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Weiss nicht weiter

 
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Biene
Gast





BeitragVerfasst am: 22.10.04, 19:08    Titel: Weiss nicht weiter Antworten mit Zitat

Hallo,
ich brauche dringend Hilfe und bin beim Suchen auf dieses Forum gestossen. Ich hoffe ich poste meine Frage im richtigen Bereich. Ich fang einfach mal an, verkürzt wie möglich:
Ich habe an einer privaten Kosmetikschule eine Ausbildung zur Kosmetikerin abgeschlossen. Das Schulgeld konnte man entweder komplett, am Anfang der Ausbildung, oder monatlich begleichen. Ich habe mich für die erste Variante entschieden und habe eine Quittung dafür erhalten. Diejenigen, die sich für die zweite Variante entschieden haben und mal mit der Zahlung im Verzug waren, sind mehrmals im praktischen Unterricht mit Namen und manchmal auch mit Höhe des noch offenen Betrages aufgerufen worden. Da ich alles ja schon bezahlt hab, war ich nie dabei. Kurz vor unseren Prüfungen kam auch der Hinweis, dass man weder zur theoretischen, noch zur praktischen Prüfung zugelassen wird, wenn irgendwelche Beträge( Schulgeld oder Prüfungsgeld) noch offen wären.
So, nun ist die Ausbildung zu Ende und wir treffen uns zur Zertifikatsausgabe. Auf einmal stehe ich als einzige ohne Zertifikat da, mit der Begründung wir konnten im Pc die Abbuchung des Schulgeldes nicht finden, sprich ich habe angeblich nicht bezahlt.Meine Lehrerin kann zwar bezeugen, dass ich bezahlt habe, das reicht dem Chef der Schule jedoch nicht er will die Quittung sehen. Die Quittung für den bezahlten Betrag, jetzt halte man sich fest, finde ich natürlich nicht!!! Dafür aber eine Rechnung auf der steht :'Der Gesamtbetrag von ...€ wurde von ...beglichen.( Habe das im nachhinein geholt, da auf der normalen Quittung die Mwst nicht mit drauf steht) Das genügt denen aber anscheinend nicht. Den Durchdruck der Quittung können- oder wollen sie auch nicht finden.
Ich frage mich jetzt ob eine Rechnung auch Beleg genug ist, oder ob ich damit keine Beweise habe.
Zu erwähnen wäre evtl noch, dass sie bei anderen Personen schon mehrfach behauptet haben ( während der Ausbildung), dass sie noch nicht bezahlt haben, diese aber glücklicherweise noch die Belege hatten.
Irgendwie kommt mir einiges komisch vor. Warum wurde ich zur Prüfung zugelassen, wenn ich angeblich nicht bezahlt habe? Warum wurde ich nicht schon eher auf den noch offenen Betrag hingewiesen? Soll ich jetzt diejenige sein, bei der es geklappt hat, weil ich den Quittung nicht mehr habe?

Ich weiss nicht mehr weiter, vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben, oder weiterhelfen. Sollte ich zu einem Anwalt gehen?

Vielen, vielen Dank im voraus.
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Biene
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.04, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir niemand einen Rat geben? Es schauen sich doch einige diesen Beitrag an, gehört er vielleicht woanders hin?
Ich bin echt verzweifelt, am Telefon werde ich von den Verantwortlichen abgewimmelt und nicht zurückgerufen.

Wäre für jede hilfreiche Antwort dankbar!!
Vielen Dank
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 04:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eine zivilrechtliche Frage. Für die Erfüllung der Verbindlichkeit ist der Schuldner (hier: Schüler) beweispflichtig. Wurde überwiesen? Dann gibt es ja wohl einen Konto-Auszug. Ist die Rechnung ein Beweismittel? Wohl ja, wenn darauf steht, dass bezahlt wurde. Ist Zeugenbeweis ein Beweismittl? Wohl ja.
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