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Verfasst am: 22.08.05, 19:47 Titel: Schaden am parkenden Auto durch
Hallo zusammen,
Meine 7-jährige Tochter schlug kürzlich beim Aussteigen aus dem Auto mit der Tür eine Delle in ein nebenan parkendes Fahrzeug. Frage: Kommt dafür zwangsläufig nur die PKW-Haftpflicht in Frage oder aber kann ich auf die Privathaftpflicht zurückgreifen ? Das Fahrzeug mit dem der Schaden verursacht wurde gehört wiederum meinem Vater.
d.h. der schaden wurde der PHV schon angezeigt und die hat an die KFZ verwiesen...richtig? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Soweit ich weiss kann man sich den Versuch spaaren. Das ein/aussteigen gehört zum Betrieb des KFZ und ist damit nur über die KFZ-Versicherung gedeckt. (Schäden die durch den Betrieb von KFZ entstehen sind normalerweise ausgeschlossen bei der PHV) _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Da kann man sich jetzt sehr spitzfindig darüber streiten, ob das in den Deckungsbereich der PHV gehört oder nicht.
In Prölss/Martin, Anm. 5 zu Privathaftpfl. Nr. 3 kann man finden:
Der Ausschluss betrifft nur die Haftpflicht als Eigentümer, Führer usw. also in dieser Eigenschaft. Wird aber der VN etwa wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht in Anspruch genommen (...), greift der Ausschluss nicht.
Also denke ich, die Geschichte müsste zur PHV gehören.
Hier gibt es zwei mögliche Anspruchsgrundlagen: erstens Haftung des Aufsichtspflichtigen und zweitens Haftung des Kindes selbst.
Zur Haftung des Aufsichtspflichtigen: soll der Aufsichtspflichtige haften wegen möglicher Verletzung seiner Aufsichtspflicht? Diese Haftung müsste man wohl verneinen. Die Aufsichtspflicht dürfte nicht verletzt sein, wenn das 7jährige Kind zusammen mit Mutter oder Vater im Auto sitzt und direkt nach dem Anhalten die Tür öffnet.
Anders könnte es aussehen, wenn das Kind eine Zeitlang alleine im Auto war.
Zur Haftung des Kindes:
Das 7-jährige Kind ist allerdings selbst schadenersatzpflichtig, wenn es genügend einsichtsfähig ist. Davon sollte man bei normal entwickelten 7jährigen heutzutage ausgehen, dass sie wissen, dass bei unachtsamen Öffnen der Autotür ein Schaden entstehen kann. Das Kind war weder Eigentümer noch Fahrer, also greift hier auch nicht der Ausschluss; somit besteht Deckung in der PHV.
(Wer anderer Meinung ist, darf sich gerne mit mir streiten) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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