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Verfasst am: 12.08.05, 16:13 Titel: Nachträglicher Einbau von Wasserzähler in Mietwohnung
Ich bin es leid, dass unser Kaltwasser im Haus auf alle Mietparteien umgelegt (qm>) umgelegt wird, in einigen Wohnungen Personen aber illegal zusätzlich wohnen und in anderen Lebenspartner mit aufgenommen worden sind. Damit erhöht sich die Personenzhal in Wohnungen, die zunächst nur von 1 Person angemietet wurden, indirekt.
Da ein Teileigentümer seinen Hausteil mit eigenem Wasserzähler "abgetrennt" hat, könnte es sein, dass ich auf eigene Kosten gleichfalls einen Zähler an meiner Wasserverbrauchsstelle
anschliessen kann. (Haupthahn imn Bad)
Ist das "Sich Ausklinken" aus der Gesamtumlage zulässig? Wer muss eingeschaltet werden (Wasserwerk, Klempner?)
Als ich den Vermieter darauf ansprach, meinte der, "ja, ja , tun Sie das ruhig)-Nehme ich als o.k.
Es ist nicht möglich, den Wasserverbrauch einer einzelnen Wohnung durch einen Wohnungszähler zu ermitteln, diesen Verbrauch von der Gesamtmenge abzuziehen und den Rest nach einem verbrauchsunabhängigen Umlageschlüssel zu verteilen.
na, wieso?
Die Wohnung sind sämtlich in Eigentumswohnungen geteilt, ein Teileigentümer trennt seinen Wasserverbrauch ab- wieso kann das ein anderer nicht? (Auch wenn der Mieter die Kosten übernimmt?)
Gebe zu, die Initiative geht vom Mieter aus....
na, wieso?
Die Wohnung sind sämtlich in Eigentumswohnungen geteilt, ein Teileigentümer trennt seinen Wasserverbrauch ab- wieso kann das ein anderer nicht? (Auch wenn der Mieter die Kosten übernimmt?)
1. RM hat schon Recht. Es gibt auch technische Gründe (unterschiedliche Meßergebnisse bei unterschiedlichen Zählergrößen und -Konstruktionen von Hauptzählern zu Unterzählern, Messtoleranzen etc.) Differenzmessungen sind nicht zulässig. Bauen Sie mal 2 unterschiedliche Zähler in Reihe in die gleiche Wasserleitung und lassen Sie Wasser fließen. Sie werden erstaunt sein, wie sich die Ergebnisse unterscheiden. Und wer zahlt dann die Differenz?
2. Die Verteilung von Betriebskosten in einer Eigentümergemeinschaft bestimmt sich nach den Festlegungen der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Gemeinschaft, die für die beteiligten Wohnungen bindend sind. Da können einzelne nicht ausscheren. Wenn der Verwalter das schon mal zugelassen hat, hat er Mist gebaut. Kann aber kein Freibrief sein, den gleichen Mist zu wiederholen.
Bald werde ich Eigentümerin sein. In der Teilungserklärung steht, daß Wasser und Heizung nach Verbrauch abgerechnet wird. Als Mieterin (bis 31.8.05) wurde nach Ablesen der Wasseruhr abgerechnet und das war hier dringend nötig. Der Mieterbund hatte die Wasseruhren vor Jahren durchgesetzt, weil in der Wohnung nebenan sogar die Verwandtschaft zum Duschen kam, die Wohnung klein war und mindestens 6 Personen dort ständig wohnten.
Der Mieterverein hat mir und anderen damaligen Mietern - jetzt Eigentümern - viel Geld erspart.
Der Mieterbund hatte die Wasseruhren vor Jahren durchgesetzt, weil in der Wohnung nebenan sogar die Verwandtschaft zum Duschen kam, die Wohnung klein war und mindestens 6 Personen dort ständig wohnten.
Der Mieterverein hat mir und anderen damaligen Mietern - jetzt Eigentümern - viel Geld erspart.
Bevor hier jemandem ein Floh ins Ohr gesetzt wird: Innerhalb einer Eigentümergemeinschaft kann auch der tollste Mieterverein gegen die Festlegungen der Teilungserklärung nicht anstinken.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 13.08.05, 19:54 Titel:
Nur die Hauptwasseruhr ist geeicht. Alle anderen nachgemachten sind nur beglaubigt. Sie zählen relativ gu bei einem bestimmten Durchfluß. Im unteren Bereich zählen sie zu wenig.
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