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Feuchte Wände im Haus
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alf01
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Yvonne

super das es solch ein Forum gibt.
Der Vermieter hat mich heute nochmals angerufen und sich für die Sache entschuldigt.
Auch er ist empört,das wir eine Courtage zahlen mussten,da er die Verwalterin ja schon bezahlt.
Ihm selber ist es leider nicht aufgefallen das wir die Provision zahlen mussten.

Ferner nimmt er jetzt auch die Sache mit den feuchten Wänden in die Hand.
Weiter ist gestern der nächste Mängel von mir festgestellt wurden.
Wenn man das Badewasser ablässte kommt auf den Silikon fugen wasser raus.
Auch bei Kalten Wasser.

Gruss
alf

Ps.Auch das Vollbad wurde kernsaniert vor 2 Jahren.
Ich gehe davon aus,das auch hier eine Geährleistung sein sollte.
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alf01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Tja ich habe Pech gehabt !
Sie ist eine WEG Verwalterin.

Hier die ihre anwort auf mein Fax.

Sehr geehrte Frau ....,
sehr geehrter Herr ....,

soeben ist mir Ihr Fax zugegangen, dessen Inhalt mir in Bezug auf die Rückforderung der Provision unverständlich ist. Wollen Sie mir bitte hierzu erläutern, warum Sie meinen, mir stände eine Provision nicht zu?

Sollten Sie die Auskunft erhalten haben, mir stände als Verwalter der Wohnanlage keine Provision zu, erlaube ich mir auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Az III ZR 299/2002 zu verweisen, mit dem eindeutig festgestellt wurde, daß dem Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums (WEG-Verwalter) eine Vermittlungsprovision zusteht; lediglich dem Verwalter der konkreten einzelnen Wohnung (Mietverwalter) steht ein solcher Anspruch nicht zu. Ich bin Verwalter der gesamten Anlage (WEG-Verwalter)und nicht Mietverwalter, was sich auch schon daraus ergibt, daß Sie Miete und Nebenkosten direkt an Ihren Vermieter zahlen.

Was die Feuchtigkeitserscheinungen angeht, hat mich Ihr Vermieter bereits in Kenntnis gesetzt, Herr .... hat die Schadstellen in Augenschein genommen.

Bei den derzeit bestehenden Witterungsverhältnissen (Luftfeuchtigkeit um 80 %, Platzregen) treten solche Erscheinungen bei mangelhaftem Lüftungs--und Heizverhalten leider öfters auf, was auch damit in Zusammenhang steht, daß bei sanierten Objekten durch Installation neuer Fenster und Türen Wohnungen praktisch hermetisch abgeschlossen sind.

Wir müssen abwarten, ob sich die Erscheinungen bei Änderung der Witterungsverhältnisse und angepaßtem Lüftungsverhalten zurückbilden.

Freundliche Grüsse

Hausverwaltungen
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

auch hier taucht mal wieder die Lieblingsvermieterstandardfloskel auf: Mangelhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters'Mit den Augen rollen'. So gut wie jeder Mieter kriegt die um die Ohren, wenn er dem VM Feuchtigkeit in der Wohnung meldet..

Der Mieter sollte mal bei der netten Dame mit der treffenden Ferndiagnose anfragen, wie sie sich ordnungsgemäßes Heizen und Lüften für diese Wohnung vorstellt und um schriftliche Antwort bitten. Es wäre schon ein Wunder, wenn er hierauf eine Antwort bekäme, mit der er etwas anfangen könnte.

Ist der Vermieter Fachmann in Sachen Bau, weil er nur durch bloßen Augenschein feststellen kann, dass kein Baumangel vorliegt?

Gruß, Jade
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alf01
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Jade hat folgendes geschrieben::
Hallo,

auch hier taucht mal wieder die Lieblingsvermieterstandardfloskel auf: Mangelhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters'Mit den Augen rollen'. So gut wie jeder Mieter kriegt die um die Ohren, wenn er dem VM Feuchtigkeit in der Wohnung meldet..

Der Mieter sollte mal bei der netten Dame mit der treffenden Ferndiagnose anfragen, wie sie sich ordnungsgemäßes Heizen und Lüften für diese Wohnung vorstellt und um schriftliche Antwort bitten. Es wäre schon ein Wunder, wenn er hierauf eine Antwort bekäme, mit der er etwas anfangen könnte.

Ist der Vermieter Fachmann in Sachen Bau, weil er nur durch bloßen Augenschein feststellen kann, dass kein Baumangel vorliegt?

Gruß, Jade


tja das ganze hier ist ne lustige sache.

Hausverwaltung kauft Häuser und der Mann von der Frau (Verwaltung)
Kernsaniert sie.
Dann werden die Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft und wenn man Probleme hat mit der Wohnung muss man bei der Verwaltung anrufen.
Obwohl man die Miete an den Vermieter bezahlt.

Die Verwaltung schikt also ihren Mann vorbei und der schaut sich die Sache an.
Dieses war vor 3 Wochen.
Seitdem ist aber der Schaden schlimmer geworden.

