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Bein heben

 
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 09:56    Titel: Bein heben Antworten mit Zitat

Wo darf ein Rüde pinkeln?
(Da es sich um reale Konfliktfälle handelt, bitte ich, die Frage ernst zu nehmen, auch wenn's schwer fällt. Mit den Augen rollen )

Regelmäßiger Tatbestand:
Ein Rüde schnuppert mehr oder minder ausgiebig (kann auch mal eben im Vorübergehen sein) an einer ihm geeignet erscheinenden Stelle, insbesondere da, wo sich bereits ein Rüde verewigt hat, hebt dann das Bein und verspritzt halbwegs gezielt eine kleine Menge Urin in einer Höhe von 0 bis maximal 80 cm (irischer Wolfshund).

Ich stehe da nun auf folgendem Standpunkt:
Pinkelverbot herrscht da, wo das Pinkeln zur Sachbeschädigung führt, z.B. Geschäftsauslagen (Zeitungsständer, Kleiderständer, Blumentöpfe, Menschenbeine) oder zu unzumutbaren Belästigungen, also in geschlossenen Räumen (Einkaufspassagen, Flure) oder überdachten Stellen mangels Waschgelegenheit durch Regen (z.B. Unterführungen).

Ansonsten gilt analog zum Streunen von Katzen das Markieren bei Rüden zum natürlichen Verhalten, das in der Regel keine größeren Schäden verursacht und folglich geduldet werden muss, also auch an Häuserwände, an an die Straße reichende Vorgartenbüsche, Autoreifen usw.

Problematisiert (aber anscheinend nicht nachweisbar, also verbietbar) wurde von kommunaler Seite das Bepinkeln von Straßenbäumen, da dies angeblich den Bäumen schade, wenn zahlreiche Rüden regelmäßig einen bestimmten Baum anpinkeln. Einem Ratsmitglied hielt ich - anscheinend wirksam - bei entsprechender Diskussion entgegen, die Wahrscheinlichkeit sei erheblich größer, dass ein Baum von menschlichen Rüden totgepinkelt worden sei - und die kostet das bei uns 10 Euro pro Wässerung.

Also: wie ist Eure Rechtsmeinung dazu?
Lachen
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 10:17    Titel: Re: Bein heben Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Einem Ratsmitglied hielt ich - anscheinend wirksam - bei entsprechender Diskussion entgegen, die Wahrscheinlichkeit sei erheblich größer, dass ein Baum von menschlichen Rüden totgepinkelt worden sei - und die kostet das bei uns 10 Euro pro Wässerung.



Was kostet es denn beim tierischen Rüden? Doch wohl auch nicht mehr als 10 Euro, oder?

mc
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme mal an, ich habe das Vorhaben, das Bepinkeln von Straßenbäumen durch hündische Rüden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld zu belegen, im Ansatz verhindern können. Lachen

Man muss dazu ein bisschen vom Lokalkolorit kennen: Köln ist, was die Bürger (und die Polizei!) betrifft (Ausnahmen gibts immer) generell eine hundefreundliche Stadt. Desweiteren ist der Kölner an sich traditionell nur dann gesetzestreu, wenn er die Gesetze auch einsieht. Selbiges musste auch Preussen erfahren, das deswegen im 18. Jahrhundert den Kölnern die weitere Gültigkeit des Code Napoleon als Kölner Landrecht zubilligen musste, alldieweil der Kölner an sich sich um das preussische Recht einen feuchten Kehricht scherte.

Konflikte mit der Kommune gibt es dadurch, dass
a) mindestens zwei Entscheidungsbefugte/Entscheidungsträger bekanntermaßen Hunde nicht leiden können,
b) die Stadt kein Geld hat und deswegen - wie auch in den Medien berichtet - immer wieder mal systematisch Hundehalter abkassieren geht. Und das auch in Fällen, die niemand einsieht, z.B. Fahrradfahren mit unangeleintem Hund auf menschenleeren Wegen im Stadtwald. Oder: abkassieren eines gehbehinderten Rentners, der, auf einer Bank sitzend, seinem Kleinhund Bällchen schmeißt. Oder wo es gar zu Bürgerprotesten kommt: das ordnungsbehördliche Verbot, einem allseits bekannten und beliebten Schäferhund das Zeit seines Lebens betriebene leinenlose Lagern vor seinem Blumengeschäft ab sofort zu untersagen führte zum Erstellen einer von ca. 600 Bürgern unterschriebenen Protestnote.

Es gibt also Konfliktpotential, das natürlich am besten politisch zu lösen ist - aber dazu benötigt man überzeugende Argumente, und zu den überzeugenden Argumenten gehören nun einmal rechtliche Prinzipien.

Privat gibt es ab und zu mal einen, der sich beschwert, wenn ein Rüde an seiner Vorgartenhecke das Bein hebt. Und da Hundekriege stets besonders emotional geführt werden, halte ich es für angebracht, sich über solche Fälle einmal grundsätzlich Gedanken zu machen.
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Ich nehme mal an, ich habe das Vorhaben, das Bepinkeln von Straßenbäumen durch hündische Rüden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld zu belegen, im Ansatz verhindern können. Lachen


Na dann verstehe ich aber nicht, wieso Sie sich oben darüber beschwert haben, dass das menschliche Pinkeln für die Bäume ja schlimmer sei (was ich so nicht teile). Dieses wird ja auch bestraft. Bei Hunden ist dies nicht der Fall und wird somit von der Stadt eher geduldet. So freuen Sie sich doch....... Sehr glücklich

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Und da Hundekriege stets besonders emotional geführt werden


Spätestens wenn man Sie kennen gelernt hat, ist man von dieser Aussage überzeugt. Winken

Grüßle
mc
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Emotional?
Wie kommt es dann, dass ich mit meinem Hund nie Ärger kriege (es sei denn in extrem seltenen Einzelfällen mit Leuten, die sich eindeutig rechtswidrig verhalten, und dann auch nur ganz kurz)?
Lachen

Könnte es sich hierbei wieder um eine Wunschvorstellung handeln?
Geschockt

Zum Verständnis:
Ich gehöre nicht zu denen, die drohende kommunale Beschlüsse widerstandslos hinnehmen, wenn sie blödsinnig sind. Das betrifft nicht notwendigerweise Hunde (obwohl es natürlich bei manchen sehr beliebt ist, als Gegenargument immer irgend eine Beziehung zum Hund zu suchen), sondern z.B. auch blödsinnige Straßenbaupläne (Verkehrsberuhigung einer Sackgasse durch Bau einer Entlastungsstraße z.B.). Da ich mich prinzipiell mit dem Sachverhalt gründlich vertraut mache und entsprechend stichhaltig argumentiere, bin ich bei so was in der Regel erfolgreich.

Wenn ich es also aufgrund äußerer Umstände (Ansprache durch Hundehalter) für nötig erachte, mich mal wieder mit dem Problemkreis Hund und Kommune zu befassen, halte ich es nicht für illegitim, mich zunächst mal über die Rechtslage zu orientieren - ggf. auch, wie die Sache andernorts gehandhabt wird.

Dat is numma so, wemma als Bürger die Dinge nich ausse Froschperspektive betrachtet.
Idee
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Disha
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Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
...Desweiteren ist der Kölner an sich traditionell nur dann gesetzestreu, wenn er die Gesetze auch einsieht. ...

Lachen Lachen Lachen klasse - wenn das so ist, dann mag ich Kölner (bzw. bin einer Winken )!!!!!
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