDEtages in Deutschland!!!.

Das heißt, das planmässige Ende der Reise bestimmt den letzten Reisetag!

Alles klar?

Peter [/b]
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Soweitweg
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::

Alles klar?


Nicht ganz Winken

Plannmäßiges Reiseende (Landung in D) 23.55 Uhr, tatsächliches Reiseende 00.55 Uhr (Folgetag) = Reisemangel (1 Stunde Verspätung)?

Planmäßiges Reiseende 00.55, tatsächliches Reiseende 23.55 Uhr (gleicher Tag) = kein Reisemangel (23 Stunden Verspätung)?

Ist das wirklich so?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich - ja!

Allerdings, und da kehre ich wieder auf frühere Aussagen von mir zurück, machen hier Gerichte individuelle Unterschiede - jeder Fall wird einzeln betrachtet, ob erlaubt oder nicht!

Allerdings wäre bei deinem Beispiel wohl kaum ein Richter bereit, einen Mangel in einer Verlängerung des Urlaubs bis zum letztmöglichen Zeitpunkt zu sehen... Da wäre jeder doch froh. Oder ist die Zeit schon derart hektisch, dass man den Landetag nach 14 Tage Urlaub schon fix mit fünf Events und drei Besuchen verplant hat????

Gruß
Peter
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