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Kind gebissen - Haftung des Hundehalters

 
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Janus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 11:33    Titel: Kind gebissen - Haftung des Hundehalters Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

vorab bin ich über jede Antwort dankbar.

Folgender Sachverhalt:

Meine Tante war mit ihrem nicht angeleinten Spitz bei uns im Garten.
Mein dreijähriger Sohn wurde dabei - als er den Hund streicheln wollte - von dem
Hund in das Gesicht gebissen. Meine Frau, ich und meine Tante waren im Umkreis von
2 m dabei.

Ich habe mit meiner Tante einen relativ guten Kontakt.

Mein Sohn musste 3 Tage später in das Krankenhaus, wo er 12 Tage bleiben musste.
Wir konnten in der Zwischenzeit unseren bereits gebuchten Urlaub nicht antreten.

Evt. bleibt bei meinem Sohn eine partielle Gesichtslähmung zurück.

Was ist nun meinerseits zu machen?
Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Kommen Kosten auf mich zu? (vielleicht vernachlässigte Aufsichtspflicht?)

Vielen Dank für jede Nachricht.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hoffe, der Hund ist haftpflichtversichert?
Die Krankenversicherung wird sich die Behandlungskosten vom Hundehalter wiederholen.
Wegen den Schmerzensgeldforderungen und Schadensersatzforderung hinsichtlich des entgangenen Urlaubs sollten Sie sich rechtsanwaltlich beraten lassen.
Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt muss ebenfalls die Hundehalterhaftpflichtversicherung übernehmen.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt muss ebenfalls die Hundehalterhaftpflichtversicherung übernehmen.


Naja, nicht unbedingt ganz. Bei solchen Fällen ist die Schadenssumme nicht leicht zu berechnen. Wenn der Anwalt z.B. 5000 Euro Schmerzengsgeld fordert, das Gericht aber nur 2.500 für angemessen hält, trägt man die halben Kosten selbst.

Viel wichtiger ist hier aber der eventuelle Dauerschaden, schon deshalb sollte man trotz eines gewissen Kostenrisikos auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
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Janus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten.

Ich würde mich über jede weitere Antwort sehr freuen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Ansicht als Nichtjuristin und Hundehalterin:

Ein Hund, der, statt zu drohen oder abzuhauen, sofort ein Kleinkind beißt (und das auch noch ins Gesicht), ist unerzogen und/oder verhaltensgestört. Ich habe so etwas nur einmal erlebt:in der Drogenszene. Ein Kampfhund biss einen ihm Bekannten, der ihn etwas abseits einer Schlägerei beruhigen wollte, ohne Vorwarnung ins Gesicht. Es war nicht der erste Biss, es war auch nicht der letzte, in den ersten Wochen nach Erlass der Hundeverordnung NRW wurde der Hund auf amtstierärztliche Anweisung eingeschläfert.

M.E. ist der Hund Deiner Tante ein gefährlicher Hund (in NRW wird dieses 'Prädikat' unabhängig von der Größe verliehen), Konsequenz: Leinen- und Maulkorbzwang und Sicherungspflicht, Sachkundenachweis Deiner Tante, Versicherungspflicht, pi-pa-po.

Wenn einer in der von Dir beschriebenen Situation seine Aufsichtspflicht verletzt hat, dann Deine Tante. Ein Hundehalter darf seinen Hund nur dann zu Kindern lassen, wenn er weiß, dass der Hund kindersicher ist. Kindersicher bedeutet: es ist allgemein bekannt, dass Kleinkinder mit Hunden schon mal ruppig umgehen können. Sie können ihn kräftiger hauen, am Ohr ziehen, kneifen, ins Auge patschen. Das Kleinkind mahnen, schimpfen, daran hindern kann man immer nur im Nachhinein. Ein Hund, der das nicht verträgt, der sich im Notfall nicht darauf beschränkt, zu knurren, drohen, bellen, Zähne zu fletschen und abzuhauen, ist nicht kindersicher. Verlass Dich drauf, ich weiß genau, was ich sage: mein großmächtiger Rüde ist kindersicher, trotz diverser kleinkindlicher Ruppigkeiten. Kleinhunde mögen empfindlicher sein, aber das einzurechnen ist Pflicht Deiner Tante.

