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weiss jemand bescheid, ob es erlaubt ist Koffeintabletten (200mg Koffein pro Tablette) auf dem offenen Markt wie z.B. Internetauktionshaus [Name geändert] anzubieten? Oder darf Koffein in der Konzentration nur in Apotheken oder gar ueberhaupt nicht verkauft werden?
Coffein ist kein Gefahrgut i.S. der Gefahrgutverordnung, unterliegt aber dem Chemikaliengesetz und der Chemikalienverbotsordnung.
Daraus ergibt sich, dass dieses z.B. nicht an Jugendliche verkauft werden darf. Ansonsten können sie damit handeln wie mit Äpfeln und Birnen. Ob sie dieses über Internetauktionshaus [Name geändert] verkaufen dürfen, müssen sie dort erfragen.
Hängt wahrscheinlich auch stark von dem einzelnen Produkt bzw. der Konzentration des Koffeins ab. Auf der Verpackung ist angegeben, ob ein Produkt "apothekenpflichtig" oder sogar "rezeptpflichtig" ist.
Dasani hat folgendes geschrieben::
Hallo,
weiss jemand bescheid, ob es erlaubt ist Koffeintabletten (200mg Koffein pro Tablette) auf dem offenen Markt wie z.B. Internetauktionshaus [Name geändert] anzubieten? Oder darf Koffein in der Konzentration nur in Apotheken oder gar ueberhaupt nicht verkauft werden?
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