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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 15.08.05, 17:18 Titel: Religiöse Beflaggung kommunaler Gebäude |
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Nehmen wir mal an, eine hessische Kommune beflaggt ihr Rathaus anlässlich des katholischen Weltjugendtages in Köln mit einer entsprechenden Flagge.
Wie verhält es sich in dieser Situation mit dem Gebot, in religiöser Hinsicht Neutralität zu wahren?
(Im gleichen Zusammenhang muss ich Weihnachtsbäume/Adventsdeko in deutschen Amtszimmer denken...) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Mallows FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 137 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 16.08.05, 13:09 Titel: |
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Hallo,
Grundsätzlich ist die Bundesrepublik Deutschland eine zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität (d.h. zur Religionslosigkeit) verpflichtete säkulare Demokratie ohne Staatskirche. Zusätzlich ist die Bundesrepublik zur Gleichheit aller Weltanschauungen oder religiösen Überzeugungen verpflichtet. In Wirklichkeit aber ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland religiös unterwandert, weil sich die Verfassung auf religiösen Grundfundament beruht, weil sich die Verfassung auf „Gott“ beruft!!!
Zusätzlich gelten in der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem Staat und den einzelnen Ländern eine Reihe von Kirchenverträge und Konkordate (u.a. das Reichskonkordat von 1933 zwischen Adolf Hitler und der katholischen Kirche) was den christlichen Kirchen in Deutschland (verfassungswidrig) eine Reihe von Privilegien, Sonderstellungen und staatlichen Leistungen und Vorzüge sichert
(Die Staatskirchenfinanzierung/Religionsunterricht/Feiertagsregelung usw.) was anderen Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaften (Juden/Atheisten/Moslems) in Deutschland verwehrt bleibt!!!
mfG
Mallows _________________ Ultra posse nemo obligatur. |
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Don FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 114
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Verfasst am: 16.08.05, 13:18 Titel: |
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Gab es nicht mal einen Fall, wo ein Politiker in einem Zimmer, welches auch religiös neutral sein soll, ein Kreuz aufgehängt hat.
Das kam damals in den Medien und wurde heftig diskutiert... |
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JonSnow FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 16.08.05, 14:17 Titel: |
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Einige der "Sonderregeln" für die katholische und die evangelische Kirche gehen auf die Regelungen der WRV (Weimarer Reichsverfassung) zurück und sind durch Art. 140 GG in unsere Verfassung integriert. Daher kann nicht generell von verfassungswidrigen Privilegien gesprochen werden. Soweit ich mich entsinne ist es außerdem so, dass auch andere Religionsgemeinschaften den Status als "Kirche" beantragen und im Falle der Anerkennung "Steuern" von ihren Mitgliedern eintreiben können.
Auch sollte die besondere Stellung einer Kirche mit Hinblick auf den jeweiligen Anteil an der Bevölkerung gesehen werden. In diesem Zusammenhang ist eine stärkere EInbindung anderer Religionsgemeinschaften, soweit dies noch nicht erfolgt ist sicherlich wünschenswert. Die religiösen Bezüge des Grundgesetzes verstehe ich insbesondere mit Hinblick auf den christlich geprägten historischen Hintergrund der Entwicklung in Europa nicht als "Unterwanderung", sonder schlicht und ergreifend als Bezug auf die jewiligen Denkmodelle, die unserer heutigen säkularen Gesellschaft vorangegangen sind.
Die jeweilige Beflaggung eines Rathauses würde ich (sofern man sich wirklich daran stört) auf eben diesem Hintergrund sehen. Natürlich sollte dann gleiches auch für andere religiöse Veranstaltungen gelten, sofern sie eine entsprechende Relevanz erreichen. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 16.08.05, 17:06 Titel: Re: Religiöse Beflaggung kommunaler Gebäude |
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Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | (Im gleichen Zusammenhang muss ich Weihnachtsbäume/Adventsdeko in deutschen Amtszimmer denken...) |
Ich eher an die Frage: ist Halbmastbeflaggung beim Tod des Papstes auch nicht neutral? Für den Dalai Lama erfolgt das AFAIK nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Mallows FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 137 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 16.08.05, 21:11 Titel: |
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Hallo,
als Ausdruck von Trauer um eine verdiente Persönlichkeit,-warum nicht?
Kriegsverbrecher und ähnliches Geschmeiß natürlich ausgeschlossen.
mfG
Mallows _________________ Ultra posse nemo obligatur. |
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fontane FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 257 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 17.08.05, 08:19 Titel: |
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Solange der Berliner OB zur Feier das Tages sogar die seiner eigenen sexuellen Ausrichtung entsprechende bunte Fahne über dem Roten Rathaus wehen läßt dürfte ein gelb-weißes Begrüßungsfähnchen auch erlaubt sein.
Wenn ich das richtig sehe, ist der morgen anreisende Papst auch Chef des Staates Vatikan.
Grüße
fontane
regt sich mehr über staatliche Kirchensteuereintreibung auf |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 17.08.05, 09:37 Titel: |
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Den Papst als Staatsoberhaupt könnte man durch die vatikanische Falgge würdigen.
(Ich persönlich störe mich kein Stück daran. Es fiel mir nur auf, als ich nachdem ich an der - verständlicherweise - befalggten kath. Kirche vorbeigefahren bin und dann ans Rathhaus kam.) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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