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Verfasst am: 29.09.04, 11:40 Titel: Anzeige wegen Bafög- Betrug.
Kann mir bitte jemand sagen, mit was ich zu rechnen habe.
Mein Fall:
Ich habe 4 ½ Jahre lang elternunabhängiges Bafög erhalten (hatte vorher über 6 Jahre gearbeitet). Während des Studiums erbten meine Eltern Geld. Um der Zinssteuer zu entgehen, vereinbarten sie mit mir, daß ich ein Konto auf meinen Namen eröffntee und einen Freistellungsantrag stellte. Dort legte ich etwa 20.000 Euro an. Das Geld gehört meinen Eltern. Das Konto läuft auf meinen Namen.
Vor einigen Tagen teile das Bafög- Amt mir mit, daß ich im Jahre 2001 Zinserträge (auf das eben genannte Geld) erhielt, die ich nicht gemeldet habe. (Die Mitteilung haben sie vom Bundesamt für Finanzen erhalten). Nun verlangen sie, daß ich Kontoauszüge der gesamten Studienzeit vorlege.
Ich nahm Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Bafög- Amtes. Er teile mir mit, daß alle Unterlagen, die ich an ihn einreiche, an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Außerdem muß ich mit einem Strafverfahren wegen Betrug rechnen.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen:
Wenn ich sowieso wegen Betruges angezeigt werde, macht es dann Sinn, Kontoauszüge einzureichen, da ich mich dadurch selbst belaste?
Hat das Bafög- Amt ein Recht, Kontoauszüge meiner gesamten Studienzeit vom mir einzufordern?
Erfährt mein Arbeitgeber von dem unausweichlich Strafverfahren? Falls ja, bin ich den Job los und habe eine Menge finanzieller Probleme?
Mit welcher Strafe muß ich bei einer Verurteilung wegen Betrugs rechnen?
Macht es Sinn, einen Anwalt einzuschalten? Das Honorar würde meine ohnehin angespannte finanzielle Situation verschärfen.
Wäre toll, wenn mir jemand ein paar Tipps bzw. Hinweise gibt.
Verfasst am: 29.09.04, 19:45 Titel: Re: Anzeige wegen Bafög- Betrug.
In Bayern haben sich die Staatsanwaltschaften darauf geeinigt, in solchen Fällen nicht mehr als 90 Tagessätze zu fordern, damit der Täter nicht als vorbestraft gilt. Das kann aber auch von der Höhe des Schadens abhängen. Allerdings ist diese Begrenzung auch innerhalb der Justiz umstritten.
Denkbar wäre natürlich die Argumentation, daß man nie Eigentümer des Geldes war. Das hätte dann aber ein Verfahren gegen die Eltern wegen Steuerhinterziehung und gegen einen selbst wegen Beihilfe dazu zur Folge.
Sicherlich ist es sehr sinnvoll, keinerlei weiteren Angaben ohne vorherige anwaltliche Beratung zu machen.
Verfasst am: 30.09.04, 07:38 Titel: Re: Anzeige wegen Bafög- Betrug.
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Ich habe das Gefühl, die Hexenjagd wurde in Deutschland wieder eröffnet. Sieht so aus, als könne ich der Verbrennung nicht entkommen.
In manchen Fällen mag das zutreffen, aber in Ihrem von Hexenjagd zu sprechen, halte ich ja doch für leicht übertrieben: Entweder es ist Ihr Geld, dann haben Sie sich logischerweise aufgrund Ihrer "Bafög-erschleichung" strafbar gemacht oder das Geld gehört Ihren Eltern und diese haben Steuern hinterzogen.
Da bin ich mir jetzt nicht so sicher, ob ich den schwarzen Peter dem Staat zuschieben würde...
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 30.09.04, 09:01 Titel: Re: Anzeige wegen Bafög- Betrug.
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Kann mir bitte jemand sagen, mit was ich zu rechnen habe.
