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Anforderungen an eine Anliegerstraße

 
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Friedrich
Gast





BeitragVerfasst am: 23.10.04, 08:39    Titel: Anforderungen an eine Anliegerstraße Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bewohne ein Grundstück in zweiter Reihe bei dem es eine theoretische Anliegerstraße gibt. Diese funktioniert in der Praxis als ein unbefestigter nicht makierter 120m langer Weg ohne Straßenbeleuchtung der drei Anliegergrundstücke erschließt. Größere Fahrzeuge (7,5Tonnen) können wegen einem zu schmalen Wegprofil diesen Weg nicht passieren. Das ist wegen aus Brandschutzgründen baurechtlich nicht zulässig. Welche Anforderungen und Breiten sind bei einer Anliegerstraße vorgeschrieben?
mfg
F. Post
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 23.10.04, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Teilen Sie den Sachverhalt ihrem Bauamt mit. Wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt, muß - vorausgesetzt ihr Vortrag über die baurechtliche Unzulässigkeit stimmt - das Bauamt handeln - wie auch immer.

Im übrigen müssen sie sich um die fehlende Feuerwehrzufahrt keine Gedanken machen. Die Feuerwehr hat Schläuche.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.10.04, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht das Bauamt ist zuständig, sondern das Tiefbauamt.
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 23.10.04, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Deswegen hatte ich auch nicht Hochbauamt geschrieben Verlegen
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MGH
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

BGB hat folgendes geschrieben::

Im übrigen müssen sie sich um die fehlende Feuerwehrzufahrt keine Gedanken machen. Die Feuerwehr hat Schläuche.


Stimmt nicht ganz:
Um einen schnellen Löschangriff sicherzustellen sollen Feuerwehrzugänge (Fußmarsch...) eine maximale Länge von 50 m haben. d. H. daß normalerweise in max. 50 m Entfernung ein ausreichender Standplatz für die Feuerwehr vorhanden sein müsste. Evtl. ist der Weg ja für den Notfall ausreichend...
Ansonsten wäre zu prüfen, ob der Weg als ausreichende Erschließung anerkannt werden kann. z. B. Reicht er für die Müllabfuhr usw?
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