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Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen?

 
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rothaar
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 15:11    Titel: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

Hallo, ein freund braucht Rat. Frage Ausrufezeichen

Das Finanzamt hat bei ihm festgestellt, das ein Teil seiner Umsätze mit Druckerzeugnissen richtigerweise mit 7 % UST versteuert wurde, da diese Druckerzeugnisse an ein Theater geliefert werden.

Andererseits sagt das Finanzamt aber nun, das seine Lieferanten, die Druckereien, die Lieferungen an ihn ebenfalls mit 7 % hätten der Umsatzsteuer unterwerfen müssen, so das er nun für die letzten Jahre die Druckereien auffordern soll, ihm geänderte Rechnungen mit 7 statt 16 % zu erstellen, die zu viel gezahlten Beträge erstatten und er diese Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen soll. Dann wäre mein Freund aber 3 Monate beschäftigt, nur um die Rechnungen rauszusuchen , die zu ändern wären.

Kann uns hier jemand weiterhelfen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 17:43    Titel: Re: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst wäre zu prüfen, warum bei den Eingangsrechnungen der ermäßigte Steuersatz gelten soll. Handelt es sich um Bücher, Zeitschriften, Noten, etc., wäre der Steuersatz tatsächlich nur 7%.

Sollten die Lieferanten aber mit 16% abgerechnet haben, so stellt dies einen unberechtigten Steuerausweis dar, da eine zu hohe Steuer ausgewiesen wurde. Für den Rechnungsempfänger hat dies den Nachteil, dass er den zu hoch ausgewiesenen Betrag nicht als Vorsteuer abziehen kann. Hier wird er also die schon gezogenen Vorsteuern ans Finanzamt zurückzahlen müssen.
Wenn das FA die Vorsteuern tatsächlich zurückfordert wird er also nicht drum herumkommen, die Lieferantenrechnungen herauszusuchen. Eigentich müsste die Arbeit aber schon vom Finanzamt gemacht worden sein. Woher wollen die sonst wissen, das mit 16% abgerechnet wurde? Und wenn das Finanzamt die Rechnungen nicht ermittelt hat, dann können sie auch nichts zurückfordern.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Lieferanten in nennenswertem Umfang die falsche Steuer ausgewiesen haben.

Gruß

beinstrong
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rothaar
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 13:01    Titel: Re: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

soweit danke,

denn das Finanzamt hat geprüft und festgestellt, das mein Freund nach Zolltarif die Lieferungen der Programmhefte an das Theater mit 7 % berechnen kann.

Die Druckerei jedoch bekommt einen Druckauftrag, d.h. diese bekommt von Ihm die fertigen Druckvorlagen und Filme, eventuell sogar das Papier angeliefert und druckt dann die Programmhefte. Und rechnet bisher immer mit 16 % ab.

Muss jetzt dir Druckerei ihre Rechnungen ändern oder kann mein Freund weiterhin die 16 % als Vorsteuer abziehen?

Danke
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.09.04, 17:14    Titel: Re: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

Hallo,

die Lieferung der gedruckten Programmhefte durch die Druckerei unterliegt tatsächlich nur dem Steuersatz von 7%. Das führt zu den bereits geschilderten Folgen.

Hat das FA denn die betreffenden Rechnungen ermittelt und einen Nachforderungsbescheid erlassen?

Gruß

beinstrong
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Gerd
Gast





BeitragVerfasst am: 19.09.04, 10:16    Titel: Re: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Zitat:
die Lieferung der gedruckten Programmhefte durch die Druckerei unterliegt tatsächlich nur dem Steuersatz von 7%. Das führt zu den bereits geschilderten Folgen.


Das sehe ich ganz anders!

Meiner Meinung nach erbringt die Druckerei gegenüber dem Freund eine sonstige Leistung, keine Lieferung. Die Druckerei druckt im Auftrag unter Beistellung der Druckvorlagen, des Papiers etc. durch den Auftraggeber.

Für sonstige Leistungen ist aber der ermäßigte Steuersatz nicht anzuwenden.

