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Wer trägt Kosten für Erstellung NK-Abrechung
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Betriebskosten umfassen eben mehr, als nur Heiz- und Wasserkosten.
Darin liegt vielleicht das Unverständnis.
Also noch mal der Reihe nach:
Zuerst muss die Heizung von irgendjemandem abgelesen werden, da hier der Verbrauch festgestellt werden muss. Danach macht sich ein findiger Kopf ans ausrechnen, was jeder Mieter anteilig zu zahlen hat (Das ist die "Kostenaufschlüsselung"). Die Kosten hierfür sind vom Mieter zu zahlen - sie fallen unter die Heizkosten.
Das gleiche dann nochmal für den Wasserverbrauch. Auch hierfür zahlt der Mieter.
Am Ende werden diese Posten, neben anderen (Hausmeister, Grünanlagen... ) in die Betriebskostenabrechnung übernommen. Diese zu erstellen ist Sache des Vermieters und wenn dabei Kosten anfallen, weil der Vermieter dies durch andere erledigen läßt, dann braucht diese der Mieter nicht zu zahlen

Deine Rechung ist also von dir zu zahlen, da diese Kosten sehr wohl umlagefähig sind.
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ChristinaQuint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Karsten, das war klar ausgedrückt, vielen Dank! Habs jetzt auch kapiert, hatte es mir eigentlich auch so gedacht nur war ich etwas irritiert...
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