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aurorashmi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 489
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Verfasst am: 30.08.05, 08:25 Titel: Wohnungsübergabe ohne Protokoll - spätere Forderungen?? |
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hallo,
mieter hat zum 31. august gekündigt. zur wohnungsübergabe gibt es folgende mündliche absprache (mit zeugen von seiten des mieters):
1. mieter braucht ausser reinigung der wohnung nichts zu machen (also weder neu streichen noch sonstetwas)
2. mieter soll dann beim auszug einfach die schlüssel in den briefkasten der vermieterin werfen und dann sei die sache erledigt.
mieter hat wohnung gereinigt und schlüssel in den briefkasten geworfen.
meine frage:
falls vermieterin jetzt noch forderungen nachträglich geltend machen würde, dann hätte sie doch leider pech gehabt, oder?
es existiert kein abnahmeprotokoll und wenn sie freiwillig auf dieses verzichtet, dann verzichtet sie doch automatisch auf das recht, noch forderungen an den mieter zu stellen, oder sehe ich das falsch?
gruß! |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 30.08.05, 08:46 Titel: |
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Schadenersatzansprüche des Vermieters verjähren 6 Monate nach Auszug.
Hier verzichtet der Mieter, nicht der Vermieter  |
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aurorashmi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 489
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Verfasst am: 30.08.05, 09:32 Titel: |
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versteh ich nicht - wieso verzichtet der mieter???
wie kann der vermieter schadensansprüche geltend machen ohne abnahmeprotokoll, in welchem evtl. schäden erfasst sind???
da kann er sich ja sonstwas einfallen lassen... und der mieter muss dann zahlen?... kann ich mir nicht vorstellen... |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 30.08.05, 10:24 Titel: |
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aurorashmi hat folgendes geschrieben:: |
da kann er sich ja sonstwas einfallen lassen... und der mieter muss dann zahlen?... |
Und genau deshalb sollte der Mieter auf ein Übergabeprotokoll bestehen! |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 30.08.05, 11:00 Titel: |
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aurorashmi hat folgendes geschrieben:: | versteh ich nicht - wieso verzichtet der mieter???
wie kann der vermieter schadensansprüche geltend machen ohne abnahmeprotokoll, in welchem evtl. schäden erfasst sind???
da kann er sich ja sonstwas einfallen lassen... und der mieter muss dann zahlen?... kann ich mir nicht vorstellen... |
Der Vermieter hat dann alle Zeit (bis zu 6 Monate nach Auszug des Mieters) Schäden die z.b. nicht gleich zu erkennen sind und vom Mieter verursacht wurden , geltend zu machen. Daher wäre es für den Mieter auf jedenfall richtig ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. Verzichtet der Mieter (( siehe oben.  |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 30.08.05, 11:37 Titel: |
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so ein Abnahmeprotokoll MUSS aber der Vermieter nicht unterzeichnen, oder? |
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aurorashmi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 489
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Verfasst am: 30.08.05, 11:38 Titel: |
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... dann hat der mieter in diesem fall wohl leider einen grossen fehler gemacht...
wollen wir hoffen, dass nichts mehr kommt  |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 30.08.05, 12:10 Titel: |
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pandor hat folgendes geschrieben:: | so ein Abnahmeprotokoll MUSS aber der Vermieter nicht unterzeichnen, oder? |
Nein, das kann auch ein vom Vermieter Bevollmächtigter tun. |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 30.08.05, 14:04 Titel: |
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wenn am tag der übergabe allerdings weder vermieter noch bevollmächtigter des verm. unterzeichnen, will, kann man doch recht wenig tun, oder???!! |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 30.08.05, 14:24 Titel: |
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pandor hat folgendes geschrieben:: | wenn am tag der übergabe allerdings weder vermieter noch bevollmächtigter des verm. unterzeichnen, will, kann man doch recht wenig tun, oder???!! |
Naja, unter normalen Umständen wird sich am vereinbarten Übergabetermin wohl kaum ein Vermieter weigern, ein Protokoll zu unterschreiben.
Im Falle eines Falles empfiehlt es sich dennoch, einen Zeugen mitzunehmen. |
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Max77 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 1300 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 30.08.05, 14:26 Titel: |
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In der oben genannten Aussage des Vermieters, "damit sei die Sache erledigt" liegt durchaus ein Verzicht, z.B. auf Ausführung von Schönheitsreparaturen.
Was den Schadenersatz betrifft: Beweispflichtig ist der Vermieter. Wie soll er ohne Auszugsprotokoll nachweisen, daß der Mieter den Schaden angerichtet hat?
Bei diesem Sachverhalt wäre ich als Betroffener doch sehr entspannt. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 30.08.05, 14:35 Titel: |
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pandor hat folgendes geschrieben:: | wenn am tag der übergabe allerdings weder vermieter noch bevollmächtigter des verm. unterzeichnen, will, kann man doch recht wenig tun, oder???!! |
stimmt, ist halt so. Niemand kann zur Unterschrift gezwungen werden. Würde mich aber da sehr breit machen, das die Wohnung mangelfrei (schriftlich)zurückgegeben wird. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 30.08.05, 15:01 Titel: |
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Max77 hat folgendes geschrieben:: | In der oben genannten Aussage des Vermieters, "damit sei die Sache erledigt" liegt durchaus ein Verzicht, z.B. auf Ausführung von Schönheitsreparaturen.
Was den Schadenersatz betrifft: Beweispflichtig ist der Vermieter. Wie soll er ohne Auszugsprotokoll nachweisen, daß der Mieter den Schaden angerichtet hat?
Bei diesem Sachverhalt wäre ich als Betroffener doch sehr entspannt. |
Wie soll der Mieter beweisen das er den Schaden nicht angerichtet hat? Es liegt doch eher in der Sache, das der Mieter der die Wohnung benutzt hat einen Schaden verursacht hat, bestimmt nicht der Vermieter. |
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Max77 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 1300 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 30.08.05, 16:41 Titel: |
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Kann mich nur wiederholen. Beweisen, wer den Schaden angerichtet hat, muß der Vermieter. Und wenn der Mieter bereits ausgezogen ist, kann genauso gut der Vermieter, der Nachmieter oder sonstwer den Schaden angerichtet haben. |
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