Also hat die Druckerei die Rechnungen zutreffend mit 16% USt erstellt.

Gruß Gerd
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.09.04, 14:25    Titel: Re: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

Hallo Gerd,

es wird ja offensichtlich nicht in jedem Fall das Papier beigestellt. Und was ist mit der Druckfarbe, stellt diese Ihrer Meinung nach keinen Hauptstoff dar?

Zudem werden durch die Druckerei wohl Gegenstände anderer Marktgängigkeit hergestellt, was zu Werklieferungen führt. Vgl. z.B. BFH, Urteil vom 19.12.1991 - V R 107/86, oder BFH, Urteil vom 24.06.1955 - V 47/55 U.

Gruß

beinstrong
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rothaar
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 13:41    Titel: Re: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

gibt es zu den aufgeführten Urteilen auch Quellen, wo man sich diese im Internet herunterladen und nachlesen kann?

Denn die Druckerei rechnet alle Leporellos mit 16 % ab, nur mein Freund berechnet diese je nach dem, ob der Empfänger Kultur betreibt (Schauspielhaus), 7 % oder wenn es sich z.B. um eine VHS handelt, 16 %.

danke
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rothaar
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 13:45    Titel: Re: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

gibt es zu den aufgeführten Urteilen auch Quellen, wo man sich diese im Internet herunterladen und nachlesen kann?

Denn die Druckerei rechnet alle Leporellos mit 16 % ab, nur mein Freund berechnet diese je nach dem, ob der Empfänger Kultur betreibt (Schauspielhaus), 7 % oder wenn es sich z.B. um eine VHS handelt, 16 %.

danke
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rothaar
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 13:58    Titel: Re: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

gibt es zu den aufgeführten Urteilen auch Quellen, wo man sich diese im Internet herunterladen und nachlesen kann?

Denn die Druckerei rechnet alle Leporellos mit 16 % ab, nur mein Freund berechnet diese je nach dem, ob der Empfänger Kultur betreibt (Schauspielhaus), 7 % oder wenn es sich z.B. um eine VHS handelt, 16 %.

danke
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rothaar
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 14:03    Titel: Re: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

gibt es zu den aufgeführten Urteilen auch Quellen, wo man sich diese im Internet herunterladen und nachlesen kann?

Denn die Druckerei rechnet alle Leporellos mit 16 % ab, nur mein Freund berechnet diese je nach dem, ob der Empfänger Kultur betreibt (Schauspielhaus), 7 % oder wenn es sich z.B. um eine VHS handelt, 16 %.

danke
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rothaar
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 14:13    Titel: Re: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

gibt es zu den aufgeführten Urteilen auch Quellen, wo man sich diese im Internet herunterladen und nachlesen kann?

Denn die Druckerei rechnet alle Leporellos mit 16 % ab, nur mein Freund berechnet diese je nach dem, ob der Empfänger Kultur betreibt (Schauspielhaus), 7 % oder wenn es sich z.B. um eine VHS handelt, 16 %.

danke
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rothaar
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 14:15    Titel: Re: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

gibt es zu den aufgeführten Urteilen auch Quellen, wo man sich diese im Internet herunterladen und nachlesen kann?

Denn die Druckerei rechnet alle Leporellos mit 16 % ab, nur mein Freund berechnet diese je nach dem, ob der Empfänger Kultur betreibt (Schauspielhaus), 7 % oder wenn es sich z.B. um eine VHS handelt, 16 %.

danke
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rothaar
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 14:16    Titel: Re: Ermäßigte Umsatzsteuer auch bei Lieferanten prüfen? Antworten mit Zitat

gibt es zu den aufgeführten Urteilen auch Quellen, wo man sich diese im Internet herunterladen und nachlesen kann?

Denn die Druckerei rechnet alle Leporellos mit 16 % ab, nur mein Freund berechnet diese je nach dem, ob der Empfänger Kultur betreibt (Schauspielhaus), 7 % oder wenn es sich z.B. um eine VHS handelt, 16 %.

danke
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