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90PS Auto, Motorumbau auf 174PS, Schlüsselnummer bleibt...

 
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Chrissi
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Anmeldungsdatum: 25.10.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.10.04, 18:10    Titel: 90PS Auto, Motorumbau auf 174PS, Schlüsselnummer bleibt... Antworten mit Zitat

Hallo,

Es geht darum:
Golf 3 mit 90 PS....in diesen wurde ein 174PS VR6-Motor eingebaut, inkl. Achsen, BRemsanlage, Auspuffanlage, ABS, Bremskraftverstärker und allem anderen, was der TÜV bei einem solchen Umbau vorschreibt.
Der Motor und die Leistung sind im Fahrzeugbrief eingetragen, die Schlüsselnummer ist logischerweise noch die alte vom 90PS Golf.

Die Versicherung fragt ja nur nach der Schlüsselnummer, muss ich dort angeben, dass ein anderer Motor eingebaut wurde mit mehr Leistung oder ist das egal. Haftet die Versicherung???

Danke für Eure Antworten...
Chrissi Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Umbauten nicht ordnungs- und wahrheitsgemäß in den Papieren eingetragen sind, ist die Versicherung im Schadensfall aus der Haftung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

BlueFreak: Wie schon oben beschrieben, die Umbauten sind absolut ordnungsgemäß eingetragen und genehmigt!

Es geht nur darum, dass die Schlüsselnummer die vom Golf GT, 90 PS ist und jetzt ein VR6-Motor (EINGETRAGEN!) drin ist. Muss das der Versicherung gemeldet werden, das Fahrzeug hat sich nicht geändert, nur die Leistung!
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

meiner Meinung nach musst Du die Versicherung auf jeden Fall davon in Kenntnis setzten. Es ist jawohl ein Unterschied, ob Du mit 90 PS, oder mit 174 PS auf die Menschheit losgelassen wirst. Was glaubst Du, warum die Versicherungsprämien sich auch nach Art des Risikos ( PS / Preis usw ) unterscheiden.

Im Umkehrschluss, Du hast überhaupt keinen Versicherungsschutz, wenn Du es nicht sagst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 09:45    Titel: Re: 90PS Auto, Motorumbau auf 174PS, Schlüsselnummer bleibt. Antworten mit Zitat

Die Schlüsselnummern sind nur Arbeitserleichterung für Serienfahrzeuge. Den Sonderumbau musst Du der Versicherung mitteilen. Da es das umgebaute Fahrzeug so serienmäßig nicht gibt, wird die Versicherung eine individuelle Einstufung vornehmen. Wahrscheinlich baust Du danach den alten Motor freiwillig wieder zurück ...

Chrissi hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Es geht darum:
Golf 3 mit 90 PS....in diesen wurde ein 174PS VR6-Motor eingebaut, inkl. Achsen, BRemsanlage, Auspuffanlage, ABS, Bremskraftverstärker und allem anderen, was der TÜV bei einem solchen Umbau vorschreibt.
Der Motor und die Leistung sind im Fahrzeugbrief eingetragen, die Schlüsselnummer ist logischerweise noch die alte vom 90PS Golf.

Die Versicherung fragt ja nur nach der Schlüsselnummer, muss ich dort angeben, dass ein anderer Motor eingebaut wurde mit mehr Leistung oder ist das egal. Haftet die Versicherung???

Danke für Eure Antworten...
Chrissi Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 09:47    Titel: Re: 90PS Auto, Motorumbau auf 174PS, Schlüsselnummer bleibt. Antworten mit Zitat

Wenn sich der Hubraum erhöht hat, muss das ebenfalls dem Finanzamt mitgeteilt werden (sonst Steuerhinterziehung).

Chrissi hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Es geht darum:
Golf 3 mit 90 PS....in diesen wurde ein 174PS VR6-Motor eingebaut, inkl. Achsen, BRemsanlage, Auspuffanlage, ABS, Bremskraftverstärker und allem anderen, was der TÜV bei einem solchen Umbau vorschreibt.
Der Motor und die Leistung sind im Fahrzeugbrief eingetragen, die Schlüsselnummer ist logischerweise noch die alte vom 90PS Golf.

Die Versicherung fragt ja nur nach der Schlüsselnummer, muss ich dort angeben, dass ein anderer Motor eingebaut wurde mit mehr Leistung oder ist das egal. Haftet die Versicherung???

Danke für Eure Antworten...
Chrissi Winken
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.10.04, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Anschlußfrage:

Macht sich eigentlich jemand strafbar, der ein derart umgebautes Kfz bspw. auf Internetauktionshaus [Name geändert] anpreist mit "Versicherung wie 90 PS Golf"? Wenn ja, wegen welches Tatbestandes? (Übliche zivilrechtliche Konsequenzen mal außen vor.)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Also der Hubraum steht sowieso im Fahrzeugbrief- und schein und von daher ist es auch keine Steuerhinterziehung weil das Finanzamt diese Daten vorgelegt bekommt!

Anschlussfrage:
Das würde also heißen, wenn ein Halter seinen 70PS Astra mit offenem Luftfilter, Komplettauspuffanlage und Chip ausrüstet, muss er diese 15 Mehr-PS der Versicherung melden und wird hochgestuft, richtig? Nach einigen Aussagen hier müsste es so sein...
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auaox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 117
Wohnort: Bad Wildungen

BeitragVerfasst am: 27.10.04, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig. Wenn im VS-Schein ein Astra mit 75 PS oder ein Golf mit 90 PS versichert sind, sind vertraglich eben diese Autos versichert. Wenn es nicht im Versicherungsschein oder Versicherungsvertrag erwähnt ist, wie stark der Motor ist, ist es egal (gibt es in der Praxis aber nicht). Hast Du aber einen 175-PS-Golf, ist dieser ergo nicht versichert. Da Du aber verpflichtet bist, eine gültige Haftpflichtversicherung zu führen, machst Du Dich ggf. sogar wegen Nichterbringung einer Haftpflichtversicherung strafbar - abgesehen von den zivilrechtlichen Konsequenzen.
Die Frage ist, ob ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist, trotzdem im Schadensfalle wie z. B. bei Unfall unter Alkoholeinfluss Vorleistung zu treten, also ob das Auto im gegenwärtigen Zustand überhaupt Versicherungsgegenstand ist (davon ist vermutlich auch die strafrechtliche Seite des Erbringens der Pflichtversicherung abhängig)... Auf jeden Fall kann er Dich wohl wegen vertragswidrigem Verhalten in Regreß nehmen, ebenso, wenn Du besoffen einen Unfall verursachen würdest.
Zu dem zivilrechtlichen mag überdies noch eine strafrechtliche Komponente wegen Versicherungsbetruges kommen.
_________________
Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
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