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mein Rückflug mit der (Wortsperre: Firma) von Fort Myers/Florida nach Frankfurt hatte 15 Stunden Verspätung Flugzeug war angeblich defekt und musste in Frankfurt repariert werden. Erst danach konnte es fliegen. Ich musste wegen dieser Verspätung zusätzlich ein Tag Urlaub nehmen.
Steht mir eine Entschädigung nach EU-Recht zu?
a) dass sie bei Abflugshäfen in einem EU-Land für eine Fluggesellschaft mit Firmensitz in einem EU-Land anzuwenden ist - also bei Abflug aus einem Drittland gar nicht anzuwenden ist - zumindest wird darüber nocht gestritten
b) dass bei Verspätungen es keine Entschädigungszahlungen gibt, sondern nur Verpflegung und Unterkunft
c) dass in der Verordnung ausdrücklich technische Notfälle u. ä. (Wetter) ausgenommen sind!
Anders könnte es mit einer Schadenersatzforderung sein: Bei nachweisbarem Schaden kann man seine Forderungen an die Fluggellschaft stellen. In diesem Fall wäre das der Wert eines Urlaubstages gemessen am Bruttolohn.
Zu bedenken ist aber, ob nicht allgemeine Beförderungsbedingungen eine solche Schadenersatzforderung rechtskräftig ausschließen. Diese Frage kann man durch Nachlesen und Anwaltskonsultation genau klären.
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