Ich selber bin Maler und Lackierer und weiss was lüften bedeutet.
Dieses hatte ich vor ca 10 Jahren im 1. Ausbildungsjahr.

Nachdem ich heute die Verwaltung angefaxt habe und auch angedeutet habe das nicht unbedingt nach VOB gearbeitet worden ist,war sie richtig stinkig.

Man sieht es ist alles ein Kreislauf und der Mieter und evtl auch der Vermieter sind die dumm da stehen.

Aus meiner sicht wurde hier nur gefuscht.
Egal was ich mir anschaue wurde nicht fachgerecht gemacht wie ich es selber kenne vom Bau.
Fusch gibt es immer aber solchen Fusch habe ich in den letzten 10 Jahren nicht gesehen.

Ich bin einfach nur noch entäuscht da ich viel Provision gezahlt habe und jetzt kommen nur noch mängel
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@alf01,wie gut, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Ein Gespräch mit einem auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt könnte wohl nicht schaden.

Vielleicht sehen Sie dann auch die gezahlte Provision wieder, denn diese Sache scheint einer Überprüfung zu bedürfen.


Gruß, Jade
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alf01
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich werde diesen weg auch gehen.
Der besitzer macht sich morgen die mühe und kommt extra hergefahren.
Der Vermieter ist selbst auch sehr sauer was hier passiert.

Ich selber bin Menschlich einfach nur noch entäuscht von der Verwaltung.
Ich selber arbeite viel mit menschen zusammen und versuche immer das beste...
dieses schein mein Lohn dafür zusein.
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

alf01 hat folgendes geschrieben::


Sollten Sie die Auskunft erhalten haben, mir stände als Verwalter der Wohnanlage keine Provision zu, erlaube ich mir auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Az III ZR 299/2002 zu verweisen, mit dem eindeutig festgestellt wurde, daß dem Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums (WEG-Verwalter) eine Vermittlungsprovision zusteht; lediglich dem Verwalter der konkreten einzelnen Wohnung (Mietverwalter) steht ein solcher Anspruch nicht zu. Ich bin Verwalter der gesamten Anlage (WEG-Verwalter)und nicht Mietverwalter, was sich auch schon daraus ergibt, daß Sie Miete und Nebenkosten direkt an Ihren Vermieter zahlen.


In Ihrem Mietvertrag steht doch, daß sie den Vermieter vertritt...also MV abgeschlossen mit Vermieter xy, vertreten durch die Verwaltung.
Damit ist sie in meinen Augen auch Verwalterin der Wohnung - zumal sie ja auch IHR Ansprechpartner war/ist in Sachen Feuchtigkeit. Eine WEG-Verwaltung korrespondiert normalerweise nicht mit den einzelnen Mietern sondern nur mit den Eigentümer und ist auch für Mieter kein Ansprechpartner.
Ich bin nach wie vor überzeugt davon, daß Sie Ihre Provision zurückbekommen und würde da auch nicht locker lassen.
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

alf01 hat folgendes geschrieben::

Der Vermieter ist selbst auch sehr sauer was hier passiert..

Da die Wohnung in der Vergangenheit bereits vermietet war, sollten dem Wohnungseigentümer eigentlich die Mängel der Wohnung bekannt sein, denn es ist ja nicht anzunehmen, dass diese erst nach dem Einzug des neuen Mieters entstanden sind. Deshalb verwundert es mich etwas, dass er deswegen "sauer" ist.

Vielleicht kann der Vormieter ausfindig gemacht werden und ein Gespräch mit ihm sehr aufschlussreich sein.

Es gibt halt Leute, die auch an andere denken und wiederum andere, die nur an sich denken und die überall nur ihren Vorteil suchen.

Gruß, Jade
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alf01
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Jade hat folgendes geschrieben::
alf01 hat folgendes geschrieben::

Der Vermieter ist selbst auch sehr sauer was hier passiert..

Da die Wohnung in der Vergangenheit bereits vermietet war, sollten dem Wohnungseigentümer eigentlich die Mängel der Wohnung bekannt sein, denn es ist ja nicht anzunehmen, dass diese erst nach dem Einzug des neuen Mieters entstanden sind. Deshalb verwundert es mich etwas, dass er deswegen "sauer" ist.

Vielleicht kann der Vormieter ausfindig gemacht werden und ein Gespräch mit ihm sehr aufschlussreich sein.

Es gibt halt Leute, die auch an andere denken und wiederum andere, die nur an sich denken und die überall nur ihren Vorteil suchen.

Gruß, Jade


Der´Sohn vom Vermieter hat hioer vorher gewohnt.
Der ist aber seit ca 1 Jahr im süden von Deutschland.
Daher war er selten in der Wohnung.

Der Schaden Badewanne ist uns auch nur durch zufall aufgefallen.


