Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mängel bei gebuchtem Zimmer - keine kosten zurück!!! *Grml*
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mängel bei gebuchtem Zimmer - keine kosten zurück!!! *Grml*

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
DeserTStorM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 15:08    Titel: Mängel bei gebuchtem Zimmer - keine kosten zurück!!! *Grml* Antworten mit Zitat

hallo leute,

also da ich mich für ca. eine woche im krankenhaus aufhalten musste, welches recht weit von meinem wohnort entfert war, habe ich ein zimmer für meine freundin in dieser stadt gemietet, damit sie nicht immer so weit zu fahren hat (140km)

das zimmer suchte ich aus einer liste der stadt erlangen herraus, rief dort an und klärte alles ab, und ließ mir noch einmal die austattung des zimmers bestätigen.

Austattung sollte sein:

- Appartment
- ausgestattet mit eigenem Bad/WC
- KFZ Stellplatz vorhanden
- Kochgelegenheit, Kühlschrank
- Bettwäsche + Handtücher gestellt
- Anreise ca. 11 Uhr

Die vermietung war wohl semiprofessionell, d.h. privatperson mit großem haus, vermietete insgesamt ca. 10 zimmer + XX wohnungen


Nach ankuft in erlangen wurden wir telefonisch von den 11 uhr immer wieder weiter vertröstet bis abends 20.00 Uhr. nachdem wir dort ankamen bekamen wir die zimmerschlüssel etc. die kosten wurden wie telefonsch vereinbart per vorrauskasse bezahlt.

nach besichtigung des zimmers etc. ergaben sich folgende mängel:

1. kein kfz stellplatz vorhanden, der angepriesene kfz stellplatz wurde mit "ach parken sie da in der einwohnerparkzone, da kommt die polizei nie vorbei" zur verfügung gestellt.
2. das zimmer befand sich in einem nicht abnahmefähigen zustand, d.h. verschimmelte fenster (abgeblätterte farbe, gesprungenes holz, mind. 35 jahre alt) boden, kehrleisten und ecken dreckig, waschbecken im zimmer dreckig, bett unsauber
3. zimmer war nicht mit einem bad/wc ausgestattet, das zimmer hatte lediglich ein waschbecken, zum benutzen von bad/wc musste man durchs treppenhaus, dann noch einen gang lang, und dort war dann eine dusche/wc
4. die kochgelegenheit + kühschrank waren nur eingeschänkt nutzbar, da das waschbecken einen warmwasserboiler hatte... es stand aber nur eine steckdose zur verfügung. für alle 3 geräte. d.h. kein warmes wasser wenn der kühlschrank an ist, kein kühschrank wenn man warmes wasser im waschbecken möchte, nichts von beidem wenn man kocht...
5. die zimmergröße des "appartments" betrug ca. 2x3,5m, gerade so das ein bett, direkt daneben ein stuhl mit einem winzigen tisch daneben kühschrank, darauf eine elektroherdplatte und ein kleiner schrank rein passte.


nach dem ich das gesehen hatte wurden die mängel sofort bei der vermieterin angezeigt, eine behebung der mängel war nicht möglich, da der kfz stellplatz natürlich nicht da war, zudem gab es kein zimmer mit eigenem bad. zudem wurde eine ankuft von 11.00 uhr ausgemacht da ich am abend meinen op termin hatte, und somit aufgrund der besonderen umstände die sich ergaben das wir erst 20.00 uhr ins zimmer konnten, zudem auch keine weitere frist gegeben werden konnte.

die mängel wurden zusätzlich innerhlab der frist von 4 wochen noch einmal von mir schriftlich und in detailierter form per einschreiben mit rückschein aufgezeigt.

leider weigert sich die vermieterin, trotz einer von mir abgezogenen aufwandsentschädigung von 18%, das geld zurückzuerstatten.

was kann ich dagegen tun? bzw. wie siehts überhaupt aus... wenn ich mit einem parkplatz werbe, aber keinen habe, ist das nicht arglistige täuschung? und wenn ich dazu noch illegal auf nem anwohnerparkplatz parken soll, ist das nicht anstiften zu einer straftat?

so kanns ja nicht gehen oder?

also was kann ich tun? was empfehlt ihr? anwohnermeldeamt? direkt anwalt?

wäre für einigen antworten sehr dankbar.

viele grüße

DeserTStorM
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem fällt leider nicht unter Reiserecht, sondern unter Mietrecht, wenn ich mich nicht irre.

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
DeserTStorM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

wirklich? ich dachte das sei dann reiserecht Traurig

tut mir leid, wollte nicht absichtlich ins falsche forum posten...

sonst aber einen tipp dazu ?

viele grüße

DeserTStorM
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.