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Türsteher in Disco (mal wieder)

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 00:13    Titel: Türsteher in Disco (mal wieder) Antworten mit Zitat

Folgendes
Person A (17 Jahre) wird bei Betreten der Disco aufgefordert seinen Personalausweis abzugeb um sicherzustellen, dass er um 24 Uhr die Disco verlässt. Falls er dies nicht mäche würde dieser eingezogen und müsste am nächsten Tag abgeholt werden!

Ist diese Handlung des Türstehers legitim oder darf er dies nicht ?

Danke schonmal im vorraus für eure Bemühungen

PS: Ist zwar nur ne kleinigkeit aber interessiert mich gerade sehr ! Wäre nett wenn ich schnell eine Antwort erhalten würde
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

klar darf er das.
Den Ausweis kannst du dann bei der Polizei abholen und dir dort einen ordentlichen Anschiss anhören!
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flip
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 442

BeitragVerfasst am: 25.10.04, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

nein das darf er nicht!

das dürfte unter den tatbestand der unterschlagung fallen!

der türsteher hat kein recht darauf, deinen perso einzubehalten! allerdings bist du dann in einer zwickmühle ... wenn du den perso nich abgibst, kommst du nicht rein!

wenn du ihn wegen unterschlagung anzeigst kommste da nie wieder rein! :D
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Den Ausweis kannst du dann bei der Polizei abholen und dir dort einen ordentlichen Anschiss anhören!


ich war ja vor 12.00 UHR wieder drausen

Ja da, bin ich wohl in einer Zwickmühle
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke das geht schon. Das Betretungsrecht der Disco steht unter dem Vorbehalt der Abgabe des Personalausweises. Wird der "Benutzungsvertrag Disko" verletzt, behält der Betreiber den Ausweis zum nächsten Tag ein. Genauso könnte eine Vertragsstrafe vereinbart werden (zB 25 €).

den "Anschiss" bekommt nicht der Jgdl. sondern der Betreiber, weil er damit bestätigt, dass er gegen das JuSchG verstoßen hat.

mfg
Klaus
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auaox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 117
Wohnort: Bad Wildungen

BeitragVerfasst am: 27.10.04, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

Eben. Ein Jugendlicher macht sich nicht daduch strafbar, dass er sich nicht an das Jugendschutzgesetz hält, sondern derjenige, der ihm das ermöglicht. Das Gesetz schränkt nicht den Handlungsspielraum Jugendlicher ein, sondern den derjenigen, die mit den Jugendlichen zu tun haben.
Darum wäre der Diskobetreiber schön doof, würder er der Polizei die Ausweise mit dem Kommentar übergeben: "Der hat sich nicht an das JuSchu gehalten...." Auf den Arm nehmen - das wäre so, als wenn ein Sturzbesoffener mit dem Auto zur Polizei fährt und dort lallt: "Ich will ne Anzeige gegen ein Kind erstatten, dass mir gerade vors Auto gelaufen ist...."
_________________
Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
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