Auf keinen Fall trifft Deinen Sohn irgend eine Schuld. Niemand kann von einem Dreijährigen verlangen, er möge sich einem Hund gegenüber rücksichtsvoll, verantwortungsbewußt und sanft betragen. Das tun Dreijährige von Natur aus nicht. Und Du kannst es auch nicht so schnell abstellen, wie es passiert. Von daher trifft auch Dich keine Schuld. Wie gesagt: ein Hund, der das nicht verträgt, der nicht ohne Schaden anzurichten damit fertig werden kann, darf nicht zu Kindern. Ob der Hund damit fertig wird oder nicht, kann niemand mit einigermaßen Sicherheit sagen als nur der Halter.

Du fürchtest Kosten. Das macht mich misstrauisch.
Du hast nämlich keine Kosten zu fürchten. Das einzige, was Du zu fürchten hast, ist, dass Deine Tante, gutes Verhältnis hin, gutes Verhältnis her, Dir einen Teil der Schuld aufs Auge drücken will, um Kosten zu sparen und um ihren 'gaaanz harmlosen, gaaaanz lieben' Hund zu verteidigen. Denk an Deinen Sohn: vielleicht wird auch mal ne kosmetische Nachoperation fällig, die die Krankenkasse nicht tragen will. Die für das Aussehen (und seinen Ruf bei den Mädchen) aber mal verdammt wichtig werden könnte. Deine Tante müsste diese Kosten tragen. Und das wird sie nach menschlichem Ermessen freiwillig nicht machen. Also - Anwalt.

(Um das Verhältnis einigermaßen zu erhalten, kannste ja bisschen mogeln: Du wolltest ja nicht, aber Deine Krankenkasse habe Dich praktisch dazu gezwungen ...)
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Janus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 10:29    Titel: Hallo Abrazo, danke!! Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo, danke für deinen Beitrag. Das hat irgendwie gutgetan.
Ich hoffe du meldest dich nochmal (gerne auch ein anderer interessierter).
Vielleicht mal eins zu deiner / euer Aufklärung:
Mein Kleiner kommt wohl morgen aus dem Krankenhaus.
Es waren insgesamt 12 Tage. Sollte die partielle Lähmung zurückgehen, war es das
- glücklicherweise - erstmal.
Unabhängig von den Kosten war das eine sehr stressige Zeit. Er ist übrigens einen Tag vor unserem gebuchten 7-tägigen Urlaub in das Krankenhaus eingeliefert worden.
Es war halt ständig meine Frau bzw. ich da.
Falls mir jemand was zur kostensituation sagen kann, wäre das nett
(Fahrtkosten zum Krankenhaus, ca. 100 km täglich, verlorengegangener Urlaub;
Stornokosten Urlaub; Schmerzensgeld etc.).

Übrigens guter Tip, mit der Krankenkasse.

Vielen Dank

Hajo, Vater von Janus
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Janus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Meine Ansicht als Nichtjuristin und Hundehalterin:

Du fürchtest Kosten. Das macht mich misstrauisch.
Du hast nämlich keine Kosten zu fürchten. Das einzige, was Du zu fürchten hast, ist, dass Deine Tante, gutes Verhältnis hin, gutes Verhältnis her, Dir einen Teil der Schuld aufs Auge drücken will, um Kosten zu sparen und um ihren 'gaaanz harmlosen, gaaaanz lieben' Hund zu verteidigen. Denk an Deinen Sohn: vielleicht wird auch mal ne kosmetische Nachoperation fällig, die die Krankenkasse nicht tragen will. Die für das Aussehen (und seinen Ruf bei den Mädchen) aber mal verdammt wichtig werden könnte. Deine Tante müsste diese Kosten tragen. Und das wird sie nach menschlichem Ermessen freiwillig nicht machen. Also - Anwalt.

(Um das Verhältnis einigermaßen zu erhalten, kannste ja bisschen mogeln: Du wolltest ja nicht, aber Deine Krankenkasse habe Dich praktisch dazu gezwungen ...)




Hallo Abrazo, du brauchst nicht misstrauisch zu sein.
Mein Sohn hat sich nicht anders verhalten, als es ein Erwachsener getan hätte.
Er wollte ihn lediglich von vorne seitlich kommend streicheln.

Das was dich misstrauisch macht ist meine Unwissenheit in solchen Angelegenheiten.

Gruß Hajo
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, Hajo,

mein Misstrauen bezog sich darauf, dass man Dir vielleicht irgend eine Mitschuld einreden will, die es tatsächlich gar nicht gibt. Und ich hoffe, bei Deinem Sohn wächst sich alles wieder normal zurecht.

