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Aquarium
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shiosai
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 13:38    Titel: Aquarium Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte mir ein Aquarium in mein Zimmer stellen, im Mitvertrag steht aber in etwa, dass es grundsätzlich verboten ist Haustiere, auch Kleintiere, zu halten und das bei Zuwiederhandlung der Vermieter fristlos kündigen darf.

Das ganze kommt mir gar nicht so rechtens vor.. der Mietvertrag ( Studentenwohnheim ) kommt mir auch sonst recht restriktiv vor.
Kann einem der Vermieter denn wirklich so etwas harmloses wie ein Aquarium verbieten?

Danke schon mal für eine Antwort
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist unwirksam, jedoch verhält es sich bei einem Studenten-Wohnheim etwas anders.
Schon aus dem Grund das die Bewohner von Studenten- und Jugendwohnheimen keinen Kündigungsschutz haben, den Bewohnern solcher Heime kann daher, soweit nicht ein Vertrag auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, jederzeit gekündigt werden.
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shiosai
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Und was unterscheidet mich jetzt alsStudent von einer anderen Rechtsperson diesbezüglich?
Und aus welchem Grund überhaupt?

Ich denke mal es ist kein offizielles Studentenwohnheim, da es einer privaten Firma gehört und auch ansonsten (im Vergleich zu den anderen Wohnheimen) nichts mit der Universität zu tun hat... so weit ich informiert bin. Die Studenten wohnen hier halt ganz normal in WGs ("Kleinwohngemeinschaften").
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unterschied liegt an der Wohnung, nicht an der Person.
Unterschied Mietwohnung und Studentenwohnheim.

Also eine Mietwohnung?
Mietvertrag über Wohnraum?
Studentenwohnraum ist es ja nicht ?
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shiosai
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Im Mietvertrag unterschreibt man, dass einem bekannt ist, dass der Wohnraum für Studierende des Hochschukbereichs zweckbestimmt ist. Deshalb muss man nachweisen, dass man zum berechtigten Personenkreis gehört, etc..
Sonst hab ich nichts dazu gefunden.

EDIT: Text ergänzt
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 15:16    Titel: Re: Aquarium Antworten mit Zitat

shiosai hat folgendes geschrieben::
etwas harmloses wie ein Aquarium


Nun ja, wenn sich einige hundert Liter Wasser im Defktfall im Haus verteilen, würd ich das nicht als harmlos ansehen. Außerdem sind statische Probleme auch nicht auszuschließen und können dann zu noch größeren Schäden führen.
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shiosai
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

dass ein Aquariumdefekt wird und Wasser vergießt halte nicht für allzu realistisch... aber mit dem Standpunkt kann man ja so einiges verbieten. Für solche Fälle gibt es doch auch eine Hausratversicherung.
Dass man sichbei einem großen Aquarium auf Grund der Masse Gedanken über die Tragfähigkeit des Bodens machen sollte liegt auf der Hand.
Genauso kann ich mir aber auch einen Fitnessturm mit mehreren 100Kg Gewichten Zimmer stellen.

Aber letzten Endes hatte ich auch niemals vor ein Art Haibecken oder so etwas einzurichten Mit den Augen rollen

Es geht hier wohl trotzdem eher um die (Klein-) Tierhaltung ansich
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shiosai
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

ok hat sich wohl erledigt, laut Definition ist das ein Studentenwohnheim.

Da kann wohl der halbe Mietvertrag rechtwidrieg sein, das tut nichts zur Sache. Dem Vermieter muss ja nur die Frisur nicht gefallen und schon kann er einen einfach kündigen.

Ich hätte nicht gedacht, dass solcherlei Willkürhandlungen in Deutschland noch erlaubt sind.... schon erschreckend.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

shiosai hat folgendes geschrieben::
ok hat sich wohl erledigt, laut Definition ist das ein Studentenwohnheim.

Da kann wohl der halbe Mietvertrag rechtwidrieg sein, das tut nichts zur Sache. Dem Vermieter muss ja nur die Frisur nicht gefallen und schon kann er einen einfach kündigen.

Ich hätte nicht gedacht, dass solcherlei Willkürhandlungen in Deutschland noch erlaubt sind.... schon erschreckend.


