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Grundsatz ist der, dass eine Bank Ihnen keine Kosten für die Rücklastschrift in Rechnung stellen darf, aber die Firma, die diese Lastschrift veranlasst hat, darf Ihnen die Kosten für die fehlgeschlagene Lastschrift natürlich in Rechnung stellen.
Über die Höhe der Gebühren kann man bekanntermaßen immer streiten.
MfG
Marcel _________________ Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.
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