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Jürgen1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 102
Wohnort: Rheinbach

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 10:00    Titel: et handelt sich um Folgendes... Antworten mit Zitat

Nach meinem Kenntnisstand wurde die LuftVZO zum 30. April geändert. U.a. wurden die Haftungssummen (z.B. für Luftfahrzeuge bis 500 kg auf 750.000 RE = ca. 920.000 €) geändert und eine Pflichtversicherung eingeführt.
Ist diese neue LuftVZO nun bereits rechtsgültig oder erst geplant?
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jürgen,

die neuen Versicherungsbestimungen nach EU-Recht zur Harmonisierung des Haftungsrechtes in der Luftfahrt sind bereits wirksam und gültig!
Diese stehen ebenfalls nach Kategorien bzw. Gewichtsklassen gestaffelt im neugefassten §37 LuftVG.
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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Jürgen1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 102
Wohnort: Rheinbach

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info.
Bin zwar "nur" Modellflieger, aber die LuftVZO gilt für uns ja auch.
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