Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Was passiert nach dem Liquidieren einer GmbH mit erst seit kurzem (6 Monate) bestehenden betrieblichen Rentenversicherungen der nun bald Arbeitslosen Noch-Arbeitnehmer?
Haben diese eine Möglichkeit, die bereits geleisteten Zahlungen zurückzuerhalten o. ä.?
Wurden die Beiträge aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers, d. h. durch Entgeltumwandlung, finanziert? Dann kann der Arbeitnehmer frei über den Vertrag verfügen, z. B. sich selbst als Versicherungsnehmer eintragen lassen und privat weiterzahlen bzw. beitragsfrei stellen, oder den Vertrag auf seinen neuen Arbeitgeber umschreiben lassen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.