Mein Fall:
Ich habe 4 ½ Jahre lang elternunabhängiges Bafög erhalten (hatte vorher über 6 Jahre gearbeitet). Während des Studiums erbten meine Eltern Geld. (...)
Ich nahm Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Bafög- Amtes. Er teile mir mit, daß alle Unterlagen, die ich an ihn einreiche, an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Außerdem muß ich mit einem Strafverfahren wegen Betrug rechnen.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen:
Wenn ich sowieso wegen Betruges angezeigt werde, macht es dann Sinn, Kontoauszüge einzureichen, da ich mich dadurch selbst belaste?
Hat das Bafög- Amt ein Recht, Kontoauszüge meiner gesamten Studienzeit vom mir einzufordern?
Erfährt mein Arbeitgeber von dem unausweichlich Strafverfahren? Falls ja, bin ich den Job los und habe eine Menge finanzieller Probleme?
Mit welcher Strafe muß ich bei einer Verurteilung wegen Betrugs rechnen?
Macht es Sinn, einen Anwalt einzuschalten? Das Honorar würde meine ohnehin angespannte finanzielle Situation verschärfen.
Wäre toll, wenn mir jemand ein paar Tipps bzw. Hinweise gibt.
Diese Verfahren werden z.Zt. massenhaft und flächendeckend eingeleitet. Sie sind in aller Regel mit einer Reihe von durchaus nicht unkomplizierten steuer- und strafrechtlichen Konsequenzen verbunden, die ein sehr behutsames, präzises und auf den Einzelfall abgestimmtes Vorgehen erforderlich machen. Vor einer Diskussion in einem öffentlichen Forum mit einer ganzen Breitseite von Geständnissen kann man jedem nur abraten. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
Verfasst am: 30.09.04, 09:04 Titel: Re: Anzeige wegen Bafög- Betrug.
Natürlich ist der Tatbestand klar. Das Konto trägt meinen Namen. Entweder bin ich wegen Betrug oder wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung dran. Das Ärgerliche ist nur, daß weder ich noch meine Eltern uns bewusst waren, daß wir eine Straftat begehen, als wir das Geld auf meinen Namen anlegten. Da ich in beiden Fällen ein Straftäter bin, ist klar, daß ich die Sache als Betrug auf mich nehme. Dann werde wenigstens meine Eltern nicht bestraft.
Was ich aber als extrem traurig empfinde ist, daß ich (oder meine Eltern) niemals wissentlich jemanden betrügen oder beklauen würden und wegen Dummheit zu Straftätern wurden.
Dass meine berufliche Zukunft durch die Sache draufgeht, kommt hinzu. (Als Beamter auf Widerruf, kann ich jetzt genauso gut freiwillig kündigen)
Verfasst am: 30.09.04, 10:25 Titel: Re: Anzeige wegen Bafög- Betrug.
Noch mal zur Erinnerung: die genannte Vereinbarung der bayerischen Staatsanwaltschaften (in anderen Ländern ist es vielleicht ähnlich) soll ausdrücklich vermeiden, daß jemand wegen einer Vorstrafe nicht mehr Beamter werden kann.
Aber wie Herr Hofferbert schon sagte, diese Dinge sind sehr komplex. Es ist nicht unbedingt ratsam, das Anwaltshonorar sparen zu wollen. Das könnte in so einem Fall sehr teuer kommen.
Verfasst am: 24.10.04, 10:58 Titel: Re: Anzeige wegen Bafög- Betrug.
Injuve hat folgendes geschrieben::
Mal ganz ehrlich - passt das zusammen?
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Um der Zinssteuer zu entgehen, vereinbarten sie mit mir, daß ich ein Konto auf meinen Namen eröffntee und einen Freistellungsantrag stellte.
