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Verfasst am: 27.08.05, 03:12 Titel: Antrag auf Zulassung für Fälle aussergewöhnlicher Härte abge
Hallo.
Angenommen A hat eine angeborene Behinderung.
Das Abitur von A war u.A. aus diesem Grund nicht sonderlich gut.
Er stellt deshalb einen oben genannten Antrag, um zum Studium zugelassen zu werden.
Ein fachärtzliches Gutachten liegt vor, in dem sich darauf berufen wird, dass eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands nicht ausgeschlossen ist..
Weiterhin sei keine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit möglich und es komme aus den Einschränkungen, die sich aus der Behinderung ergeben, nur dieser Studiengang in Frage.
Dieser Antrag wurde nun ohne Stellungnahme scheinbar nicht beachtet und A erhielt einen Ablehnungsbescheid.
Nach Nachfragen kam eine Begründung der Ablehnung.
In dieser wird sich darauf berufen, dass der Gesundheitliche Zustand in den letzten Jahren konstant war und eine Verschlechterung zwar nicht ausgeschlossen sei, jedoch durch die konstanz des gesundheitlichen Zustands der letzten Jahre dieser Aspekt nicht hinreichend genug für eine Zulassung sei.
Muss A das als Begründung aktzeptieren?
Weiterhin ging man in der Begründung der Ablehnung darauf, dass eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist und das durch die Behinderung nur dieser Studiengang möglich ist, nicht ein.
Wenn A deshalb nun Widerspruch gegen diese Begründung einlegt, wie sollte er argumentieren und gibt es rechtliche Grundsätze, auf die er sich berufen könnte?
Der Härtefallantrag von A wurde übringens von anderen Universität aktzeptiert.
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