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Verfasst am: 26.10.04, 00:20 Titel: Übernahme von Prozenten bei Kfz
Hallöle,
da ich keinen passenden Beitrag dazu gefunden habe, dachte ich mir ich frage einmal nach.
Sachlage:
Tochter: A., 25 Jahre, weiblich, hat seit 18 einen FS
Mutter: B., 50 Jahre, weiblich
Die Tochter hat sich mit 22 ein Auto gekauft. Damit diese aber bei den Prozenten nicht mit dem normalen Tarif einsteigen muss, erhält diese von Ihrem Grossvater die Prozente. Diese werden natürlich aber nicht auf die Tochter umgeschrieben, sondern auf die Mutter. ( Die Tochter kann ja nicht, is ja noch zu jung).
Nun hat die Mutter dies ausgenutzt und sich gleich in den Kfz Brief mit eingeschrieben. Somit ist sie offiziell Eigentümer des Kfzs, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer.
Nun möchte die Tochter nach 3 Jahren sich selber in den Kfz Brief schreiben lassen, da es ja auch ihr Auto ist. Die Mutter sagt aber die ganze Zeit zu der Tochter, dass dies nicht geht, weil sonst die Versicherung erlischt. Im Kfz Brief muss die Mutter drin stehen.
Nun meine Frage:
Kann die Tochter trotzdem den Kfz Brief ( den sie in den Händen hat) umschreiben lassen, während die Versicherung trotzdem auf die Mutter weiterläuft und somit die Prozente ( sagen wir mal 30%) nicht verloren gehen?
trauriges Bild, dass Dir bis jetzt noch keiner geholfen hat...
Dann will ich's mal versuchen: Grundsätzlich ist es nicht so, dass der Kfz-Vertrag mit Ummeldung auf einen neuen Halter automatisch erlischt. Im Moment des Halterwechsels wird allerdings eine Anzeige nach § 29a3 StVZO von der Zulassungsstelle an den Versicherer geschickt, dass ein Halterwechsel stattgefunden hat. Das könnte für den Versicherer zunächst so aussehen, dass das Fahrzeug veräußert wurde.
Vor diesem Hintergrund sollte die Versicherung darüber informiert werden (müsste telefonisch reichen), dass das Fahrzeug nicht verkauft sondern nur auf einen neuen Halter umgeschrieben wurde.
Das Problem, dass sich aber zwangsläufig ergibt, ist, dass inzwischen nahezu alle Versicherer Zuschläge erheben, wenn Versicherungsnehmer und Halter voneinander abweichen. Das müsste Tochter A am besten direkt mit dem Versicherer absprechen, die Höhe des Zuschlags ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und kann u.U. in den Tarifbestimmungen sehr versteckt sein. Auch die Höhe des Zuschlags muss nicht explizit genannt sein. Damit Tochter A eine Orientierung hat: Der Zuschlag müsste sich um die 20% bewegen...
In vorliegendem Fall sollte man also prüfen, inwieweit nicht gleich der Schadenfreiheitsrabatt (also die Prozente) gem. TB 28 (1) gleich mitübertragen wird. Wenn seit Führerscheinerhalt kein Schaden angefallen ist, sollte der Beitragssatz dann ca. 50% betragen. Es kann sein, dass die 50% Beitragssatz sich vom Beitrag her moderater auswirkt als die 30% + 20% Zuschlag?! Rechenexempel...
Wenn Du konkrete Beratung möchtest, kannst du Dich gern auch per mail an mich wenden: MT_Duderstadt@(Wortsperre: Firma).de - kann dir gerne auch ein Angebot rechnen?!
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