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Folgekosten nach Behabdlungsfehler

 
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Blümchen
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 11:34    Titel: Folgekosten nach Behabdlungsfehler Antworten mit Zitat

Hallo,
im Gutachten der Ärztekammer steht, daß unter anderem Kosten für Folgebehandlungen und Aufwendungen sonstiger Art gegenüber dem Arzt geltend gemacht werden können.
Die Versicherung lehnt dies ohne Begründung ab.
Was kann ich dagegen unternehmen??
MfG Frage
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 13:01    Titel: Re: Folgekosten nach Behabdlungsfehler Antworten mit Zitat

Blümchen hat folgendes geschrieben::
Hallo,
im Gutachten der Ärztekammer steht, daß unter anderem Kosten für Folgebehandlungen und Aufwendungen sonstiger Art gegenüber dem Arzt geltend gemacht werden können.
Die Versicherung lehnt dies ohne Begründung ab.
Was kann ich dagegen unternehmen??
MfG Frage


War das ein medizinisches Gutachten? Die Ärztekammer hat das nicht zu entscheiden, sondern das Amts- oder Landgericht. Außerdem können solche Folgekosten größtenteils nicht vom Patienten selbst geltend gemacht werden, sondern von seiner Krankenkasse.
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Blümchen
Gast





BeitragVerfasst am: 18.09.04, 08:46    Titel: Re: Folgekosten nach Behabdlungsfehler Antworten mit Zitat

Hallo Gast,
die Versicherung beantragte seiner Zeit ein weiteres Gutachten bei einer Uni-Klinik, welches für den Arzt noch schlimmer ausfiel.
Es kam zu einer außergerichtlichen Einigung, wonach die Folgekosten ausgeschlossen wurden.
Ich mußte danach noch 15 Operationen an meinem geschädigten Bein über mich ergehen lassen. Hierauf zielte meine Frage. Mir ist nicht bekannt, ob die Versicherung zu den Folgekosten herangezogen werden kann.
MfG
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 18.09.04, 09:24    Titel: Re: Folgekosten nach Behabdlungsfehler Antworten mit Zitat

Blümchen hat folgendes geschrieben::
Es kam zu einer außergerichtlichen Einigung, wonach die Folgekosten ausgeschlossen wurden.
Ich mußte danach noch 15 Operationen an meinem geschädigten Bein über mich ergehen lassen. Hierauf zielte meine Frage. Mir ist nicht bekannt, ob die Versicherung zu den Folgekosten herangezogen werden kann.
MfG


Hallo Blümchen, wenn ich das richtig verstehe, hast Du mit der Versicherung einen Vergleich geschlossen, dass Du Summe X bekommst und damit alle Ansprüche aus dieser Geschichte erledigt sind (also auch die Folgekosten)?
Und danach kam es zu den weiteren Operationen? Da dürftest Du ganz schlechte Aussichten haben, noch etwas zu bekommen. Auch wenn es DIr nicht mehr hilft: Mit dem Abschluss eines solchen Vergelichs sollte man sehr sehr vorsichtig sein - dann lieber aktuell ein bisschen weniger Schmerzensgeld aber für evt. zukünftige Schäden abgesichert sein...
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Blümchen
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 17:43    Titel: Re: Folgekosten nach Behabdlungsfehler Antworten mit Zitat

Hallo, Injuve,

mir ging es nicht darum zu erfahren ob ich noch Folgekosten geltend machen konnte, vielmehr darum, ob die Krankenkasse diese enormen Folgekosten erstattet bekommt.
Im übrigen war der Versicherung bekannt, daß noch Folgekosten auf sie zukommen wird.
M Lachen
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