Zitat:
Das Ärgerliche ist nur, daß weder ich noch meine Eltern uns bewusst waren, daß wir eine Straftat begehen, als wir das Geld auf meinen Namen anlegten.
das spiegelt sehr schön das herrschende unrechtsbewusstsein in deutschland wieder. aber ja: der böse böse staat. ob die täter daran denken, dass viele und wahrscheinlich auch gerade sie über den staat meckern und ihn für alles beschuldigen, eben weil es so viele unaufrichtige, egoistische gestalten gibt?
ohne herzlos wirken zu wollen: die eltern dachten sich wohl, so klug wie andere sind wir auch, gehört ja schliesslich zum guten ton, steuern zu hinterziehen. nur richtig und fair, dass sie jetzt die zeche zahlen sollen. das einzige was mir leid tut und was ich auch glaube ist, dass der poster des beitrags unverschuldet in die probleme geraten ist.
wenn die eltern zu ihrem tun stehen und verantwortung übernehmen wollen, sollten sie die sache klären. für den poster wird es sicherlich keine allzuhohe strafe geben, denn es ist nachvollziehbar, dass hier nicht unbedingt wissentlich getäuscht wurde.
Ja, das ist ein trauriger aber auch bezeichnender Fall. Mit tut die Posterin sehr leid. Aber es ist auch leider schwer zu begreifen, dass man hier kein Unrechtsbewusstsein damals hatte, als die Eltern, um die Steuer zu sparen, das Geld bei der Tochter anlegten. Das ist leider so in Deutschland: man bedient sich und streicht ein, wie man kann: bei den Steuern, bei den unzähligen Hilfen, bei den Sozialämter... - konfrontietr mit dem magischen und doch treffendes Wort 'Betrug', will man nicht so richtig daran glauben. Man hat nicht betrogen, sondern nur versucht, das eigene Geld zu schützen - jedoch jenseits der legalen Möglichkeiten. Mit dem Bafög-Betrugereien ist es genau so: das ist kein Hexenjagd. Da haben eine Menge Studenten schlicht und ergreifend mit falschen Angaben viele Tausend Euro *betrogen*. Das ist sehr schlimm. Und doch schlimmer noch ist das Unrechtbewusstsein und die dahinter stehende Mentalität des sich Bedienens.
Meiner Meinung nach sollten die Eltern dazu stehen, und die Sache in diesem Sinne klären: sie tragen dann letztlich die ganze Verantwortung. Da sollte man mit anwaltlichen Hilfe die Konsequenzen in beiden Fällen in Betracht ziehen, und den kleineren der zwei Übeln wählen.
Hallo zusammen,
ich habe über den Zeitraum von 2 Jahren ca. 1800 Euro Bafög erhalten. Im Bafögantrag habe ich meine Vermögensverhältnisse verschwiegen und sehe mich somit auch als schuldig.
Zunächst habe ich den Betrag von ca 1800 Euro an das Bafögamt zurückbezahlt und ein Bußgeld von ca. 180 Euro abgedrückt.
Nun vor wenigen Tagen kam der Strafbefehl in dem mir die Erschleichung von Bafög in Höhe von 7000,- Euro vorgeworfen wird und ich 60 Tagesätze Strafe bezahlen soll. Tatsächlich habe ich aber nur 1800 Euro erhalten. Auf eine Gerichtsverhandlung möchte ich mich gar nicht einlassen, lediglich dieses Mißverständnis klarstellen.
Kann mir dazu jemand einen Rat geben? Wo muss ich dieses Mißverständnis anzeigen, beim Bafögamt oder beim Staatsanwalt bzw. beim Richter? Wenn ich schon ein Bußgeld für eine Ordnungswiedrigkeit bezahlt habe, warum noch ein Strafbefehl. Dachte immer, dass man für eine Straftat nur einmal bestraft werden kann!
Ich finde es gut, wenn solch einem Betrügerpack der gar aus gemacht wird. Ich lag immer knapp über der Bafäggrenze, war aber ehrlich. Deshalb finde ich es gut, wenn Leute, die sich illegale Gelder erschleichen und somit den Steuerzahler betrügen, harte Konsequenzen zu spüren bekommen
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