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brasil Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 17.08.05, 11:54 Titel: Wohnungskündigung |
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Meine Ehefrau und ich stehen gemeinsam im Mietvertrag unserer ehelichen Wohnung. Zur Zeit kriselt es aber sehr heftig zwischen uns. Ich überlege mir auszuziehen. Zwei Wohnungen parallel kann ich mir jedoch nicht leisten. Ich würde gerne die eheliche Wohnung kündigen. Kann ich dies alleine tun oder ist hier auch die Unterschrift meiner Frau erforderlich, schließlich stehet sie ja im Mietvertrag mit drin.
Das sie die Wohnung alleine behält, ist finanziel undenkbar, da sie kein eigenes Einkommen hat.
Es eilt sehr, für schenlle Antworten bin ich sehr dankbar. |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 17.08.05, 12:34 Titel: |
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| Wenn 2 Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen auch beide die Kündigung unterschreiben. Ansonsten ist diese unwirksamm. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 17.08.05, 12:47 Titel: |
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| Beide müssen kündigen. Aber Ihre Frau muss doch auch wo wohnen? |
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brasil Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 17.08.05, 12:58 Titel: |
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Klar muss meine Frau auch irgendwo wohnen, nur ich muss es ja wohl bezahlen. Für unsere jetztige relativ große Wohnung zahle ich x Euro. Also, wenn wir zwei Wohnungen brauchen, kann ich nur für 2 kleine Wohnungen jeweils x halbe zahlen. Mehr ist nicht drin. Meine Frau sieht das jedoch nicht ein.
Deshalb war ja meine Idee die Wohnung auch ohne ihre Unterschrift zu kündigen und nach dem o.g. Model 2 neue Wohnungen zu suchen.
In meinem ersten Beitrag schrieb ich, dass ich mir zwei Wohnungen nicht leisten kann. Damit meinte ich die jetztige Ehewohnung und eine zus. Wohnung für mich allein. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 17.08.05, 13:06 Titel: |
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Hatte sich nur etwas seltsam gelesen. Sie zahlen 2x halbe Mieten wie Ihre Frau. Aber stellen sich mal vor Ihre Frau zahlt keine x halbe Miete mehr, da kein eigenes Einkommen? Na wer bezahlt 2 x volle Mieten?  |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.08.05, 13:09 Titel: |
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| Werner hat folgendes geschrieben:: | Hatte sich nur etwas seltsam gelesen. Sie zahlen 2x halbe Mieten wie Ihre Frau. Aber stellen sich mal vor Ihre Frau zahlt keine x halbe Miete mehr, da kein eigenes Einkommen? Na wer bezahlt 2 x volle Mieten?  |
Genau darum geht es ihm ja.
Er möchte z.B. statt 1000 Euro für eine große Wohnung lieber 2 x 500,00 für zwei kleine zahlen, da er nicht mehr mit seiner Frau zusammenleben möchte nach der Trennung.
Die 1000 Euro für die große Wohnung PLUS 500,00 für seine kleine, kann er sich aber nicht leisten. |
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brasil Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 17.08.05, 13:11 Titel: |
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Anscheinend drücke ich mich schwer oder falsch aus. Als Beispiel:
Jetztige Wohnung kostet 1000 Euro. Also suche ich zwei neue Wohnungen mit Mieten von jeweils 500 Euro. Mit x meinte ich den Gesamtbetrag (die 1000 Euro) und mit x halbe dann den halben Preis (500 Euro) für 2 Wohnungen. Das ich als Alleinverdiener auch der Alleinzahler bin ist mir klar. Sorry wenn ich mich so unverständlich ausdrücke. Stehe halt im Moment ein wenig neben mir. |
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brasil Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 17.08.05, 13:13 Titel: |
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| Yvonne, du hast mich verstanden! Danke. Unsere Beiträge haben sich überschnitten. klasse, dass wir das gleiche Beispiel gewählt haben. |
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brasil Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 17.08.05, 13:27 Titel: |
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| Doch nun zurück zu meinem Problem, wie komme ich aaus dem Mietvertrag ohne die Zustimmung meiner Frau heraus? |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 17.08.05, 13:32 Titel: |
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| brasil hat folgendes geschrieben:: | | Doch nun zurück zu meinem Problem, wie komme ich aaus dem Mietvertrag ohne die Zustimmung meiner Frau heraus? |
Nur durch eine Klage auf Zustimmung. |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 17.08.05, 13:41 Titel: |
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Oder durch leere Versprechen, denn die Klagekosten trägst Du ja sonst für beide Seiten.
