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Eintritt in die Wohnung

 
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Devrim
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 23:55    Titel: Eintritt in die Wohnung Antworten mit Zitat

Kann mir vielleicht jemand sagen in welchen Faellen der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung eintreten darf? Und darf der Vermieter einer weiteren Partei den Eintritt gestatten?
Und sind staatlich subventionierte Einrichtungen gleichermassen zu betrachten?
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter hat das Hausrecht über den Mietvertrag erlangt.
Ist der Mieter abwesend, darf der VM sich nur Zutritt bei "Gefahr in Verzug" verschaffen. z.B. bei Wasserrohrbruch und Ähnlichem um höhere Schäden abzuwenden
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter hat das Hausrecht über den Mietvertrag erlangt.
Ist der Mieter abwesend, darf der VM sich nur Zutritt bei "Gefahr in Verzug" verschaffen. z.B. bei Wasserrohrbruch und Ähnlichem um höhere Schäden abzuwenden
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 07:03    Titel: Re: Eintritt in die Wohnung Antworten mit Zitat

Devrim hat folgendes geschrieben::
Und sind staatlich subventionierte Einrichtungen gleichermassen zu betrachten?


Nein, Kindergärten (staatlich subv.) ist der Zutritt zu verwehren. Winken
Ja, Feuerwehr ...
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