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Religiöse Beflaggung kommunaler Gebäude

 
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 17:18    Titel: Religiöse Beflaggung kommunaler Gebäude Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an, eine hessische Kommune beflaggt ihr Rathaus anlässlich des katholischen Weltjugendtages in Köln mit einer entsprechenden Flagge.

Wie verhält es sich in dieser Situation mit dem Gebot, in religiöser Hinsicht Neutralität zu wahren?

(Im gleichen Zusammenhang muss ich Weihnachtsbäume/Adventsdeko in deutschen Amtszimmer denken...)
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Mallows
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Grundsätzlich ist die Bundesrepublik Deutschland eine zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität (d.h. zur Religionslosigkeit) verpflichtete säkulare Demokratie ohne Staatskirche. Zusätzlich ist die Bundesrepublik zur Gleichheit aller Weltanschauungen oder religiösen Überzeugungen verpflichtet. In Wirklichkeit aber ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland religiös unterwandert, weil sich die Verfassung auf religiösen Grundfundament beruht, weil sich die Verfassung auf „Gott“ beruft!!!



Zusätzlich gelten in der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem Staat und den einzelnen Ländern eine Reihe von Kirchenverträge und Konkordate (u.a. das Reichskonkordat von 1933 zwischen Adolf Hitler und der katholischen Kirche) was den christlichen Kirchen in Deutschland (verfassungswidrig) eine Reihe von Privilegien, Sonderstellungen und staatlichen Leistungen und Vorzüge sichert

(Die Staatskirchenfinanzierung/Religionsunterricht/Feiertagsregelung usw.) was anderen Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaften (Juden/Atheisten/Moslems) in Deutschland verwehrt bleibt!!!

mfG

Mallows
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Don
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Gab es nicht mal einen Fall, wo ein Politiker in einem Zimmer, welches auch religiös neutral sein soll, ein Kreuz aufgehängt hat.

Das kam damals in den Medien und wurde heftig diskutiert...
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JonSnow
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Einige der "Sonderregeln" für die katholische und die evangelische Kirche gehen auf die Regelungen der WRV (Weimarer Reichsverfassung) zurück und sind durch Art. 140 GG in unsere Verfassung integriert. Daher kann nicht generell von verfassungswidrigen Privilegien gesprochen werden. Soweit ich mich entsinne ist es außerdem so, dass auch andere Religionsgemeinschaften den Status als "Kirche" beantragen und im Falle der Anerkennung "Steuern" von ihren Mitgliedern eintreiben können.
Auch sollte die besondere Stellung einer Kirche mit Hinblick auf den jeweiligen Anteil an der Bevölkerung gesehen werden. In diesem Zusammenhang ist eine stärkere EInbindung anderer Religionsgemeinschaften, soweit dies noch nicht erfolgt ist sicherlich wünschenswert. Die religiösen Bezüge des Grundgesetzes verstehe ich insbesondere mit Hinblick auf den christlich geprägten historischen Hintergrund der Entwicklung in Europa nicht als "Unterwanderung", sonder schlicht und ergreifend als Bezug auf die jewiligen Denkmodelle, die unserer heutigen säkularen Gesellschaft vorangegangen sind.

Die jeweilige Beflaggung eines Rathauses würde ich (sofern man sich wirklich daran stört) auf eben diesem Hintergrund sehen. Natürlich sollte dann gleiches auch für andere religiöse Veranstaltungen gelten, sofern sie eine entsprechende Relevanz erreichen.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 17:06    Titel: Re: Religiöse Beflaggung kommunaler Gebäude Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
(Im gleichen Zusammenhang muss ich Weihnachtsbäume/Adventsdeko in deutschen Amtszimmer denken...)


Ich eher an die Frage: ist Halbmastbeflaggung beim Tod des Papstes auch nicht neutral? Für den Dalai Lama erfolgt das AFAIK nicht.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Mallows
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
als Ausdruck von Trauer um eine verdiente Persönlichkeit,-warum nicht?
Kriegsverbrecher und ähnliches Geschmeiß natürlich ausgeschlossen.

mfG

Mallows
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fontane
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Solange der Berliner OB zur Feier das Tages sogar die seiner eigenen sexuellen Ausrichtung entsprechende bunte Fahne über dem Roten Rathaus wehen läßt dürfte ein gelb-weißes Begrüßungsfähnchen auch erlaubt sein.
Wenn ich das richtig sehe, ist der morgen anreisende Papst auch Chef des Staates Vatikan.
Grüße
fontane
regt sich mehr über staatliche Kirchensteuereintreibung auf
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Den Papst als Staatsoberhaupt könnte man durch die vatikanische Falgge würdigen.

(Ich persönlich störe mich kein Stück daran. Es fiel mir nur auf, als ich nachdem ich an der - verständlicherweise - befalggten kath. Kirche vorbeigefahren bin und dann ans Rathhaus kam.)
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