Nein, mit Willkür hat das nichts zu tun. Dazu sollte man folgenden Hintergrund kennen:
Für den Kündigungsschutz und die Durchführung von Mieterhöhungen kommt es entscheident darauf an, ob die Wohnung auf Dauer oder nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist. Wer seine Wohnung (Zimmer oder Appartment) nur vorübergehend mietet, der hat keinen Kündigungsschutz (OLG Hamm RE WM 81, 5) Auch richten sich Mieterhöhungen nur nach dem Mietvertrag.
Zum verübergehenden Gebrauch ist eine Wohnung nur dann gemietet, wenn der Vertragszweck nicht darauf abziehlt, dem Mieter einen Raum zu geben, den er zum Mittelpunkt seiner Lebensführung machen kann (LG Hannover MDR 71, 762)
Bei Studentenwohnheimen meint das OLG Bremen RE WM 81, 8 das hier kein nur vorübergehender Gebrauch vorliegt, aber der Mieterschutz ist dennoch ausgenommen.
Wie letztendlich andere Gerichte entscheiden könnten hängt dann doch eher vom Einzelfall ab.
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altobelli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Aber war es nicht irgendwie so, das Aquarien garnicht als Haustiere gelten ? Das hab ich mal aufgeschnappt, weil ich auch in einer Mietswohnung wohne in dem Tiere grundsätzlich verboten sind, aber ein Aquarium habe und das auch "rechtens" war. Oder kommts da tatsächlich auf gut Will des Vermieters an ?

Ist nun zwar ein wwenig Offtopic aber irgendwie fällt mir zudem noch ein, das es mal in der Serie "Höllische Nachbarn" einen Fall gab in dem es um einen kleinen Hund ging in einer Wohnung wo Tiere nicht erlaubt sind, und ein Gericht entschieden hatte, das aufgrund der größe des Hundes (Jack Russel Terrier) irgendwie nicht von einem Hund im eigentlichen Sinne ausgegangen werden konnte (die argumentierten so, das der Hund ja ähnlich mit einem Meerschweinchen sei) und er das Viech behalten durfet.
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

altobelli hat folgendes geschrieben::
Aber war es nicht irgendwie so, das Aquarien garnicht als Haustiere gelten ?


Aquarien gelten sogar mit 100% Sicherheit nicht als Haustiere. Winken
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Enthält der MV das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, ist diese Vereinbarung unwirksam, weil dann auch Kleintiere verboten wären. Bei dieser unwirksamen Klausel darf der VM z.B. eine Hundehaltung nur dann verbieten, wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweist.
Steht im Vertrag das es für jede Tierhaltung die Zustimmung des VM benötigt, dann steht es dem VM grundsätzlich frei, ob er die Tierhaltung duldet oder nicht.

Hinweis: Einige Gerichte legen die Klauseln unterschiedlich aus. Danach ist ein Hund oder eine Katze in der Wohnung was Normales, sodass der Mieter nicht erst um Erlaubnis bitten muss, solange nichts anderes im MV steht. (LG Köln WM 59, 103 )
Kleintiere die in einem Käfig leben darf der Mieter immer halten: Z.B. Ziervögel, Meerschweinchen,Zwergkaninchen, Hamster, Chinchillas.....(AG Hanau WM 2002, 91) Auch wenn die Tierhaltung verboten oder von der Zustimmung des VM abhängig gemacht ist.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
altobelli hat folgendes geschrieben::
Aber war es nicht irgendwie so, das Aquarien garnicht als Haustiere gelten ?


Aquarien gelten sogar mit 100% Sicherheit nicht als Haustiere. Winken


Auch ohne Wasser Smilie Smilie Smilie
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Markus F.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Würde ein Vermieter mir mit Hinweis auf die Tierhaltung im Mietvertrag untersagen wollen, ein Aquarium aufzustellen, würde ich ein riesiges Aquarium mit klarem Wasser - ohne Deko, ohne Fische, ohne alles, nur mit Wasser mitten im Zimmer plazieren und meinen Vermieter ab und zu auf einen Kaffee einladen. Smilie
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Aaalso,

solange die Fische nicht zu laut sind und keinen Dreck machen würd mir als Vermieter das nix ausmachen.
Sollten halt schon stubenrein sein.

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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