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Es ist die Privathaftpflicht der Angestellten. Es muss allerdings die Leistungserweiterung "Schlüsselverlust" mitversichert sein. Das regeln die Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflicht, die jeder entsprechenden Versicherungspolice beiliegen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Es ist die Privathaftpflicht der Angestellten. Es muss allerdings die Leistungserweiterung "Schlüsselverlust" mitversichert sein. Das regeln die Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflicht, die jeder entsprechenden Versicherungspolice beiliegen.
Dabei sollte man aber genau prüfen, welche Form von Schlüsselverlust mitversichert ist. Oftmals beschränkt sich das Schlüsselverlustrisiko der PHV auf Schlüssel für Wohnräumen. Der Verlust von dienstlich oder beruflich genutzten Schlüsseln wäre dann nicht mitversichert. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Soviel wie ich weiß, bezahlt es die Privathaftpflicht nicht, weil es nicht die privaten Schlüssel gewesen sind. Es gibt eine so genannte Dienst-Haftpflicht incl. Vermögensschadenhaftung mit Schlüsselverlustrisiko. Denn wenn man einen Diensschlüssel verliert, dann ist das schon fahrlässig oder sowas und dann bezahlen nur Policen, welche das ausdrücklich vorsehen.
Außerdem passiert sowas ja gewöhnlich währed der Freizeit....
Also wenn diese Dienshaftpflicht-Versicherung nich vorliegt, denke ich ist keine Versicherung zuständig. _________________ Von Mensch zu Mensch: Infos zu allen Fragen rund um die Finanzen
(Achtung Wortsperre: Link nicht erlaubt)
@Bergimann: Diensthaftpflicht ist was für Beamte.
Bei uns sind auch die beruflichen Schlüssel mitversichert. Also: In die Bedingungen schauen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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