Aber in diesem Zusammenhang stellt sich mir eine weitere Frage, zu der ich keine definitive Lösung gefunden habe, die ich aber für so interessant und rechtlich relevant halte, dass man sich vielleicht mal damit befassen sollte:

Lt. NRW-Hundegesetz (und das dürfte die allgemeine Auffassung sein) gilt ein Hund dann nicht als bissig, also gefährlich, wenn er nur gebissen hat, um sich gegen einen Angriff auf sich oder seinen Hundeführer zu verteidigen. Frage: ist es überhaupt möglich, dass ein Hund die Aktion eines Kleinkindes als Angriff verstehen / missverstehen kann?

Stichwort Welpenschutz. Verhaltensforscher scheinen sich einig zu sein, bei Wölfen gibt es den. Bezieht sich aber nur auf die Welpen des eigenen Rudels. Bei Hunden wird Welpenschutz abgelehnt. Das widerspricht aber der Beobachtung. Ich gehe davon aus, die Ablehnung des Vorhandenseins eines Welpenschutzes geht nur von einer falschen Interpretation aus. Der Welpenschutz sieht nicht so aus, dass Welpen als liebe, nette, hilflose kleine Wesen angesehen werden, sondern sie werden nicht für voll genommen, werden ignoriert. Das ist bei uns ja ähnlich: niemand käme auf die Idee, ein tobendes, um sich schlagendes und tretendes Kind würde uns ernsthaft angreifen können. Nicht aus rationalen Gründen, weil wir stärker sind, wir setzen es vielmehr einfach voraus, weil wir ein Kind instinktiv nicht für voll nehmen. Trotzdem werden im Kriegsfall auch Kleinkinder schon mal systematisch umgebracht - aber eben nicht, weil sie als gefährliche Bedrohung angesehen werden, sondern aus anderen Gründen.

In die Gemeinschaft sozialisierte Hunde greifen Welpen nicht an. Sie dulden ihr Gehampel mit leicht gequältem Gesichtsausdruck, wenn er zu lästig wird, wird der Welpe durch kurzes Anbrüllen verjagt oder zur Seite geschubbst. Genau so verhalten sich Hunde Kleinkindern gegenüber. Das habe ich nicht nur an meinem Hund oft beobachtet, das bestätigen andere Halter gut sozialisierter Hunde auch. Zahlreiche Beobachtungen bestätigen also, dass Hunde in der Lage sind, Kleinkinder von größeren und Erwachsenen zu unterscheiden und sie als Menschenwelpen behandeln. Daraus folgt aber, dass ein Hund die Aktion eines Kleinkindes genau so wenig als ernst zu nehmenden Angriff werten kann wie die Aktion eines Hundewelpen. Das heißt nicht, dass ein Hund einen Welpen nicht beißen oder gar töten kann, aber eben nicht deswegen, weil er sich gegen einen Angriff zu verteidigen gezwungen sieht. Und genau darum geht es ja: kann es sich um Verteidigung handeln, wenn ein Hund ein Kleinkind beißt?

Wie gesagt, meine eigene, auf Logik und Beobachtung beruhende Theorie. Die Frage ist, inwieweit sie stimmt - und natürlich auch, ob sie für Hunde aller Größen gilt, was, wenn man bedenkt, dass sie alle zur gleichen Tierart gehören, also im wesentlichen die gleiche biologische Steuerung haben, der Fall sein müsste.

Schlechte Erfahrung, schlechte Sozialisation, nicht vorhandene Erziehung können Bissigkeit auch gegenüber Kleinkindern zur Folge haben, aber das hat dann eben nichts mit dem kleinkindlichen Individuum und seinem Verhalten zu tun.
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Janus2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 12:13    Titel: @abrazo Antworten mit Zitat

Danke!!
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ItsMe
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Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
In die Gemeinschaft sozialisierte Hunde greifen Welpen nicht an.

