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Kürzlich erhielt ich einen Bußgeldbescheid , da ich in einer verkehrsberuhigenden Zone (was ich leider übersehen habe ) angeblich 31 km/h gefahren bin; es waren nur 10 km/h erlaubt. Der Bußgeldbescheid beläuft sich insgesamt auf 75,60 Euro, davon 26,- Euro (!) Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühren. Aufrgund eines TV-Berichtes im Magazin Frontal 21 am 19.10.04 bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob dies korrekt ist. Die Verwaltungsbehörde der bankrotten Kleinstadt wäre bereit, mir das Blitzfoto zu übersenden, aber was beweist dies schon. Ungeachtet des Beweises meines Vergehens halte ich den Betrag, besonders die Verwaltungsgebühr (mehr als 50 % des Bußgeldes ) für unangemessen hoch.
Würde sich ein Einspruch evt. lohnen; Rechtsschutzversicherung liegt vor. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Wie gesagt, besonders die Verwaltungsgebühr finde ich mehr als unverschämt. Auch die verkehrsberuhigt Straße war meines Erachtens als solche nicht ausreichend gekennzeichntet. (blauer Schild mit dem Vermerk "Schrittempo" ohne Geschwindigkeitsangabe, außerdem eine total übersichtliche Straße, wo kaum KInder spielen oder sonstige Gründe vorliegen - eben eine dieser Abzocker-Ecken, die die Gemeinden einrichten um ihr Stadtsäckel zu füllen.
M.f.G.i
Kürzlich erhielt ich einen Bußgeldbescheid , da ich in einer verkehrsberuhigenden Zone (was ich leider übersehen habe ) angeblich 31 km/h gefahren bin; es waren nur 10 km/h erlaubt. Der Bußgeldbescheid beläuft sich insgesamt auf 75,60 Euro, davon 26,- Euro (!) Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühren. Aufrgund eines TV-Berichtes im Magazin Frontal 21 am 19.10.04 bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob dies korrekt ist. Die Verwaltungsbehörde der bankrotten Kleinstadt wäre bereit, mir das Blitzfoto zu übersenden, aber was beweist dies schon. Ungeachtet des Beweises meines Vergehens halte ich den Betrag, besonders die Verwaltungsgebühr (mehr als 50 % des Bußgeldes ) für unangemessen hoch.
Würde sich ein Einspruch evt. lohnen; Rechtsschutzversicherung liegt vor. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Wie gesagt, besonders die Verwaltungsgebühr finde ich mehr als unverschämt. Auch die verkehrsberuhigt Straße war meines Erachtens als solche nicht ausreichend gekennzeichntet. (blauer Schild mit dem Vermerk "Schrittempo" ohne Geschwindigkeitsangabe, außerdem eine total übersichtliche Straße, wo kaum KInder spielen oder sonstige Gründe vorliegen - eben eine dieser Abzocker-Ecken, die die Gemeinden einrichten um ihr Stadtsäckel zu füllen.
M.f.G.i
wenn du nich weist was schritempo ist dann gib deinen lappen zurück
, außerdem eine total übersichtliche Straße, wo kaum KInder spielen oder sonstige Gründe vorliegen - eben eine dieser Abzocker-Ecken, die die Gemeinden einrichten um ihr Stadtsäckel zu füllen.
M.f.G.i
Geschwindigkeitsbegrenzungen dienen auch dem Lärmschutz der Anwohner.
Hi
wenn du der Ansicht bist, der Bescheid ist nicht rechtes, dann kannst du Einspruch einlegen.
Aber nur innerhalb von zwewi Wochen nach Zustellung - sonst ist eer Rechtskräftig.
Gruß
HaWeThie
PS Schrittgeschwindigkeit lt. Rechtsprechung: 4-7 km/h
Verfasst am: 20.10.04, 18:09 Titel: Geh doch zum Anwalt (weil RV), der freut sich u. hilft meist
Wenn du RV hast (aber Selbstbeteiligung beachten), lohnt es sich auf alle Fälle.
Wofür soll die Verwaltungsgebühr sein? Bei Bußgeldbescheiden hat man, wenn man es geschickt angestellt, nicht so schlecht Chancen. Wollen die dir das Bild zuschicken oder must du es einsehen (dann prüfen die gleich dabei, ob du es bist). Nur der Fahrer muß das Bußgeld zahlen, kann dieser nicht nachgewiesen werden, hat der Halter meist eine geringere Gebühr zu bezahlen.
Wenn es ein Bußgeldbescheid ist, lege Einspruch ein und teile mit, daß die Begründung in einem nächsten Schreiben kommt. Ein Anwalt wird evt. anzweifeln, daß das Messegerät richtig geeicht war (Nachweis von der Stadt teilweise schwer zu erbringen), ist die Tolleranzgrenze abgezogen, bei 30 oder unter 30 wäre die Strafe viel niedriger.
Sofern der Halter ein anderer ist, könnte der erst mal den Fahrer angeben, was die Sache etwas verzögert, oder man legt Einspruch ein und läßt sich das Bild zeigen, um zu sehen, ob der Fahrer überhaupt zu erkennen ist.
die VerwGeb sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG § 107) festgelegt. Sie betragen 20 € sowie 5,62 € (oder jetzt ggf. mehr) für die Postzustellungsurkunde (die 5,62 bekommt also die Deutsche Post AG). Wenn dir ein Bediensteter der Behörde den Brief persönlich vorbei gebracht hätte, wären es insgesamt 27,50 €.
Die Verwaltungsgebühr deckt Kosten der Behörd ab (Personal+Sachkosten).
Es dürfte der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechen, dass ein Gerät nicht 30 km/h anzeigt, wenn nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt war.
Allerdings dürfte fraglich sein, ob ein Schild mit der Aufschrift Schritttempo ohne das Schild "verkehrsberuhigter Bereich" zulässig ist.
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