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Gebührenerhebung bei ungedeckten Konto

 
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bkausbk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 13:56    Titel: Gebührenerhebung bei ungedeckten Konto Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,

ist es rechtens, dass eine Firma (hohe) Gebühren erheben darf wenn diese erfolglos versucht hat Geld von einem ungedeckten Bankkonto einzuziehen?

Gab es da nicht ein Urteil nachdem dies untersagt wurde?

bkausbk
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Egli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Beispielhaft folgender Beitrag:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=13954&highlight=r%FCckbuchung

Grundsatz ist der, dass eine Bank Ihnen keine Kosten für die Rücklastschrift in Rechnung stellen darf, aber die Firma, die diese Lastschrift veranlasst hat, darf Ihnen die Kosten für die fehlgeschlagene Lastschrift natürlich in Rechnung stellen.

Über die Höhe der Gebühren kann man bekanntermaßen immer streiten.

MfG
Marcel
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Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.

Helmuth von Moltke (1800-91), preuß. Feldherr
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