@Yvonne

Im Vertrag steht ganz klar :

Vermieter vertretten durch Verwaltung.

auch auf der Rückseite wo wir den Vertrag unterschrieben haben ist der Stempel der Verwaltung.

Ich stelle mir nun die Frage wie ich es rausbekommen kann ob sie WEG ist oder nicht !?
Laut Vertrag vertrettet sie den Vermieter ganz klar.
Immerhin regelt sie es ja auch mit der Müllabfuhr usw.

Nur meine Miete geht direkt an den Vermieter.
Was sie ja auch sagt.
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

alf01 hat folgendes geschrieben::

Ich stelle mir nun die Frage wie ich es rausbekommen kann ob sie WEG ist oder nicht !?

Nehmen Sie Ihren Mietvertrag mit zum Rechtsanwalt und sprechen Sie auch das Problem Provisionszahlung an. Der RA wird Ihnen sehr genau sagen können, was Sache ist und , wenn Sie ihm ein Mandat erteilen, die erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Die Quittung über die Zahlung an die Verwaltung (die Sie ja hoffentlich haben) sollte der RA auch sehen.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie eventuell ein paar Fotos von den Wohnungsmängeln machen, damit der RA sich einen ersten Eindruck verschaffen kann.

Alles Gute und toi, toi, toi.

Gruß, Jade
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alf01
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Jade

Fotos habe ich gemacht.
Eine Quittung selber habe ich nicht.
Ich habe die Rechnung von der verwaltung und mein Kontobeleg wo auch draufsteht Summe für Provision der ... Strasse
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RM
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

alf01 hat folgendes geschrieben::

Im Vertrag steht ganz klar :

Vermieter vertretten durch Verwaltung.

auch auf der Rückseite wo wir den Vertrag unterschrieben haben ist der Stempel der Verwaltung.

Ich stelle mir nun die Frage wie ich es rausbekommen kann ob sie WEG ist oder nicht !?
Laut Vertrag vertrettet sie den Vermieter ganz klar.
Immerhin regelt sie es ja auch mit der Müllabfuhr usw.

Nur meine Miete geht direkt an den VermDieter.


Zunächst ist aus dem Mietvertrag nur zu entnehmen, dass der Vermittler über eine Vollmacht zum Vertragsabschluss verfügen muss. Durch die Vollmacht zum Vertragsabschluss wird allerdings ein Makler nicht zum Verwalter.
Dass der Vermittler als WEG-Verwalter tätig ist, kann man nach den vorliegenden Informationen als gegeben ansehen. Für die Frage der Vermittlungsprovision ist dies auch nicht weiter bedeutsam. Es geht nur darum, ob der vermittelnde Verwalter im Auftrag des Wohnugseigentümers die Wohnungsverwaltung übernommen hat und die dafür typischen Tätigkeiten ausführt. Einen eindeutigen Kriterienkatalog für typische Tätigkeiten des Mietverwalters wird es allerdings nicht geben. Mieteinzug und Abrechnung von Betriebskosten wären sicher gewichtige Aspekte, die für eine Mietverwaltung sprechen könnten. Dagegen ist die Regelung der Müllabfuhr mit großer Wahrscheinlichkeit eine Aufgabe der Verwaltung des gemeinschftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Man wird die Entscheidung also nur für den jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände treffen können.
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alf01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht in wie weit sie Tätig ist.
Ich weiss nur das ich meine erste Miete und eponat an sie Gezahlt habe.
somint hat sie doch im interrese des VM gehandelt.
Gruss
Alf
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alf01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wann ist der Vermittler gleichzeitig Verwalter?

Zumindest dann, wenn er durch seine Handlungen und Aktivitäten zu erkennen gibt, daß er für den Vermieter arbeitet oder dessen Interessen wahrnimmt. Ein ausdrücklicher Verwaltervertrag oder ein Verwalterhonorar sind nicht erforderlich. Entscheidend ist, was der Makler für den Vermieter tut. Typische Verwalteraufgaben sind zum Beispiel die konkrete Mieterauswahl, der Abschluß des Mietvertrages, zumal dann, wenn der Makler einzelne Vertragsklauseln von sich aus ändern kann, das Kassieren der Mietkaution, die übergabe der Wohnungsschlüssel, das Erstellen von Nebenkostenabrechnungen oder, wenn der Makler Ansprechpartner bei Mängeln, Reparaturen usw. ist, er also auch die Handwerker bestellt.


Also dieses habe ich gefunden und so geht auch die Verwaltung vor.
Nur die Miete zahlen wir an den Vermieter.(Bis auf die erste Miete und Deponat diese hat die verwaltung bekommen)
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alf01
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt geht es richtig los.
Ich habe eben im Wohnzimmer festgestellt,das der Packet sich dunkel färbt.
Genau an dieser Stelle ist die Wand feucht und viel schlimmer es bildet sich schimmel auf der Fussleiste und auf der Wand.
Jetzt durch den Regen werden auch wieder diverse Wände nass.

Wenn man jetzt noch sagt es liegt am Lüften verzweifel ich richtig.
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