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Ich habe einige Fragen bezüglich des Schülerbafögs, die mir auch nicht durch Hilfsseiten wie z.B die des Sozialamtes oder des Arbeitsamtes beantwortet werden konnten. . Ich wohne noch bei meinen Eltern und besuche eine Fachoberschule, die ich nächstes Jahr mit dem Fachabitur im Bereich Gesundheit abschließen werde.Meine Mutter ist arbeitslos und ich habe noch einen kleinen Bruder ,der zuhause wohnt. Da meine Eltern mir nicht genügend Geld geben können ( 40 euro im Monat, ich bin 18 und auf Bus- und Bahn angewiesen,da ich weder Auto,noch Führerschein besitze) möchte ich das Schülerbafög beantragen.Habe ich ein Recht auf das Schülerbafög, auch wenn ich noch daheim wohne? Und wenn nein, gibt es irgendwelche anderen staatlichen Förderungen oder Institute, an die ich mich wenden kann?
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie diese Fragen klären könnten!
Mit freundlichen Grüßen,
Jessica Bernhardt
Anmeldungsdatum: 20.10.2004 Beiträge: 117 Wohnort: Bad Wildungen
Verfasst am: 27.10.04, 00:30 Titel:
Hallo Jessica!
Genau weiß ich es nicht mehr, aber ich glaube mich zu erinnern, dass das Schülerbafög für aussergewöhnliche Aufwendungen dient, ergo, wenn Du nicht zuhause wohnen kannst. Wenn du minderjährig bist, sind die Eltern Dir ggü. unterhaltspflichtig.
Diese können u. U. beim Sozialamt Unterstützung beantragen, falls Du eine reguläre Schule (ergo keine Privatschule) besuchst, und sie die erforderlichen Auslagen nicht decken können. Allerdings sind hier die Maßstäbe streng.
Du kannst natürlich auch einfach mal Bafög beantragen, dann wirst Du es erfahren.
Weitere Töpfe hat übrigens das Arbeitsamt parat.
Im Übrigen kann ich Dir nur raten, diesbezüglich mal einen Termin bei der Berufsberatung des AA zu machen, gelegentlich trifft man dort auf (zumindest was die Bürokratie von Anträgen betrifft) relativ gefuchste Leute, die einem, wenn man sie entsprechend als wichtig erscheinen lässt, gern helfen oder Tipps geben.
Auch ein Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht kann helfen (ggf. Gerichtskostenbeihilfe beim Amtsgericht für die anwaltschaftliche Beratung beantragen). _________________ Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
Anmeldungsdatum: 20.10.2004 Beiträge: 117 Wohnort: Bad Wildungen
Verfasst am: 29.10.04, 13:32 Titel:
Korrektur. Schülerbafög ist auch möglich, wenn Du in Haushalt der Eltern wohnst. _________________ Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
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