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Verfasst am: 19.08.05, 10:00 Titel: et handelt sich um Folgendes...
Nach meinem Kenntnisstand wurde die LuftVZO zum 30. April geändert. U.a. wurden die Haftungssummen (z.B. für Luftfahrzeuge bis 500 kg auf 750.000 RE = ca. 920.000 €) geändert und eine Pflichtversicherung eingeführt.
Ist diese neue LuftVZO nun bereits rechtsgültig oder erst geplant?
die neuen Versicherungsbestimungen nach EU-Recht zur Harmonisierung des Haftungsrechtes in der Luftfahrt sind bereits wirksam und gültig!
Diese stehen ebenfalls nach Kategorien bzw. Gewichtsklassen gestaffelt im neugefassten §37 LuftVG. _________________ Grüße,
Thomas
Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht! Diesen Beitrag können Sie durch Klicken des grünen Kästchens über meinem Anmeldedatum bewerten!
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