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Verfasst am: 06.08.05, 05:53 Titel: Wegen Stromausfall umzug in billigeres Hotel, Wertausgleich?
Hallo,
ich habe eine Frage wegen eines Reisemangels.
Folgendes ist passiert:
Wir waren im Mai in Mexiko in einem 5* Hotel, am Abend unserer Ankunft viel der Strom im gesamten Komplex aus, Nachts noch das Wasser.
Am Tag nach unserer Ankunft warteten wir dann am Treffpunkt vergeblich auf unsere Reiseleiterin zum "Begrüssungscoktail", die fanden wir dann eine Stunde später in der Rezeption, dort teilte sie uns dann mit das wir unverzüglich das Hotel verlassen müsse.
Ein Generator wäre kaputt, kein Strom, kein Wasser auf unbestimmte Zeit, Ersatzteile kämen aus USA, wann kann keiner sagen.
Wir bekamen dann ein Hotelresort (auch 5*,wir durften aussuchen, es war aber nur das noch frei, alle anderen waren zu weit, voll oder anderer Art/Kategorie) etwa 1/2 h entfernt, wir packten die Koffer und fuhren mit dem Taxi dorthin.
In diesem Resort wusste der Reiseleiter dann die ganzen 2 Wochen nicht ob das andere Resort wieder i.O. ist und bot uns auch zu keiner Zeit an zurückzuziehen.
Von ihm haben wir dann nach mehrmaligem nachfragen eine Bestätigung wegen dem Umzug erhalten.
Das Hotel das wir bezogen war dann laut Katalog pro Person 800 Euro billiger, wohl auch weil einige Leistungen die im gebuchten Resort dabei waren fehlten.
Gutgläubig dachte ich dann das ich diese Differenz in Deutschland dann vom Veranstalter zurückerstattet bekomme, Pustekuchen.
Ich habe eine Forderung auf Resiepreisminderung geschickt einmal für den Differenzbetrag und einen Tag Umzug.
Nachdem sie es 8 Wochen nach unserem Antrag auf Reisepreisminderung endlich mal geschafft haben uns zu antworten schrieben sie, wir hätten ja jederzeit wieder zurückziehen können (ihres Wissens nach) und böten uns für die Umstände die wir hatten 400 Euro insgesamt als Entschädigung an (für 2 Personen).
Kann mir jemand sagen ob ich das so schlucken muss?
Ich habe weniger erhalten als die von mir bezahlte Leistung, meines Rechtsverständnisses nach steht mir min. die Gesamtdifferenz von 1600 Euro zu.
Ich denke dadurch das wir die 14 Tage in dem günstigeren Hotel verbracht haben hatte der Reiseveranstalter ja auch weniger Kosten?
Ich habe schon viel gesucht im netz zu dem Thema, finde da aber immer nur die Frankfurter Tabelle und mit der kann ich in unserem Fall wohl nur wenig anfangen.
Der Gesamtreisepreis lag bei 5100 Euro.
Durch die Preisdifferenz habe ich auch mehr für die Reiserücktrittsversicherung bezahlt, die Differenz hierfür habe ich auch dem Reiseveranstalter angelastet.
Treten unbehebbare Mängel auf, muss der Reiseveranstalter eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Kann er nur eine höherwertige anbieten, so darf er keine Mehrkosten vom Kunden verlangen; kann er nur eine minderwertige anbieten, so muss er die Differenz zurückerstatten.
Es ist nicht die Aufgabe des Kundens täglich zu fragen, ob er wieder zurückziehen kann oder nicht. Das heißt, will der Reiseveranstalter die Anspruchsforderungen des Kundens auf ein Mindestmass halten, so muss er von sich aus den Rückzug anbieten - verlangen oder aber die Differenz zurückzahlen.
Hat man innerhalb eines Monats nach Reiseende seine Forderungen beim Veranstalter eingebracht, kommt es nicht zu einer Einigung bzw. Annahme der angebotenen Entschädigung, so verjähren die Ansprüche des Konsumentens erst nach zwei Jahren. Innerhalb dieser Frist kann man auch gerichtlich seine Forderungen einklagen.
Super, danke für die Antwort.
Ich habe jetzt erst mal einen Wiederspruch geschickt und beharre auf meinen Forderungen.
Eine Frist von 3 Wochen habe ich gesetzt, danach werd ich mal beim Anwalt vorstellig.
Fall ist erledigt.
Heute haben wir Post vom Anbieter bekommen.
Nachdem ich den Scheck zurückgeschickt habe und den Fall nochmal beschrieben habe wird mir jetzt bis auf 50 Euro alles erstattet was ich gefordert habe.
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