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Arbeitslos und privat krankenversichert-Einstieg mit niedrig

 
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Epikur1972
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 08:30    Titel: Arbeitslos und privat krankenversichert-Einstieg mit niedrig Antworten mit Zitat

Hallo, meine Frag eist folgende: ich war und bin privat krankenversichert. Nun bin ich arbeitslos und meine Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten der PKV. Wie verhält es sich, wenn ich jetzt wieder eine Arbeit aufnehme und das Gehalt unter der "Grenze" liegt ? Rutsche ich dann automatisch in die gesetzliche KV oder kann ich weiter privat bleiben ? Eine weitere Frage: während meiner Arbeitslosigkeit hatte ich Krankheitskosten. Bei meiner PKV habe ich eine Selbstbeteiligung. Wie ist das nun damit ? Muss ich die auch während meiner Arbeitslosigkeit tragen oder übernimmt das Arbeitsamt bzw die Versicherung auf Grund der Umstände diese Kosten. Danke für Ihre Hilfe !
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.04, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

wenn sie mit ihrem verdienst dann unter der beitragsbemessungsgrenzeliegen, werden sie sich wieder bei ner gesetzlichen kk versicherung müssen.

die pkv wird die selbstbeteiligung nicht übernehmen, es sei denn, hierfür gibt es bestimmte regelungen im versicherungsvertrag (aber eher unwahrscheinlich). ansonsten sollten sie mal das arbeitsamt fragen. ich gehe aber davon aus, dass die selbstbeteiligung keiner übernehmen wird...
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.04, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie länger als 5 Jahre in der privaten Krankenversicherung waren, können Sie auf Antrag (!) trotz Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterhin in Ihrer privaten Krankenversicherung bleiben. Ihr Arbeitgeber übernimmt dann bis zur gesetzlichen Höchstgrenze 50% Ihrer monatlichen Versicherungsbeiträge. Diese Entscheidung können Sie aber nur einmal treffen und sie ist unwiderruflich. Wenn Sie diesen Antrag einmal gestellt haben, können Sie nie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.

Eine andere Möglichkeit wäre die Fortführung Ihrer privaten Krankenversicherung als sog. Anwartschaftsversicherung bei gleichzeitigem Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse. So können Sie JETZT in die gesetzliche Krankenkasse zurück und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und auf Wunsch jederzeit zu den alten Konditionen und ohne Gesundheitsprüfung zurück in Ihre private Krankenversicherung.

Lassen Sie sich ausführlich beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen!

Anonymous hat folgendes geschrieben::
wenn sie mit ihrem verdienst dann unter der beitragsbemessungsgrenzeliegen, werden sie sich wieder bei ner gesetzlichen kk versicherung müssen.

die pkv wird die selbstbeteiligung nicht übernehmen, es sei denn, hierfür gibt es bestimmte regelungen im versicherungsvertrag (aber eher unwahrscheinlich). ansonsten sollten sie mal das arbeitsamt fragen. ich gehe aber davon aus, dass die selbstbeteiligung keiner übernehmen wird...
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Anonymous"]Wenn Sie länger als 5 Jahre in der privaten Krankenversicherung waren, können Sie auf Antrag (!) trotz Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterhin in Ihrer privaten Krankenversicherung bleiben.
[quote="Anonymous"]

Wo steht das? In § 8 SGB V jedenfalls nicht.
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Epikur1972
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 22:46    Titel: Vielen Dank Antworten mit Zitat

für all die Infos. Es scheint mir auch so, dass ich bei EInstieg unter BMG in die GKV zurückmuss, nur diese Anwartschaft nutzen kann...

Wie ist das denn generell ? Die ewige Diskussion, ob GKV oder PKV besser ist, wo besser abgesichert, wo zahle ich mich im Alter "zu Tode" ? Meine Lebensplanung ist schon diem mal eine Frau zu treffen, die ich heirate und 2 Kinder haben werden. Was sind Ihre Erfahrungen und Empfehlungen ? Ach ja, ich bin übrigens bei der LVM ! Gruss
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 23:03    Titel: Re: Vielen Dank Antworten mit Zitat

Epikur1972 hat folgendes geschrieben::

Meine Lebensplanung ist schon diem mal eine Frau zu treffen, die ich heirate und 2 Kinder haben werden. Was sind Ihre Erfahrungen und Empfehlungen ?


Dazu kann man so allgemein nicht viel sagen ... wenn Sie die Frau getroffen haben, müssen Sie ganz alleine entscheiden (bzw. zusammen mit ihr).

Versicherungstechnisch wäre dann aber, wenn es soweit kommt, eher die gesetzliche KV zu empfehlen. Aber warten Sie mal bis 2006, ob nach der Bundestagswahl die Kopfpauschale oder die Bürgerversicherung kommt. Erst dann kann man langfristig planen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.10.04, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Guckst Du hier:
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 a SGB V

[quote="Gastx"][quote="Anonymous"]Wenn Sie länger als 5 Jahre in der privaten Krankenversicherung waren, können Sie auf Antrag (!) trotz Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterhin in Ihrer privaten Krankenversicherung bleiben.
Anonymous hat folgendes geschrieben::


Wo steht das? In § 8 SGB V jedenfalls nicht.
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 29.10.04, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Guckst Du hier:
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 a SGB V



Der bezieht sich auf die Versicherungspflicht als AlG-Bezieher, nicht als Beschäftigter danach.
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Epikur1972
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.04, 01:23    Titel: Falsch Antworten mit Zitat

Es ist so (jetzt weiss ich es), dass ich nur beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit wählen darf, ob privat oder gesetzlich. Bei Aufnahme Arbeit unter 46.350 MUSS ich in die gesetzliche !!!
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