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Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.08.05, 15:18 Titel: Bei Razzia festgehalten, was darf die Polizei und was nicht?
Hallo werte Gemeinde,
ich wäge z. Zt. ab, ob ich gegen das, was mir am letzten Samstag passierte Rechtsmittel einlege, da wäre es natürlich gut zu wissen, ob das prinzipiell überhaupt Sinn macht.
Wie z. B. auf:
http://www.welt.de/data/2005/08/23/764320.html
berichtet wird, gab es aufgrund des Fussballspiels am Sonntag eine Razzia in der berliner Diskothek Jeton. Da ich nicht zur geschlossenen Gesellschaft der Fussballfans im oberen Geschoss gehörte (von der Presse gerne mal einfach als Hooligans pauschalisiert), wurden mir die Arme nicht verbunden und ich hatte das Glück nicht in den Scherben liegen zu müssen.
Dennoch wurde ich von 01.30 Uhr bis ca. 05.00 Uhr festgehalten (ich fragte nach, ob ich das Lokal verlassen dürfte, mir wurde gesagt, dass ich dies zu gegebener Zeit dürfte).
Soweit ich als Rechtslaie "weiß" darf ich festgehalten werden, damit meine Personalien festgestellt werden können, was jedoch nicht geschah.
So wurde ich im Endeffekt dreieinhalb Stunden festgehalten, ohne dass die Polizei einen ersichtlichen Grund dazu (bei mir) hatte. Desweiteren durfte ich die Notdurft erst nach ca. einer Stunde Wartezeit verrichten (hatte bereits Schmerzen im Bauch), wobei mir auch "genau auf die Finger" geschaut wurde.
Nun überlege ich rechtliche Schritte vorzunehmen, auch weil die Polizei sich ohnehin sehr aggresiv und nahezu beleidigend herablassend verhielt (was wohl aber für die Anzeige inhaltlich nicht relevant sein sollte).
Hat man da eine Chance auf Erfolg?
Das lässt sich so schwer sagen. Die Polizei kann die Maßnahme auf viele Gründe stützen. Zunächst einmal musste sie ja Herr der Lage werden. Übrigens interessant, dass die Polizei sehr aggressiv gewesen sein soll. Überall liest man, das die Betroffenen mit Flaschen und Mobiliar geworfen und ganz erhebliche Gegenwehr geleistet haben. Was versprichst du dir denn überhaupt von dem Vorgehen? Letztlich müsste das ohnehin ein Anwalt beurteilen, dem du Einzelheiten erzählen kannst.
Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.08.05, 11:53 Titel:
Dass die Betroffenen im oberen Geschoss mit Flaschen und Mobiliar geworfen haben stimmt laut Zeugenaussagen schlichtweg nicht. Gestützt wird dies durch die Tatsache, dass das SEK darauf trainiert ist so schnell zu stürmen, dass der "Gegner" keine Chance auf Gegenwehr hat.
Ich habe gelernt, dass selbst der vermeintlich seriöse Presse nicht immer Glauben zu schenken ist.
Ich selbst befand mich jedoch nicht in der geschlossenen Gesellschaft im oberen Geschoss, sondern zur normalen Diskothek im unteren, und möchte mir daher kein eigenes Urteil erlauben.
Über den Einsatz an sich lohnt es wohl auch nicht zu diskutieren, da es allein in der Presse inzwischen stark widersprüchliche Aussagen gibt und man eh zu keiner Lösung kommt.
Was ich mir von dem Vorgehen verspreche? Ich hoffe einfach, dass ich als Teil vieler, die Anzeigen erstatten, etwas dazu beitragen kann, dass bei der Polizei gegen die sog. "schwarzen Schafe" stärker vorgegangen wird.
Ausserdem ist der Vorfall inzwischen beim Berliner Parlament gelandet und mein Traum wäre eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten, da man bei Einsätzen wie in der Diskothek bei einer Frage nach der Dienstnummer im Allgemeinen nur 110 oder 0815 zu hören bekommt.
Ich habe gelernt, dass selbst der vermeintlich seriöse Presse nicht immer Glauben zu schenken ist.
Das ist eine wichtige Erkenntnis!
Die staatlichen Eingriffe in schützenswerte Rechtgüter unbeteiligter Personen gehen hier eindeutig zu weit, von daher kann man den Betroffenen zur Überprüfung durch fachkundige Juristen raten.
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