Falls das eine Anspielung auf den sogenannten " Welpenschutz" sein soll, muss ich sie leider enttäuschen. Denn diesen gibt es unter fremden Hunden nicht!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Imho zu schlicht gedacht.
In die Gemeinschaft sozialisieren heitßt, Rudelverhalten auf die Gemeinschaft zu übertragen.
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Mcruay
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 07:52    Titel: mal aus der rechtlichen Lage gesehen... Antworten mit Zitat

Also...zum Thema Recht:

Ein gilt (u.a.) ab dem Zeitpunkt als gefährlicher Hund, wenn er einen Menschen gebissen hat, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren geschehen ist (§ 3 Abs. 3 Nr. 3 Landeshundegesetz NRW).
Dabei stellt sich natürlich die Frage, was eine strafbare Handlung ist. Das kann man aber im Strafgesetzbuch durchlesen.

Das Problem, worauf ich hier hinaus will sind die Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW. "Als bissig gilt ein Hund, der einen Menschen durch Biss verletzt oder geschädigt hat, ohne dass er dazu provoziert worden ist". Im vorliegenden Fall könnte er sich jedoch sehr wohl provoziert gefühlt haben!

Bei meiner Tätigkeit im Bereich der Kontrolle der Vorschriften des LHundG schicke ich Hunde, die in solche oder ähnliche Beißvorfälle verwickelt waren ausnahmslos zum nächstbesten Veterinäramt zwecks Untersuchung der Gefährlichlichkeit des Hundes. Bis dahin verhänge ich grundsätzlich eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Die Größe oder das Gewicht bzw. die Rasse des Hundes spielt dabei keine Rolle.

Also, Janus2: Ich kann nur folgendes raten:
Da ich davon ausgehe, dass du auch weiterhin Kontakt zu deiner Tante pflegen willst (entsprechende Ausreden wurden hier ja bereits genannt um die Beziehung aufrecht zu erhalten), solltest du trotz allem die Angelegenheit dem nächstbesten Ordnungsamt melden. Dann wird der Hund zum Wesenstest geschickt und dann wird verbindlich festgestellt, ob er psychisch einen Knacks weg hat. Und danach weißt du auch Bescheid.

So. Soviel zu rechtlichen Situation...
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Mcruay
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 07:53    Titel: mal aus der rechtlichen Lage gesehen... Antworten mit Zitat

Also...zum Thema Recht:

Ein gilt (u.a.) ab dem Zeitpunkt als gefährlicher Hund, wenn er einen Menschen gebissen hat, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren geschehen ist (§ 3 Abs. 3 Nr. 3 Landeshundegesetz NRW).
Dabei stellt sich natürlich die Frage, was eine strafbare Handlung ist. Das kann man aber im Strafgesetzbuch durchlesen.

Das Problem, worauf ich hier hinaus will sind die Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW. "Als bissig gilt ein Hund, der einen Menschen durch Biss verletzt oder geschädigt hat, ohne dass er dazu provoziert worden ist". Im vorliegenden Fall könnte er sich jedoch sehr wohl provoziert gefühlt haben!

Bei meiner Tätigkeit im Bereich der Kontrolle der Vorschriften des LHundG schicke ich Hunde, die in solche oder ähnliche Beißvorfälle verwickelt waren ausnahmslos zum nächstbesten Veterinäramt zwecks Untersuchung der Gefährlichlichkeit des Hundes. Bis dahin verhänge ich grundsätzlich eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Die Größe oder das Gewicht bzw. die Rasse des Hundes spielt dabei keine Rolle.

Also, Janus2: Ich kann nur folgendes raten:
Da ich davon ausgehe, dass du auch weiterhin Kontakt zu deiner Tante pflegen willst (entsprechende Ausreden wurden hier ja bereits genannt um die Beziehung aufrecht zu erhalten), solltest du trotz allem die Angelegenheit dem nächstbesten Ordnungsamt melden. Dann wird der Hund zum Wesenstest geschickt und dann wird verbindlich festgestellt, ob er psychisch einen Knacks weg hat. Und danach weißt du auch Bescheid.

So. Soviel zu rechtlichen Situation...
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zustimmung - bis auf eine Einschränkung:


". Im vorliegenden Fall könnte er sich jedoch sehr wohl provoziert gefühlt haben!

Kein Hund beißt ohne Grund. Die Frage ist: ist der Grund für unsere soziale Gemeinschaft akzeptabel, damit erkennbar, damit vermeidbar oder nicht? Wenn wir diese Einschränkung nicht machen, sondern nur danach fragen, ob eine Provokation stattfand, ist das Gesetz / die Vorschrift unsinnig, weil es aus Sicht des Hundes immer eine Provokation gegeben hat.
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