Beispiel: "Schatzi, wenn Du unterschreibst kauf ich Dir einen Nerz, Cabrio, Mann usw.
Hinterher kannst Du Dich natürlich an nix mehr erinnern.  |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.08.05, 13:49 Titel: |
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| Meiner-einer hat folgendes geschrieben:: |
Beispiel: "Schatzi, wenn Du unterschreibst kauf ich Dir einen Nerz, Cabrio, Mann usw.
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Selbst die dümmste Frau dürfte in der Trennungsphase auf solche Storys nicht anspringen.
Und den Mann hat sie wohl schon, wenn ich den Beitrag im Familienrecht richtig interpretiere
Ich würde ihr sagen, daß ich defintiv ausziehen werde und sie sich aussuchen kann, ob sie sich ebenfalls eine kleine Wohnung sucht, die ich dann finanziere oder eben wartet, bis die Räumungsklage kommt, da ich auf keinen Fall länger als 3 Monate Miete zahlen würde.
Was man dann letztlich macht, ist eine andere Sache. |
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Markus F. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 105 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.08.05, 14:50 Titel: |
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| Zitat: | Ich würde ihr sagen, daß ich defintiv ausziehen werde und sie sich aussuchen kann, ob sie sich ebenfalls eine kleine Wohnung sucht, die ich dann finanziere oder eben wartet, bis die Räumungsklage kommt, da ich auf keinen Fall länger als 3 Monate Miete zahlen würde.
Was man dann letztlich macht, ist eine andere Sache. |
Ist es tatsächlich.
Es besteht nämlich ein Unterschied, ob die beiden verheiratet sind oder nur Lebensgefährten sind.
Nur bei "nur" Lebensgefährten" kommt es schlicht und einfach darauf an, ob einer oder beide als Mieter im Mietvertrag stehen.
Bei Ehepartnern ist es nicht so einfach, sich, egal welcher Grund vorliegt, sich mit der Satz "Ich ziehe aus! Und wenn du hier wohnen bleiben möchtest, dann sieh zu,wie du das bis zur eventuellen Räumungsklage schaffst. Ich zahle einfach nicht länger als 3 weitere Monate" aus dem Staub zu machen. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.08.05, 15:08 Titel: |
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| Markus F. hat folgendes geschrieben:: |
Bei Ehepartnern ist es nicht so einfach, sich, egal welcher Grund vorliegt, sich mit der Satz "Ich ziehe aus! Und wenn du hier wohnen bleiben möchtest, dann sieh zu,wie du das bis zur eventuellen Räumungsklage schaffst. Ich zahle einfach nicht länger als 3 weitere Monate" aus dem Staub zu machen. |
Das ist mir bekannt.
Ich würde auch nur damit drohen, um sie zu motivieren, die Kündigung mit zu unterschreiben. |
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Markus F. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 105 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.08.05, 15:19 Titel: |
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| Yvonne hat folgendes geschrieben:: |
Das ist mir bekannt.
Ich würde auch nur damit drohen, um sie zu motivieren, die Kündigung mit zu unterschreiben. |
Wenn man sich sowieso verkracht hat, man man das auch vielleicht so.
Aber ich würde diesen Ratschlag nicht geben. Statt zu motivieren, das Ganze vernünftig in die Wege zu leiten, kann ich mir gut vorstellen, dass der Ehepartner, der so einen Satz hört, erst recht da bleibt. Vor einer Zwangssräumung muss er keine Angst haben, wenn der "Droher" der Alleinverdiener ist. |
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