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Wie lange muss mein Vater noch unterhalt zahlen?

 
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Schüler20
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 08:04    Titel: Wie lange muss mein Vater noch unterhalt zahlen? Antworten mit Zitat

Hi zusammen, also meine Eltern haben sich geschieden als ich so 6 war oder so.
Dann haben sie sich auf nen Unterhalt geeinigt, den mein Vater auch immer bezahlt hat.
Nebenbei hat er noch 15 Jahre lang in ein Konto gezahlt, das mir jetzt Neujahr ausgezahlt wird.Jahrelang prahlte er vor meiner Mom, er würde ja für mich sparen und er hatte meiner Mom gesagt, das Geld sei zu meiner Verfügung.
Ich mache grade Abitur und dannach eine Ausbildung im Anschluss.

Nu der Hammer:

Mein Vater meint auf einmal er will mir die ca.8000-9000€ in die Hand drücken, und das soll dann mein Unterhalt für den Rest der Unterhaltsdauer sein (also noch so 4 Jahre), ergo ca 180-200 € statt den 320 die er gerade zahlt und statt den 600 die meine Mutter verlangen könnte.Und dagegen wollen wir was unternehmen, falls mein Vater auf die Idee kommt, einfach ohne mit uns zu sprechen den Unterhalt stoppt.Mein Vater ist mittlerweile irgend son Manager bei Ford und meint auch noch, er käme finanziell nich voran...

Und nu die Frage: Gilt der Unterhalt bis zur ERSTEN Ausbildung (was ja das Abitur wäre) oder noch so lange bis ich meine Ausbildung beim WDR abgeschlossen habe?
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 11:28    Titel: Re: Wie lange muss mein Vater noch unterhalt zahlen? Antworten mit Zitat

Schüler20 hat folgendes geschrieben::
Hi zusammen, also meine Eltern haben sich geschieden als ich so 6 war oder so.
Dann haben sie sich auf nen Unterhalt geeinigt, den mein Vater auch immer bezahlt hat.
Nebenbei hat er noch 15 Jahre lang in ein Konto gezahlt, das mir jetzt Neujahr ausgezahlt wird.Jahrelang prahlte er vor meiner Mom, er würde ja für mich sparen und er hatte meiner Mom gesagt, das Geld sei zu meiner Verfügung.
Ich mache grade Abitur und dannach eine Ausbildung im Anschluss.

Nu der Hammer:

Mein Vater meint auf einmal er will mir die ca.8000-9000€ in die Hand drücken, und das soll dann mein Unterhalt für den Rest der Unterhaltsdauer sein (also noch so 4 Jahre), ergo ca 180-200 € statt den 320 die er gerade zahlt und statt den 600 die meine Mutter verlangen könnte.Und dagegen wollen wir was unternehmen, falls mein Vater auf die Idee kommt, einfach ohne mit uns zu sprechen den Unterhalt stoppt.Mein Vater ist mittlerweile irgend son Manager bei Ford und meint auch noch, er käme finanziell nich voran...

Und nu die Frage: Gilt der Unterhalt bis zur ERSTEN Ausbildung (was ja das Abitur wäre) oder noch so lange bis ich meine Ausbildung beim WDR abgeschlossen habe?


Tjo du vergisst etwas:
sobald du über 18 bist muss auch deine Mutter zahlen!
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Max
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 17:37    Titel: Re: Wie lange muss mein Vater noch unterhalt zahlen? Antworten mit Zitat

Deine Eltern müssen dir Barunterhalt zahlen, bis du die Ausbildung beendet hast. Allerdings wird das Einkommen deiner Mutter und deines Vaters prozentual gegengerechnet. Und wenn dein Vater soviel verdient, würde ich bei so einem Verhalten den Anwalt einschalten. Dann weißt du ganz genau, wer was zu zahlen hat.
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 14.10.04, 18:39    Titel: Re: Wie lange muss mein Vater noch unterhalt zahlen? Antworten mit Zitat

Wenn der Sohn aber weiterhin bei der Mutter die Füße unterm Tisch steckt, muß sie keinen Barunterhalt leisten, sie gibt ihm nen Dach übern Kopf, Essen und Trinken etc.

Der Vater ist bis zum Abschluß der Ausbildung weiterhin unterhaltspflichtig. Höchstens bis zum 27 Geburtstag!
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.10.04, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Schüler20,

der Unterhaltsanspruch besteht bis zum Erreichen einer eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die allerdings geradlinig angestrebt werden muss. Bei Abitur und Lehre könnte es darauf ankommen, um welche Lehre es sich handelt, z.B. ob das Abitur dafür ein überqualifizierter Abschluss ist.

Unabhängig davon wird die Ausbildungsvergütung (netto) nach Abzug eines Pauschalbetrages für berufsbedingte Aufwendungen auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Schließlich besteht gegenüber beiden Elternteilen ein Barunterhaltsanspruch im Verhältnis der beiden Einkommen.

Zieht man dies in Betracht, scheint mit das Angebot gar nicht so unrealistisch. Ich würde jedenfalls nicht von der Erwartung ausgehen, gegen den Vater einen Barunterhaltsanspruch von 600,00 EUR zu haben.

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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Schüler20
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe herausgefunden, das ich für die Ausbildung die ich machen möchte (WDR - KÖLN) Bund oder Zivildienst geleistet haben muss, steht in den WDR-Bestimmungen...
Ist das rechtlich gesehen "ungradlinig" ?

Und doch, rechtlich gesehn könnte meine Mutter auf die 590 € bestehen, hatte sie aber erst (dieletzten 15 Jahre) nicht nötig, weil wir ihn nich schröpfen wollten.

greetz
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.10.04, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Unterbrechungen durch Wehr- oder Zivildienst sind unterhaltsrechtlich unbedenklich. Allerdings ruht die Unterhaltspflicht während des Wehr- bzw. Ersatzdienstes die Unterhaltspflicht, weil dann der Unterhaltsbedarf durch die staatlichen Leistungen gedeckt ist.

Gruss Hans
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