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Frage zu Hausratbedingungen

 
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peku
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 84
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 10:40    Titel: Frage zu Hausratbedingungen Antworten mit Zitat

Der Beispielfall:

PKW Aufbruch dabei Diebstahl von unter anderem pääsen und Füherschein.

Die Hausrat schliest in Bedingungen den Ersatz von Wertsachen bei PKW aufbrüchen aus.

Definiert werden Wertsachen als

a.: ...
b:. Urkunden einschlieslich Sparbücher und sonstiger Wertpapiere
c:
d:..
e:..

Fragestellung: Sind nun Personalpapiere Urkunden oder sonstige Wertpapiere oder sind Pässe lediglich Dokumente???
Laut Passamt ist nämlcih ein pass keine Urkunde und in den Vers.Bedingungen finde ih nicht näheres darüber.

mfg
peku
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 10:59    Titel: Re: Frage zu Hausratbedingungen Antworten mit Zitat

peku hat folgendes geschrieben::
Fragestellung: Sind nun Personalpapiere Urkunden oder sonstige Wertpapiere oder sind Pässe lediglich Dokumente???
Laut Passamt ist nämlcih ein pass keine Urkunde und in den Vers.Bedingungen finde ih nicht näheres darüber.

Ein Personalausweis oder Reisepaß ist ein Dokument.
Allerdings ist bei einem Diebstahl nicht der Hausratversicherte der Geschädigte, sondern die Bundesrepublik Deutschland.
Der Inhaber des Personalpapieres ist nur der Besitzer, der Eigentümer ist der Staat.
Bei den Kosten für die Erstellung der Dokumente handelt es sich auch nicht um einen Kaufpreis, sondern um behördliche Gebühren.
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peku
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 84
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 11:06    Titel: nachgefragt Antworten mit Zitat

hallo danke für die erstinfos.

wenn also Pässe und Füherscheine KEINE Urkunen sind dann müsste doch wohl auch die Wiederbeschaffung versichert sein.(Handelts ich übrigens nicht um deustche Pässse da wären die Gebühren ja noch tragbar)
Im übrigen sagt § 1/3 .......sind auch versichert soweit sie fremdes Eigentum sind

Ich verstehe deinen netten Hinweis mit den gebühren nicht.Es ist doch so das durch die Wiederbeschaffung der gestohlenen pässe erhebliche Kosten enstehen und doch Kosten die durch den diebstahl entshen zu ersetzten sind.mache ich da einen Denkfehler???
Wo kann der Nersicherungsnehmer nachprüfen ggf. für Versicherung wenn es zum Streit kommt das Päaase ekien Urkunen sind??

gruss peku
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hat das Fahrzeug auf einem Stellplatz gestanden? (also keine Tiefgarage, Parkhaus...) Dann ist der Einbruch sowieso über die Hausratversicherung nicht abgedeckt- ich denke, dass Sie daher keine Erstattung dafür bekommen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hab mal wieder in der Literatur gestöbert:

nach Martin, Sachversicherungsrecht, gehören Ausweise zu den Urkunden (vgl. Q II, 7, Anm. 54)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Hab mal wieder in der Literatur gestöbert:

nach Martin, Sachversicherungsrecht, gehören Ausweise zu den Urkunden (vgl. Q II, 7, Anm. 54)


Der Mogli weiß immer wo er suchen muss Sehr glücklich
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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peku
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 84
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Mogli,

das war eine klare Info (zwr unerfreulkich aber eindeutig) Danke

peku
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