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Zuständigkeit Sozialgericht

 
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Bodo
Gast





BeitragVerfasst am: 18.10.04, 13:19    Titel: Zuständigkeit Sozialgericht Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

mein ehemaliger Arbeitgeber verweigert für zwei Jahre den Arbeitgeberzuschuß
zur Pflegeversicherung.

Um an das Geld zu kommen müßte ich vor dem Sozialgericht klagen.

Welches Sozialgericht ist nun zuständig?

Das Gericht an meinem Wohnort oder das Gericht am Sitz des Arbeitgebers?
(das liegt 150 km von meinem Wohnort entfernt)

Gruß
Bodo
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Carlos!!!
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2004
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 18.10.04, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!!

Sicher, daß das Sozialgericht zuständig ist??

Wenn ja, dann grundsätzlich das Sozialgerichtes des Wohnortes.
Wahlweise auch das Sozialgerichts des Beschäftigungsortes. Muss nicht immer der Sitz des Arbeitgebers sein.
_________________
Grüße


Carlossssss
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kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 24.10.04, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Klagen gegen den Arbeitgeber führt man üblicherweise vor dem Arbeitsgericht.
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Bodo
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das Arbeitsgericht erklärt sich für unzuständig und verweist auf das
das Sozialgericht am Ort des Arbeitgebers.

Gruß Bodo
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